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Bergheim: Medienübergreifender Bürgerhaushalt

Posted By Volker Vorwerk On 24. Juli 2008 @ 6:21 In Beispiele, Kommunen, Praxis | No Comments

Medienübergreifende Bürgerbeteiligung zum Bergheimer Haushalt
Internet fördert Bürgerschaftliches Engagement

von Alfred Faßbender und Volker Vorwerk

Zusammenfassung
Trotz wachsender Steuereinnahmen müssen die öffentlichen Haushalte weiter konsolidiert werden, begrenzte Ressourcen müssen effizient eingesetzt werden. Bei der Bürgerbeteiligung zum Doppelhaushalt der Stadt Bergheim für die Haushaltsjahre 2008⁄09 zeigten die Bergheimerinnen und Bergheimer ein zweites Mal ihren Sparwillen und ihr kreatives Potential. Etwa die Hälfte der Vorschläge waren Sparvorschläge. Durch die Nutzung des Internets konnte sowohl die Zahl der Beteiligten als auch die Zahl der Vorschläge deutlich erhöht werden. Der medienübergreifende Ansatz, der von der Stadt Bergheim und Zebralog entwickelt wurde, verknüpft das Internet mit den Instrumenten Fragebogen und zufällig zusammengesetztes Bürgerforum erfolgreich. Erstmals wurden auch Vorschläge der Verwaltung durch die Bürgerschaft im Internet kommentiert und bewertet. Über einen Beirat wurden Interessengruppen eingebunden. ([1] www.bergheim.de/haushalt >>>)

Haushaltspolitischer Hintergrund
Bis Ende der 1990er Jahr sprudelten die Gewerbesteuereinnahmen in der Kreisstadt Bergheim (63.000 Einwohner) vor allem aus dem Energiesektor durch die ortsansässigen Braunkohlekraftwerke und den Tagebau nicht selten in zweistelliger Millionenhöhe. In dieser Zeit wurde die Infrastruktur der Kreisstadt Bergheim ausgebaut, so erhielt z.B. jeder der drei Siedlungsschwerpunkte ein eigenes Freibad und ein Bürgerhaus.

Die finanzielle Situation änderte sich mit beginnender Globalisierung grundlegend. Die bis dahin reichlich sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen brachen weg. Von einem auf das andere Jahr mit knappen Ressourcen auskommen zu müssen, verlangte von Bürgerschaft, Rat und Verwaltung einen grundlegenden Kurswechsel. Im Jahr 2002 entschloss sich der Rat zu einer Vorwärtsstrategie, indem er gemeinsam mit der Verwaltung einen grundlegenden Konsolidierungskurs anstieß; ab dem Haushaltsjahr 2003 befand sich die Kreisstadt Bergheim in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept.

Kommunale Steuern mussten erhöht und zuvor oft erlassene Gebühren konsequent durchgesetzt werden. Wichtige Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes waren:
– Strikte Personalbewirtschaftung,
 – Überprüfung und Reduzierung von Leistungsstandards, z.B. wurden zwei sanierungsbedürftige Hallenbäder geschlossen,
 – Überführung städtischer Leistungen in privat-wirtschaftliche Organisationsformen und Auftragsprivatisierung von Leistungen soweit dies wirtschaftlich darstellbar und sozialverträglich umsetzbar war,
 – Einführung von Nutzungsgebühren für städtische Einrichtungen,
 – Einführung von Parkgebühren,
 – Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeit.

Bürgerschaft aktiv einbeziehen
Von Anbeginn an hatten sich die Verantwortlichen vorgenommen, mit der prekären Lage in möglichst kurzer Zeit fertig zu werden. Diesem Kraftakt stellt sich der im Rahmen der Kommunalwahl 2004 gewählte Rat auf neuem Weg: Die Bürgerschaft soll aktiv an der Gestaltung des Konsolidierungsstrategie beteiligt werden. Im November 2004 beschließt der Rat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig „die erstmals vorgesehene aktive Beteiligung der Bürgerschaft im Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes als unterstützenden Beitrag zur fundierten Meinungsbildung“. Gleichzeitig gibt er grünes Licht dafür, im Rahmen eines Doppelhaushaltes für 2005 und 2006 den strukturellen Ausgleich herbeizuführen.

Aufgrund des eingeschlagenen Konsolidierungsweges aber auch aufgrund der ab 2006 wieder ansteigenden Gewerbesteuereinnahmen, hat es die Kreisstadt Bergheim geschafft, das Haushaltssicherungskonzept mit Ablauf des Haushaltsjahres 2006 wieder zu verlassen.

In 2007 wurde wegen der aufwändigen Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet. Die Bürgerinnen und Bürger wurden lediglich über den Umstellungsprozess und die Auswirkungen für den städtischen Haushalt informiert.

Im Februar und März 2008 wurde ein zweites Mal eine Bürgerbeteiligung zum Bergheimer Haushalt durchgeführt.

Rechtlicher Rahmen für bürgerschaftliche Beteiligung
Anders als in der EU‑, Bundes‑ und Landespolitik stehen auf kommunaler Ebene Bürgerschaft, Rat und Verwaltung in unmittelbarem Austausch. Aber erst, wenn das nahe Nebeneinander zum aktiven Miteinander wird, erwächst hieraus ein lebendiger demokratischer Prozess.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung mit der Reform von 1994 deutlich erweitert worden: Bürgeranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden eingeführt. Seit längerem ist auch die öffentliche Auslegung der Haushaltsentwürfe in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung verankert. Aber die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung beschränkt sich in § 80 Absatz 3 auf den defensiven Hinweis, wonach die Einwohner einer Kommune gegen einen Haushaltsentwurf innerhalb von 14 Tagen nach dessen Auslegung „Einwendungen“ erheben können.

In der Praxis spielt dieses formelle Verfahren keine Rolle. Kaum ein Bürger fühlt sich von den im Haushaltsbuch auf vielen hundert Seiten dargelegten tausendfachen Zahlenkolonnen mit ihren dürren Beschreibungen ermuntert, zu den üblichen Bürozeiten den Weg in die Kämmerei zu suchen, um dort eine Stellungnahme oder Verbesserungsvorschläge abzugeben.

Erst durch Bürgerhaushalte gibt es eine Beteiligung an der Haushaltsplanung
Erst mit den informellen „Bürgerhaushalten“, die seit 1998 in einigen deutschen Kommunen eingesetzt werden, kann von einer Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen gesprochen werden. Sie folgen der brasilianischen Millionenstadt Porto Alegre, die den Bürgerhaushalt 1989 erstmals einführte und der neuseeländischen Stadt Christchurch, die 1993 einen internationalen Preis der Bertelsmann Stiftung für Demokratie und Effizienz gewonnen hatte.

Für die Bürgerschaft erwachsen daraus Chancen, eigene Kompetenzen in den betreffenden Diskussionen einzubringen und auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Verwaltung und Politik erhalten wichtige Hinweise über die Präferenzen der Bevölkerung und neue Impulse. Doch es gibt auch Vorbehalte. Die Verwaltung verliert ihre frühere Exklusivstellung als Gralshüterin professionellen Expertenwissens. Sie muss ihre „Verwaltungsmeinung“ nicht nur gegenüber der Politik, sondern auch in Konkurrenz zur ggf. abweichenden Bürgermeinung vertreten.

Die Verantwortlichen in der Stadt Bergheim haben für die Doppelhaushalte 2005⁄2006 und 2008⁄09 einen bürgernahen finanzpolitischen Weg eingeschlagen. Die Menschen der Stadt sollten ihr Gespür dafür, auf was verzichtet werden kann und was wirklich notwendig ist, umfassend einbringen können. Dazu müssen der Haushalt und die Vorschläge der Verwaltung in eine verständliche und transparente Form gebracht werden. Die Menschen müssen sich umgekehrt ernst genommen fühlen und erwarten können, dass ihre Vorschläge und Bewertungen in den politisch-administrativen Entscheidungsprozeß einfließen. Die Dominanz von Interessengruppen sowie soziale Ungleichgewichte unter den Aktiven sind zu vermeiden. Dies galt es bei der Konzeption der informellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, das federführend vom Kämmerer, den Mitarbeitern der Kämmerei in Kooperation mit Volker Vorwerk und Dr. Oliver Märker von Zebralog entwickelt und umgesetzt wurde.

Hier geht es weiter – [2] Lesen Sie den 2. Teil >>>


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