Diskussion

 

Bürgerhaushalt – Einführung muss durchdacht sein (Teil Ⅱ)

von Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Mainz/Speyer
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Losgelöst von der speziellen Problematik einer „Spar-Partizipation“ ist der Bürgerhaushalt an eine Reihe von Bedingungen und Vorarbeiten geknüpft, die es auf jeden Fall verbieten, ihn „auf die Schnelle“ einführen zu wollen:

1. Zunächst ist eine Verständigung darüber herbeizuführen, ob und in welcher Form die im Rahmen der Partizipation vorgebrachten Anregungen und Hinweise von der Kommunalvertretung in ihre Entscheidungen eingebracht werden und dort Berücksichtigung finden. Dabei gilt selbstverständlich das Letztentscheidungsrecht der Kommunalvertretung. In dem Zusammenhang ist aber auch festzulegen, ob und in welcher Form eine Information der Öffentlichkeit darüber erfolgt, ob eine Anregung aus der Bürgerschaft auch tatsächlich von der Kommunalvertretung akzeptiert, oder noch weitergehend: im Verwaltungshandeln umgesetzt wurde.

2. In einem weiteren Schritt ist zu klären, in welcher Phase der Bildung eines neuen Haushalts die Bürgerbeteiligung einsetzen soll. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Beteiligung vor Erstellung und nach Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Verwaltung. Im ersten Fall wird den interessierten EinwohnerInnen ein hohes Maß an eigener Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt; inwieweit die dafür notwendigen Informationen gegeben sind, um das kreative Potential der Öffentlichkeit auch aktivieren zu können, muss allerdings genau geprüft werden. Im zweiten Fall gibt es die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme zu vorliegenden Haushaltsvoranschlägen, die Veränderungsmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit sind dabei zweifellos begrenzter.

3. Im web 2.0 ist Interaktion selbstverständlich. Diese bezieht sich nicht nur auf das Verhältnis der beteiligten Öffentlichkeit zur Kommune sondern in gleicher Weise auf die Beziehungen unter den teilnehmenden EinwohnerInnen. Daher werden vielfach die Anregungen aus dem Bürgerhaushaltsverfahren auch zur Kommentierung und Bewertung durch Dritte freigegeben. Damit erweitert sich das Meinungsbild nicht unbeträchtlich. Es muss allerdings vor Beginn des Verfahrens bekannt sein, ob ein interaktives Verfahren gewählt wird, damit sich alle TeilnehmerInnen darauf einstellen können.

4. Kommunalvertretung und Verwaltungsführung müssen sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass ein Bürgerhaushalt nur dann erfolgreich wirken kann, wenn die Öffentlichkeit möglichst transparent über die zugegeben sehr komplexen Zusammenhänge kommunaler Finanzwirtschaft informiert wird. Dafür reicht es nicht aus, den Haushaltsplan (bei frühzeitiger Beteiligung den Plan des Vorjahres, bei einer Beteiligung zum Haushaltsentwurf diesen) im Netzt zugänglich zu machen. Vielmehr müssen verständliche Anleitungen und Erläuterungen gegeben werden, damit auch EinwohnerInnen, die sich nicht in Fragen der kommunalen Finanzwirtschaft auskennen, an der Diskussion teilnehmen können. Wie diese Information geschieht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In jedem Fall verlangt sie von der Verwaltung – nur diese kann diese Arbeit leisten – einen beachtlichen Input, der nicht unbeträchtliche personelle Kapazitäten bindet.

5. Es sollte vorab eine Verständigung darüber geben, in welcher Form in den Abstimmungs‑ und den Diskussionsprozess eingegriffen werden darf. Dies könnte zum einen notwendig werden, wenn Äußerungen diskriminierenden, beleidigenden oder verletzenden Inhalts getroffen werden. Zum anderen sollte ein Mechanismus eingefügt werden, um eine technisch gesteuerte Häufung von Voten zur Durchsetzung bestimmter (partikularer) Interessen zu vermeiden. Gerade dieser Punkt ist sehr sensibel, da rasch der Vorwurf der „Zensur“ erhoben wird. Gleichwohl sollten sich Verwaltungsführung und Kommunalpolitik frühzeitig darüber Gedanken machen, ob und wie auf entsprechende Entwicklungen reagieren wollen. Nach den bisherigen Erfahrungen scheint das Problem (noch) nicht allzu groß zu sein.

6. Die Kommunalpolitik muss sich dessen bewusst sein, dass ein Bürgerhaushalt keine einmalige Veranstaltung ist sondern – einmal eingeführt – auch in den Folgejahren beibehalten werden muss. Ob dies bedeutet, dass ein Bürgerhaushalt zu einer Dauereinrichtung werden sollte, sei im Moment dahingestellt. Ein mehrjähriges Verfahren ist indessen schon deshalb erforderlich, um im Laufe der Zeit mehr EinwohnerInnen für das Verfahren zu gewinnen und Hemmschwellen gegenüber dem neuen Instrument abzubauen. Hinzu kommt, dass zahlreiche – von der Kommunalpolitik übernommene – Anregungen aus der Öffentlichkeit nicht unmittelbar umgesetzt werden können sondern eines längeren Vorlaufs bedürfen. Rechenschaft kann dann ohnedies erst nach einer gewissen Zeit gegeben werden.

7. Der Bürgerhaushalt ist kein isoliertes Instrument. Wird die Möglichkeit einer breiten Öffentlichkeitsdebatte zu Budgetfragen eröffnet, stellt sich im Anschluss daran die Frage, wie es sich mit weiteren kommunalen Themen insbesondere im Bereich des Planungs‑ und Baurechts verhält. Es dürfte kaum möglich sein, auf diesen Feldern Beteiligungsmöglichkeiten zu verneinen, wenn sie im Bereich des Haushalts bereits existieren. Die Kommunalpolitik sollte daher im Vorhinein wissen und akzeptieren, dass der Bürgerhaushalt der Einstieg in eine wesentlich umfassendere Bürgerbeteiligung sein kann.

Diese wenigen Ausführungen sollten gezeigt haben, dass die Einführung eines Bürgerhaushalts gut durchdacht und vorbereitet sein will. Gleichwohl werden sich auch dann die Ergebnisse eines Bürgerhaushalts kritischen Fragen stellen müssen. Der wichtigste Einwand hebt ab auf die Höhe der Beteiligung, die dann mit der weitaus höheren Beteiligung an Kommunalwahlen verglichen wird. Hinzu kommt der Vorbehalt, ein Bürgerhaushalt sei ohnehin nur etwas für eine kleine Gruppe Engagierter und damit auf keinen Fall repräsentativ. Schließlich wird eingewandt, kommunale Haushalte seien viel zu komplex, um sie in offenen Foren angemessen erörtern zu können. Von Verwaltungen wird zudem auf den beträchtlichen (Einführungs‑)Aufwand verwiesen.

Die Kritikpunkte sollen gewiss nicht gering geachtet werden. Sie übersehen allerdings, dass der Bürgerhaushalt keine endgültige Entscheidung darstellt. Vielmehr ist es nach wie vor Aufgabe der Kommunalvertretung, angemessen zwischen den Vorschlägen der Öffentlichkeit und anderen Anliegen abzuwägen. Damit wird ihre durch die Volkswahl definierte Stellung auch nicht beeinträchtigt; die Kommunalvertretung muss indessen mehr als in der Vergangenheit ihre Entscheidungen auch nach außen begründen. Dass die Öffentlichkeit zudem nicht in der Lage sein solle, auch komplexe Fragen zu diskutieren, haben zum einen die bisherigen Erfahrungen mit Bürgerhaushalten, aber auch die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Kommunal‑ und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz gezeigt. Insoweit kann der Bürgerhaushalt die finanzwirtschaftliche Steuerung einer Kommune zwar nicht ersetzen, wohl aber gut ergänzen. Ob die dafür erforderlichen Ressourcen gut angelegt sind, muss jede Kommune allerdings selbst entscheiden.

Den ersten Teil des Artikels finden Sie hier

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Bürgerhaushalt – Einführung muss durchdacht sein (Teil Ⅰ)

von Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Mainz/Speyer
sturm2 Der 4. Statusbericht zu Bürgerhaushalten in Deutschland weist immerhin 207 Kommunen aus, die sich in irgendeiner Form mit dem Konzept eines Bürgerhaushalts befassen; die Zahl derjenigen Kommunen, die bereits über mehrere Jahre aktiv ein Bürgerhaushaltsverfahren betreiben, ist naturgemäß deutlich kleiner. Das Ergebnis mag angesichts von fast 12.000 Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland noch sehr wenig erscheinen; dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass ein beträchtlicher Teil der Gemeinden gerade in Süddeutschland sehr klein ist, für die ein formalisiertes Bürgerhaushaltsverfahren allein schon wegen fehlender administrativer Kapazitäten nicht in Frage kommt. Gerade hier ist aber zu unterstellen, dass die Bürgerschaft ganz unmittelbar in viele Entscheidungen zur Generierung und Verwendung von Haushaltsmitteln eingebunden ist.

Eine – wenngleich nicht unproblematische – Dynamik hat die Diskussion um Bürgerhaushalte in jüngster Zeit allerdings durch den verschärften Konsolidierungsdruck erhalten. In dem Bemühen, Einsparungen oder Erhöhungen von Abgaben möglichst einvernehmlich umzusetzen, haben viele Kommunen zumindest erwogen, die Bürgerschaft – genauer: EinwohnerInnen – in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Verpflichtung der Kommunen, die in Rheinland-Pfalz am „Entschuldungsfonds“ teilnehmen, die mit der Aufsichtsbehörde vereinbarten Maßnahmen zur Leistung des dort vorgesehenen eigenen Drittels in geeigneter Weise im Internet zu präsentieren, fördert dies gewiss. Allerdings wird in dem Fall eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit schwierig sein, da die Vereinbarungen mit der Aufsichtsbehörde in den nächsten Monaten getroffen werden müssten. Hier sind insoweit andere, einfachere Formen der Mitwirkung als ein Bürgerhaushalt erforderlich, soll der Eindruck vermieden werden, das Konsolidierungsprogramm entstehe in einer „black box“.

Aus kommunaler Sicht sind im Konsolidierungsprozess aber auch zwei weitere Erwägungen zum Bürgerhaushalt maßgeblich: Zum einen fällt es einer Kommunalvertretung leichter, solche Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, die von einer (breiten) Mehrheit auch in der Bevölkerung getragen werden. Das birgt indes die Gefahr, dass durchaus berechtigte spezielle Interessen dabei verloren gehen. Ein Beispiel mag die Berücksichtigung von Anliegen einzelner (kleinerer) Ortsteile sein. Zum anderen dient ein negatives Votum aber auch dazu, Auflagen und Hinweise der Aufsichtsbehörden mit dem Verweis auf die öffentliche Meinung abzulehnen. Vor allem Mehrbelastungen, die einen großen Kreis betreffen würden (Grundsteuer B, Gebührensätze), wären von einem solchen Verdikt möglicherweise besonders betroffen. Ob eine solche Instrumentalisierung von Bürgerhaushalten deren Grundgedanken gerecht wird bzw. den haushaltswirtschaftlichen Notwendigkeiten dient, muss zumindest fraglich bleiben.

Hier geht es zum zweiten Teil des Artikels

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Mainz: Das Engagement muss von oben kommen

Manfred Wolf, Mitglied der Initiative „Kommunaler Bürgerhaushalt für Mainz“ hat in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau über Erfolgsfaktoren von bürgerbeteiligten Haushaltsverfahren gesprochen. Sein Fazit: Um möglichst viele Bürger einzubinden, muss das Engagement von ganz oben, möglichst direkt vom Bürgermeister oder einem Dezernenten, kommen.

In Mainz waren auf Anregung der Initiative in den letzten Jahren Bürger zu Informations‑ und Beratungsveranstaltungen in das Rathaus eingeladen worden. Was hat sich durch diese Beteiligung verändert und wie hoch war die Beteiligung der Bürger, fragte die Frankfurter Rundschau? Anfangs waren es 100, am Schluss noch 30, so Wolf. Den Grund dafür sieht er in dem fehlenden Engagement der Politik: Man konnte aber sehen, dass es nicht reicht, wenn sich eine Gruppe von Bürgern dafür einsetzt, mehr Mitsprache zu bekommen. Damit wirklich ein breiter Teil der Bevölkerung eingebunden wird, muss das Engagement dazu von oben, aus dem Rathaus selbst, kommen.

Durch Werbe‑ und Informationsmaßnahmen müssten alle Haushalte direkt angesprochen werden. Wichtig sei auch, dass möglichst konkrete Fragen und Projekte zur Diskussion ständen. Es sei selbstverständlich, dass nicht alle Projekte, die von den Bürgern angeregt werden, umgesetzt werden können. Deswegen sei es auch gut, dass letzten Endes immer die Politik die Entscheidungen trifft.  Wolf glaubt aber daran, dass die Bürger – wenn man Ihnen die Möglichkeit einer Beteiligung bietet – auch bereit sein, dafür einen eigenen Beitrag zu leisten. So hätten die Mainzer Bürger beispielsweise eine Anhebung der Grundsteuer unterstützt.

Link zum vollständigen Interview in der Frankfurter Rundschau


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Behördenspiegel: Bürgerhaushalte im Diskurs

Der Behördenspiegel hat in einem Themenschwerpunkt alle Artikel zum Theme Bürgerhaushalt zusammengestellt. Die Verfahren werden dort zum Teil auch kritisch hinterfragt, unter anderem von Dr. Stephan Eisel von der Konrad-Adenauer-Stiftung („Ein teurer Spaß? Online-Bürgerhaushalte in der Kritik“, Behördenspiegel August/2011).

Neben der fehlenden Verbindlichkeit kritisiert Eisel laut Artikel auch die fehlende Repräsentativität der Online-Verfahren: „Durch die Komplexität internet-basierter Bürgerhaushalte wird eine kleine Minderheit der Zeitreichen privilegiert und deshalb selbst die populärsten Abstimmungsfragen von weniger als nur einem Prozent der Wahlberechtigten beantwortet werden“, so Eisel.
Ein weiteres Problem sehe er in der Manipulationsgefahr durch Mehrfachabstimmungen und die Teilnahme von Ortsfremden, die das Stimmungsbild verzerren könnten.

Weitere Kritikpunkte Eisels und andere Artikel zum Themenschwerpunkt Bürgerhaushalte finden Sie hier:

Link zum Dossier auf behoerden-spiegel.de

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Welt Online: „Beteiligung muss in die Kultur der Gemeinde übergehen“

Immer mehr Kommunen tun es – die Bürger an Haushaltsentscheidungen beteiligen. Die Welt versucht in einem Artikel anhand der Bürgerhaushalte in Berlin Lichtenberg, Esslingen und Stuttgart erfolgreiche Modelle und Risiken zusammenzufassen.

In Esslingen zum Beispiel, einer der ersten deutschen Städte, die einen Bürgerhaushalt durchgeführt haben, sei der Bürgerhaushalt wegen des hohen Aufwandes wieder eingestellt worden: Der Personaleinsatz sei, gemessen am Interesse, zu groß gewesen, sagte der Esslinger Finanzbürgermeister Bertram Schiebel der Nachrichtenagentur dpa: „Je mehr Bürgerbeteiligung, desto mehr qualifizierte Antworten müssen Sie auch geben.“

Ein ähnlicher Pionier in Sachen Bürgerhaushalten war Lichtenberg: 2005 führten sie zum ersten Mal einen Bürgerhaushalt durch und sind im Gegensatz zu Esslingen auch dabei geblieben; mittlerweile geht der Lichtenberger Haushalt in die siebte Runde. Das Verfahren ist mit den Jahren gewachsen: Mit jedem Haushalt versucht Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich, ein wenig nachzujustieren.
Dass ein Bürgerhaushalt Arbeit bedeuten würde, war ihr von vornherein klar. Bereits ein Jahr vor der Einführung 2005 trommelte die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Lichtenberg auf Veranstaltungen für ihre Pläne, streute ihre Hoffnungen über eine neue Form des Miteinanders über die Medien. „Wer einfach nur sagt: Bürgerlein, komm mal – das klappt auf keinen Fall“, sagt die Linke-Politikerin. „Man braucht einen langen Vorlauf, viele Diskussionen und den persönlichen Einsatz von vielen Menschen.“

Jochen Franzke, Verwaltungswissenschaftler der Universität Potsdam, beurteilt das Lichtenberger Verfahren positiv: Es sei ein deutschlandweites Beispiel für einen gelungenen Bürgerhaushalt, heißt es in dem Artikel. Im Allgemeinen gehe er davon aus, dass Bürgerbeteiligungsverfahren über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden müssten, bis sie sich wirklich etablieren und in die Kultur der Gemeinde übergehen. Dies hätte sich in den bisher bekannten Bürgerhaushaltsverfahren gezeigt.

Der gerade erst angelaufene Stuttgarter Bürgerhaushalt habe daher noch einen langen Weg vor sich. Die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Roswitha Blind setzte sich für das Verfahren ein: Auch in Stuttgart hielt Roswitha Blind einen Bürgerhaushalt lange nicht für möglich. Doch dann kamen die Demonstrationen gegen den neuen Bahnhof. Blind nutzte die Situation Ende des vergangenen Jahres, um ihre Idee bei den anderen Fraktionen durchzusetzen: „Es war eine Atmosphäre, in der sich keiner getraut hat, sich gegen Bürgerbeteiligung zu stellen.“ Jetzt heißt es abwarten und hoffen, dass sich viele Bürger beteiligen. „Die entscheidende Frage ist: Machen genügend Bürger mit, sodass die Ergebnisse einigermaßen repräsentativ sind“, sagt Blind.

Das Problem der Repräsentativität kennt auch Franzke. Bürgerhaushalte seien für ihn daher immer noch ein Experiment. „Wir reden über ein bis zwei Prozent der Bürger, die sich in den jeweiligen Gemeinden beteiligen“, sagte Franzke. Doch er sieht, was möglich ist: „In Lateinamerika sind es mittlerweile bis zu 30 Prozent. Da entsteht eine ganz andere Diskussionsdynamik.“
Der für ihn wohl wichtigste Erfolgsfaktor für Bürgerbeteiligung ist eine tatsächliche Einbeziehung der Bürger. Sein Fazit: „Lokale Politik, Verwaltung und Bürgergesellschaft müssen zusammenarbeiten. Es darf keine Frontalpolitik mehr geben. Wenn man dies nicht will, sollte man es lieber lassen.“

Link zum vollständigen Artikel auf Welt Online

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Interview: Warum Esslingens Bürgerhaushalt auf dem Abstellgleis steht

Esslingen war 2003 eine der ersten deutschen Städte einen Bürgerhaushalt durchgeführt hat, doch leider wurde das Projekt auch schnell wieder eingestellt. In einem Interview mit der Südwestumschau erklärt der Finanzbürgermeister Betram Schiebel nun, wie es dazu kam:

Es lag am Aufwand. Man muss irgendwann Entscheidungen treffen: Je mehr Bürgerbeteiligung, desto mehr qualifizierte Antworten müssen Sie auch geben. Um Haushaltsfragen richtig zu erklären, müssen Sie diejenigen nehmen, die den Überblick haben. Für uns war das dann insgesamt zu aufwendig. Dabei sei die Qualität der Bürgervorschläge eigentlich zufriedenstellend und auch breit gefächert gewesen.

Schiebel sieht in Bürgerhaushalten vor allem den Vorteil, dass die Bürger durch die aufbereiteten Informationen Haushaltszusammenhänge besser nachvollziehen können – aus diesem Grund bietet die Stadt Esslingen auch weiterhin öffentliche Haushaltssitzungen und Haushaltspläne im Internet an.

Er befürchtet aber, dass die Rollenverteilung bei Bürgerhaushaltsverfahren unklar sei: Die Schwierigkeit ist aber, es so zu organisieren, dass Gemeinderäte und Bürgerhaushalt nicht in Konkurrenz treten. Ist das eine Informationsaufbereitung für die gewählten Vertreter oder ersetzt sie das? Dann wird natürlich die Repräsentanz entwertet.

Link zum vollständigen Artikel der Südwestumschau

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Thema NRW im WDR5: „Ende der Politikverdrossenheit oder Macht des Stammtisches?“

Am 1.7.2011 wurde im WDR5 die Sendung Thema NRW „Die Bürger kommen! Ende der Politikverdrossenheit oder Macht des Stammtisches? “ ausgestrahlt. In der Zusammenfassung heißt es:

Politikverdrossenheit war gestern. Heute wollen Bürger mitreden. Bürger tüfteln im Auftrag des Bundespräsidenten an Möglichkeiten, wie sich die Menschen mehr einbringen können. Kritiker aber warnen vor der Macht des Stammtisches. Thema NRW klärt auf und sagt, wo was wie läuft.

Die Sendung kann (auch Ausschnittsweise) nachgehört werden: www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011⁄07/01/thema-nrw.xml

Teile der Sendung beschäftigen sich auch mit dem Bürgerhaushalt, u.a. am Beispiel Vlotho und Gütersloh, und der Frage, welche Auswirkungen Verfahren haben, die auf das Internet setzen.

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bonn-packts-an.de: Das Problem der Interessenskonflikte

„Auf der Suche nach dem Gemeinwohl“ betitelt der General Anzeiger einen aktuellen Artikel zum Bonner Bürgerhaushalt – im Zentrum steht unter anderem die Frage, wie viele verschiedene Interessen und Meinungen in politischen Prozessen unter einen Hut gebracht werden können.

So stünde zum Beispiel die Kulturlobby gegen jene, die auf Zuschüsse in diesem Bereich gut verzichten könnten: Einer schreibt: „Kultur ist für mich überlebenswichtig“ – und erhält postwendend ein Echo: „Du wirst schon nicht sterben ohne Oper.“
So bestünde also zwischen den 12.739 Teilnehmer/innen absolut kein Konsens über die möglichen Sparmaßnahmen. Das stelle auch den Bonner Oberbürgermeister Nimptsch vor ein Problem: Die bürgerliche Zustimmung reiche gerade mal für Sparmaßnahmen in der Höhe von 45,2 Millionen, nicht genug um den Bonner Haushalt zu sichern.

Neben den Kontroversen auf der Online-Plattform bestünde aber auch das Problem der Stimmen der Online-Sprachlosen, wie es in dem Artikel heißt, also derer, die über keinen Zugang zum Internet verfügten, z.B. Personen in Alten‑ und Pflegeheimen. Dabei würde vor allem über ihre Belange häufig über ihren Kopf hinweg entschieden.

Dieses Phänomen erklärt Professor Lars Holzkamp von der Fernuniversität Hagen: Es bestünde nämlich ein weiterer Interessenskonflikt – während Politik und Verwaltung Entscheidungen in der Regel dazu tendieren, die Akteure unter Zeitdruck zu setzen und in der parlamentarischen Arena möglichst wenig Diskussionsraum und Entscheidungsspielräume einzuräumen, werden zivilgesellschaftliche Akteure bestrebt seien, das Gegenteil zu erreichen, um die Schließung von Einrichtungen und massive Kürzungen abzuwenden. Daraus folge, dass Entscheidungen oft als alternativlos dargestellt würden, in der Hoffnung, Diskussionen darüber zu vermeiden. Dies gelinge besonders gut, bei Themenfeldern, die über keine wirkliche Lobby verfügten, so heißt es im General-Anzeiger.

Und wo bleibt dabei das gesuchte Gemeinwohl? Die Antwort bleibt der Artikel schuldig, eine mögliche Richtung wäre aber: Gemeinwohl gibt es nur, wenn eine Beteiligung auf allen Ebenen gewünscht ist und alle Parteien auch tatsächlich die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen?

Link zum vollständigen Artikel des General Anzeigers

Überarbeitet am 5.7.2011, 10:30 Uhr durch Redaktion

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ruhrbaron.de: Bürgerhaushalte als Beispiel für demokratischen Wandel

Vom Ende der korporatistischen Demokratie spricht Martin Boettger von den Ruhrbaronen in seinem gleichnamigen Artikel und meint damit die kaum mehr aufzuhaltende Entwicklung von einer wirklichkeitsfernen, in eigenen Sphären treibenden zu einer bürgernahen und in der Gesellschaft verankerten Politik.

Alleine internationale Entwicklungen wie der arabische Frühling zeigen, dass Bürger es mittlerweile nicht mehr akzeptieren, von Entscheidungen und Informationen ausgeschlossen zu werden. Auch in Deutschland zeichnet sich diese Entwicklung deutlich ab, Stuttgart21 ist nur eines von viele Beispielen hierfür. Boettger verweist an dieser Stelle auf den Versuch mancher Kommunen, über Bürgerhaushalte einen Rückbezug zum Bürger zu gewinnen. Vor allem traditionelle Verfahren – öffentliche Sitzungen und Versammlungen – kritisiert er hierbei aber als vergeblich, da dorthin immer nur die kommen, die es beruflich bedingt müssen, als lokaler Geschäftsmensch oder PolitikerIn, und die, die viel Zeit und Langeweile haben.

Als erfolgsversprechender bewertet er hingegen Onlinebeteiligungen. Bereits die Bürgerhaushalte in Solingen, Essen und Köln hätten gezeigt, dass online eine größere Anzahl von Beteiligten mobilisiert werden könne. Besonders hervorgehoben wird aber der Bonner Bürgerhaushalt, an dem sich ca. 12.700 Menschen beteiligten (Einwohner Bonn: rund 300.000). Daraus schließt Boettger: Das Bonner Verfahren hat bewiesen: es gibt einen sehr großen Beteiligungsbedarf bei den BürgerInnen. Sie haben jedoch bisher kaum eine Möglichkeit dazu. Und weder die Kommunalverwaltung noch die Parteien kommen damit klar, wenn sich mal ein Beteiligungsventil öffnet. Das parteipolitische Gerangel und die zum Teil vorherrschende Unfähigkeit, mit neuen Beteiligungskanälen umzugehen, zeigten, dass auch Verwaltung und Politik noch an den Möglichkeiten wachsen können und müssen.

Den häufig genannten Kritikpunkt, dass Bürgerhaushalte häufig erst dann durchgeführt würden, wenn die Kassen bereits leer sind, lässt Boettger nicht gelten. Im Gegenteil seien gerade knappe Kassen ein Grund, Bürger stärker zu beteiligen: Sollen wir es deswegen also lieber weiter denen überlassen, die nicht mehr weiter wissen?, fragt er und folgert: Die BürgerInnen sind nicht dümmer, sondern klüger als Verwaltung und politische Klasse. Wer sie mitmachen und mitentscheiden lässt, ist gut beraten und tut was Gutes für seine Stadt und ihren sozialen Zusammenhalt.

Das Fazit des Artikels: Es wird kein Weg daran vorbeiführen, immer mehr kommunale Entscheidungen aus Fraktionssitzungen heraus wieder in die Stadtgesellschaften zu verlagern. Das wird Lobbyinteressen nicht abschaffen, sie vielleicht noch nicht einmal wirklich schwächen. Aber es zwingt zu mehr öffentlicher Rechtfertigung, es erweitert die Diskursfelder. Das ist keine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung, um die Demokratie, wie sie das Grundgesetz meinte, zu erhalten.

Link zum vollständigen Artikel auf ruhrbarone.de

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Bertelsmann-Stiftung: Bürgerhaushalte ja, Online-Beteiligung eher nein?

Die Bertelsmann Stiftung hat in einer aktuellen Studie das Interesse der Bevölkerung an politischer Beteiligung untersucht. Das Ergebnis zeigt: Der Trend geht zu verbindlichen Beteiligungsprojekten, aber auch kommunale Fragestellungen – wie Bürgerhaushalte – interessieren die Bürger.

78 Prozent der Befragten sprachen sich für direktdemokratische Beteiligungsformen wie Volksentscheide aus, immerhin 68 Prozent gaben an, an kommunalen Großprojekten, wie z.B. Bauvorhaben, beteiligt zu werden – die Folgen von Stuttgart21 sind spürbar. Aber auch das Interesse an Bürgerhaushalten ist groß: Auch hier sagt fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent), dass sie an solchen Entscheidungen schon einmal mitgewirkt haben oder gern mitwirken würden.

Als bislang überschätzt bezeichnet die Bertelsmann Stiftung hingegen Online-Beteiligungen: In der Studie wurde das Interesse an Online-Umfragen abgefragt und ca. die Hälfte der Beteiligten gab an, diese Beteiligungsform eher abzulehnen: Fast die Hälfte (48 Prozent) lehnt Online-Befragungen für sich ab, und ebenso viele (54 Prozent) sind nicht für Online-Abstimmungen zu haben. Sogar knapp 60 Prozent würden sich nicht an elektronischen Petitionen an Parlamente oder Abgeordnete beteiligen, und mehr als zwei Drittel (67 Prozent) würden keine eigenen Beiträge in Blogs oder Internet-Foren verfassen. Solche Beteiligungsformen seien daher bisher nur für eine qualifizierte Minderheit geeignet. Aufgrund des offensichtlichen Trends zu verbindlicheren Beteiligungsformen und direktdemokratischen Verfahren stellt sich in Bezug auf Online-Verfahren die Frage, ob es diesen bisher an Glaubhaftigkeit und Verwurzlung im politischen Prozess mangelt. (Ob die formulierte Fragestellung, in der lediglich nach Online-Umfragen gefragt wurde, zu diesem wenig verbindlichen Image beiträgt sei zunächst dahingestellt.)

Deutlich wird in der Umfrage jedenfalls, dass die Bürger sich gerne stärker am politischen Entscheidungen beteiligen wollen (87 Prozent bejahten dies) und das auch der kommunale Bereich in Beteiligungsverfahren eine immer größere Rolle spielen wird.

Link zur vollständigen Meldung über die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung

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Wie teuer darf ein Bürgerhaushalt sein?

Ein häufiger Kritikpunkt an Beteiligungsprojekten wie dem Bürgerhaushalt sind die damit einhergehenden Kosten: Vor allem in Zeiten knapper Kassen sollten die Kommunen ihre knappen Gelder nicht für so teure Projekte verschwenden. Dieser Kritik muss sich nun auch der Bonner Bürgerhaushalt stellen.

Bereits während des Verfahrens wurde von Seiten der Bürger, aber auch von Bürgerhaushaltsgegnern wie Stephan Eisel die Frage nach den Kosten des Verfahrens gestellt. Diese wurden mit rund 70.000 Euro für die externe Beratungsfirma Zebralog beziffert, die der Stadt die Plattform zur Verfügung stellte und das Verfahren begleitete. Vier Monate nach Abschluss des Verfahrens wurde nun aber bekannt gegeben, dass die tatsächlichen Kosten sich auf gute 300.000 Euro belaufen – der größte Anteil sind dabei die internen Personalkosten der Statdtverwaltung.

Skeptiker wie die Bonner SPD und der ehemalige Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel (CDU) sehen ihre Zweifel damit bestätigt: Das Projekt sei auch finanziell aus dem Ruder gelaufen, moniert SPD-Ratsfrau Gabriele Klingmüller laut einem Artikel des Bonner General-Anzeigers. Der Grund hierfür sei, dass die Plattform völlig überladen gewesen sei und dadurch immer neue Zusatzaufgaben in der Verwaltung anfielen. Eisel rechnet: Hinter den gut 12 000 Mailadressen, die sich für „Bonn packt’s an“ registrieren ließen, stünden nur etwa 8 000 Bonner, wenn man Ortsfremde und Mehrfachteilnehmer abziehe. Insofern habe die Befragung pro Bonner Teilnehmer mehr als 30 Euro gekostet. „Davon ließen sich mehrere repräsentative detaillierte Meinungsumfragen finanzieren.“

Ganz anders bewertet hingegen Guido Pfeiffer von den Grünen die aktuellen Kostenberechnungen: Die Personalkosten derart kritisch zu betrachten hält er für nicht korrekt, denn eine Beteiligung der Verwaltung am Bürgerhaushalt war offiziell gewünscht. Außerdem sei das Personal und die damit verbundenen Kosten doch sowieso vorhanden. So wird auch in einer Stellungnahme der Stadt argumentiert, in der es heißt, dass die Dienstleistungen der Verwaltungsmitarbeiter für die Bürgerbeteiligung im Rahmen ihrer Aufgaben zusätzlich erbracht worden sind. Die Personalkosten wären also in jedem Fall entstanden. Pfeiffer sieht den Bürgerhaushalt weiterhin als Chance für die Zukunft: „Wir haben damit Dinge nachgeholt, die jahrelang nicht gemacht wurden. Und das ist nicht zum Nulltarif zu haben.“

Am Ende bleibt für wohl alle Bürgerhaushaltsverfahren die Frage nach einer Legitimität der Kosten: Wie viel ist eine Beteiligung der Bürger wert, wie viel Kosten sind tatsächlich nötig und wie sehr wünschen die Bürger sich solche Ausgaben überhaupt?

Link zum vollständigen Artikel des Bonner General-Anzeigers

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Bürgerbeteiligung muss langsam wachsen

Der ORF hat in dem Artikel „Bürger machen Budget“ die Vor‑ und Nachteile von digitalen Bürgerhaushalten zusammengefasst. Das Fazit: Es beteiligen sich zwar vor allem Interessengruppen – doch gerade diese Form der Bürgerbeteiligung kann auch gewünscht sein.

Sowohl in Europa als auch in den USA wird das Internet häufig als Medium für Beteiligungsverfahren genutzt. Präsenzveranstaltungen seien mit einem hohen Aufwand verbunden und werden dafür kaum von den Bürgern angenommen, Dialogplattformen im Internet hingegen lassen sich mit einem relativ geringen Aufwand organisieren.

Kritiker wie der Bonner CDU-Politiker Stephan Eisel weisen aber daraufhin, dass das Internet nichts anderes sei als eine neue Spielwiese für jene Gruppen, die ohnehin schon politisch aktiv sind und sich in Parteien, Vereinen oder Bürgerinitiativen engagieren, heißt es in dem Artikel des ORF.

Diese Behauptung deckt sich auch mit den Erfahrungen der Kommunen, die bereits Bürgerhaushalte durchgeführt haben, so zum Beispiel Freiburg. Allerdings wird der von Eisel angeführte Punkt nicht unbedingt negativ betrachtet: Denn bisher hätten diese Gruppen nichts mit der Realpolitik am Hut gehabt. Durch den Beteiligungshaushalt sei es zu einer gegenseitigen Annährung gekommen: Die Bürgerinitiativen machten die Erfahrung, endlich gehört zu werden und die Gemeinderäte hätten bemerkt, was für eine aktive Kulturszene es in der Stadt gibt. Edith Lamersdorf, die Sprecherin der Stadtverwaltung Freiburg, wünschte sich sogar eine noch stärkere Beteiligung weiterer Interessengruppen. Bürgerbeteiligung – so Lamersdorf – müsse langsam wachsen. Bürgerhaushalte seien aber schon jetzt ein sehr gutes Instrument, um politische Prozesse transparent zu machen und um aktive Bürger der Stadt an die Politik heranzuführen.

Link zum vollständigen Artikel des ORF

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Fragen und Antworten zu (elektronischen) Bürgerhaushalten

verfasst von Oliver Märker, Redaktion

Mittlerweile werden die meisten Bürgerhaushalte ausschließlich oder hauptsächlich mithilfe des Internets angeboten – bekannte Beispiele sind Bonn, Berlin-Lichtenberg, Freiburg, Essen, Gütersloh, Köln, Münster, Trier. In diesem Zusammenhang erreichen uns immer wieder Fragen, von denen wir, die Redaktion, die drei häufigsten versuchen hier zu beantworten. Anregungen, Kommentare, Gegenpositionen können Sie gerne als Kommentar gleich unten einfügen!

Thema Missbrauch oder Manipulationsversuche
Frage: Wie können Manipulationen bei der Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eingebrachte Vorschläge zum Bürgerhaushalt mittels Internetplattform durch Externe (z.B. Bürgerinnen und Bürger) und durch Interne (z.B. beauftragte Firmen) ausgeschlossen werden?

Antwort der Redaktion:
Manipulationen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es gibt zwar Städte, die von den Teilnehmenden, die sich an einer Online-Plattform zur Teilnahme registrieren, neben einen Nutzernamen (der ein Pseudonym sein darf), auch den Vor‑ und Nachnamen und Adresse abverlangen, dennoch schützt dies nicht vor Missbrauch. Ganz im Gegenteil: durch den Versuch, mehr Nachweise von den Teilnehmenden zu verlangen, erhöht sich sogar das Missbrauchsniveau und –risiko: so geschehen in Potsdam, wo Dritte Daten von Bürgerinnen und Bürgern „genutzt“ haben, um sich mit einer falschen Identität zu beteiligen.

Theoretisch wäre es zwar technisch möglich, eine Beteiligungsplattform mit umfassenden Überprüfungsmechanismen auszustatten, um in Echtzeit die Identität eines Teilnehmenden zu überprüfen. Dies würde aber wahrscheinlich – neben zusätzlichen Kosten – dazu führen, dass die Beteiligung „gegen Null“ tendiert: Denn welcher Bürger, welche Bürgerin ist bereit, umfassende Daten von sich Preis zu geben, „nur“ um an einer Beteiligung zum kommunalen Haushalt beteiligt zu werden? Aufgrund dieser Tatsache muss aus unserer Sicht ein Abstimmungs‑/Voting-Verfahren – zum Beispiel um eine Bestenliste zu erzeugen (Köln, Bonn, Trier, Gütersloh, ….) – konzeptionell eine entsprechend „weiche“ Rolle spielen. Es kann und darf nicht dazu genutzt werden, um verbindliche Abstimmungen durchführen zu wollen. Das ist aus unserer Sicht solange nicht der Fall, solange ein Internet-basiertes Voting-Verfahren nur dazu dient, um zum Beispiel eine Vorauswahl zu treffen, so wie es in nahezu allen uns bekannten Verfahren nach dem Kölner Modell der Fall ist.

Zusammenfassend gesagt: Missbräuchliche Nutzung (etwa durch Mehrfachregistrierungen einer Person) ist ein Phänomen, mit dem man leben muss. Es darf daher durch eine Verfahrenskonzeption keine zu hohe Bedeutung zugeschrieben bekommen. Und zu guter Letzt darf nicht vergessen werden: Der Rat entscheidet, sodass am Ende – das gilt übrigens auch für die fehlende Repräsentativität aller Bürgerhaushalte (egal ob online oder nicht online) – die formal vorgesehene Instanz das letzte Wort hat.

Was den Missbrauch durch externe Dienstleister angeht: Hier kann theoretisch noch einfacher manipuliert werden, da ja diese Dienstleister nicht nur den technischen Zugang haben, sondern in der Regel auch die Auswertung der Zahlen vornehmen. Das gilt auch für Verwaltungen und deren Mitarbeiter, falls diese einen Bürgerhaushalt ohne externe Dienstleister durchführen (z.B. Freiburg). Hier muss man darauf vertrauen, dass die beteiligten Akteure verantwortungsvoll mit ihrer Rolle (und Macht) umgehen.

Thema Selektivität des Beteiligungskanals Internet
Frage: Führt die Nutzung des Internets als alleiniger oder Hauptkanal nicht dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger von der Beteiligung ausgeschlossen werden?

Antwort der Redaktion:
Konkrete Zahlen aus Bürgerhaushalten sprechen eine klare Sprache: Durch das Internet als Beteiligungsmedium werden vor allem politisch Interessierte erreicht, und hier insbesondere besser verdienende, besser ausgebildete Bürger/innen, vor allem Menschen im Alter zwischen 30 und 60. Und ältere Menschen über 60 werden eher erreicht als jüngere Bürger/innen unter 30. Interessanterweise werden genauso viele Frauen wie Männer erreicht, in manchen Städten sogar mehr Frauen als Männer, was für das Internet bzw. viele andere Beteiligungsverfahren ein Novum ist. Und es gibt Indizien, dass – neben den gut organisierten Gruppen – auch eher nicht organisierte Bürger/innen und Bürger teilnehmen. Das Internet reproduziert also teilweise Beteiligungsasymmetrien und hebt das bekannte Problem fast aller Beteiligungsmethoden nicht auf: Es werden nur die erreicht, die sich politisch/thematisch interessieren.

Frage: Sind im Vergleich zur Einwohnerzahlen oder Wahlberechtigten die Beteiligungszahlen an Bürgerhaushalten nicht viel zu gering?

Antwort der Redaktion
Grundsätzlich ist bei vielen Initiatoren und Unterstützern von Bürgerhaushalten festzustellen – egal ob Beteiligung mit oder ohne Internet realisiert werden soll –, dass gewünscht wird, möglichst viele, insbesondere politikferne Menschen und eine möglichst repräsentative Teilnehmerschaft zu erreichen. Es werden daher gerne Vergleiche zu Einwohnerzahlen oder zu den Wahlberechtigten oder zu repräsentativ angelegten Verfahren (wie der Kommunalwahl oder repräsentativer Umfragen) gezogen. Vor diesem Hintergrund wirken die üblichen Beteiligungszahlen aller uns bekannter Bürgerhaushalte – sowohl was die Gesamtzahl der Teilnehmenden angeht als auch was ihre Zusammensetzung angeht – eher bescheiden. Selbst in Kommunen mit sehr hoher Beteiligung, werden aktiv gerade 4 % der Bevölkerung erreicht, und lesend, also als „Informationsbesucher“, ca. 20 bis 40 %. Aus unserer Sicht sind aber alle Anforderungen an Bürgerhaushalte problematisch, die eine sehr hohe und repräsentative Beteiligung fordern und Bürgerhaushalte an diesen Zahlen zu messen versuchen. Denn die zum Vergleich herangezogenen Verfahren oder Zahlen haben *nichts* mit der Beteiligungspraxis so wie sie üblicherweise zwischen den Wahlen stattfindet zu tun. An genau an der setzen Bürgerhaushalte in der Praxis aber an: die kommunalen Haushaltsplanung. Vergleicht man die Struktur und die Anzahl der Teilnehmenden mit der vorhergehenden, üblichen Praxis, stellen fast alle Bürgerhaushalte einen großen Erfolg da, da üblicherweise vor der Einführung eines Bürgerhaushalte keine oder nur äußerst wenige – und dann immer die gleichen – Bürger/innen sich an der Haushaltsplanung durch Eingaben beteiligten.

Thema Lobby-Gruppen und Mobilisierung
Frage: Inwieweit kann verhindert werden, dass beispielsweise Lobby-Gruppen oder andere gut vernetzte Gruppen einen zu großen Einfluss auf das Ergebnis erhalten?

Antwort der Redaktion:
Das kann nicht verhindert werden. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, dass das nicht verhindert werden sollte, da das zum Modus unserer Demokratie gehöre: nämlich für Ideen Stimmen zu mobilisieren. Allerdings kann der Einfluss der gut organisierten Bürgerinnen und Bürger relativiert werden, indem beispielsweise durch eine sehr gute Öffentlichkeitsarbeit
auch nicht-organisierte Bürger/innen erreicht und zur Teilnahme mobilisiert werden. Zahlen aus Bürgerhaushalten wie Köln, Bonn, oder Solingen zeigen, dass dies ansatzweise auch gelingt. Darüber hinaus kann auch methodisch dafür gesorgt werden, dass nicht nur gut-organisierte Bürger/innen teilnehmen, indem über verschiedene Beteiligungskanäle beteiligt wird: Telefon, Vor-Ort-Veranstaltung und persönliches Gespräch, Brief (Rückantwortbogen), und Internet. Weiterhin gehen manche Kommunen dazu über, neben dem Internet als Hauptbeteiligungskanal zusätzlich eine auf Zufallsauswahl basierende Veranstaltung im Anschluss durchzuführen, um zum Beispiel Ergebnisse aus einer Online-Phase von Bürger/innen (zusätzlich) bewerten zu lassen, also von Bürger/innen, die nicht Vorschläge eingebracht und/oder Stimmen dafür mobilisiert haben.

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In der Kritik: Hattinger Haushaltsfragebogen

Nur 30 Bürger hatten sich am Hattinger Bürgerhaushalt beteiligt und den von der Stadt entworfenen Fragebogen ausgefüllt. Mindestens einen Grund dafür hat der Leserbeirat der WAZ gefunden: Der Fragebogen werfe vor allem neue Fragen auf, statt Antworten zu ermöglichen.

Als Beispiel druckte die WAZ in einem Artikel drei Fragen aus dem Fragebogen ab und äußerte anschließend ihre Kritik an den Formulierungen:
Fragebogen:
Das Aufkommen aus der Grund‑ und der Gewerbesteuer ist für das Jahr 2011 mit 8,9 bzw. 19,5 Mio Euro kalkuliert und deckt etwa 20 Prozent der jährlichen Aufwendungen des städtischen Haushalts (= etwa 133 Mio Euro) ab. Die Hebesätze dieser Steuerarten wurden zuletzt mit dem Etat für das Jahr 2011 neu festgesetzt, und zwar für die Grundsteuern A und B auf 270⁄540 Prozent (zuvor 250⁄500) und die Gewerbesteuer auf 490 Prozent (zuvor 470). Wie schätzen Sie die Höhe dieser Steuern ein? Die Steuern sollten weiter erhöht werden? Die Steuern sollten gesenkt werden? Die Steuern sind angemessen? Falls Sie eine Senkung vorschlagen, wie sollen die Einnahmeausfälle kompensiert werden?

Leserfragen:
Hier benötigt man dringend Vergleichszahlen anderer Städte und Informationen über die Entwicklung der Grund‑ und Gewerbesteuer der letzten Jahre in Hattingen. Außerdem gehören die absoluten Angaben über den finanziellen Rahmen bei einer vorzunehmenden Erhöhung/Ermäßigung der Grund‑ bzw. Gewerbesteuer zwingend in diesen Bogen. So bleibt das Raster „sollten weiter erhöht werden“/„sollten gesenkt werden“/„sind angemessen“ ohne detaillierte Ausführungen unbefriedigend und nicht zielführend. >So fühlen sich (zu Recht) viele Bürger überfordert, und die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass solche Aktionen verpuffen oder auf „Stammtisch“- Niveau gezogen werden.

Fragebogen:
Die Stadt Hattingen bietet ihren Bürgern ein umfangreiches Weiterbildungs‑ und Kulturangebot. Dieses Angebot verursacht Aufwendungen in Höhe von 3,6 Mio Euro (zuzüglich Gebäudemieten von 0,8 Mio Euro), denen Erträge in Höhe von 1,6 Mio Euro gegenüber stehen. Der gesamte Zuschussbedarf beträgt in 2011 mithin 2,8 Mio Euro. Wie beurteilen Sie den Zuschussbedarf bezogen auf die nachstehend genannten Einrichtungen – zu hoch? zu niedrig? angemessen? Stadtmuseum 362 000 Euro, Stadtbibliothek 864 000 Euro, Musikschule 362 000 Euro, Kulturbüro 289 000 Euro, Altstadtfest 155 000 Euro, Volkshochschule 473 000 Euro, Denkmalschutz/-pflege 191 000 Euro.

Leserfragen:
Die Fragen sind in dieser Form nicht seriös zu beantworten. Als Beispiel: Weiterbildung und Kultur (gleiches gilt aber auch für Schule, Jugend und Sport, Soziales und Wohnen etc.): Stets stellen sich eine Reihe von Fragen, die für eine fundierte Beantwortung vorher zu klären wären: Wie setzt sich der aufgeführte Betrag im Detail zusammen? Was sind darin Sachleistungen, was sind Verwaltungs‑, Organisations‑, Dienstleistungskosten etc.? Wie stellt sich dieser Betrag in Bezug auf vergleichbare Städte dar? Wie soll ich ohne Kenntnis genauer Details einen Betrag für zu hoch/zu niedrig/angemessen halten? Was würde konkret zuerst gestrichen, falls ich eine Reduzierung befürworte?

Fragebogen:
Die Stadtverordnetenversammlung (46 Ratsmitglieder) hat nach der letzten Kommunalwahl zwölf Fachausschüsse gebildet. Nach der in NRW geltenden Entschädigungsverordnung betragen die Aufwendungen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Rats‑ und Ausschussmitglieder im Jahr 295 000 Euro. Zur Abdeckung ihrer Geschäftsführungskosten werden daneben an die Fraktionen Zuwendungen in Höhe von 21 000 Euro gezahlt. Ich bin der Ansicht

– dass die Aufwendungen angemessen sind;

– dass die Aufwendungen eigentlich erhöht werden müssten;

– dass die Aufwendungen noch zu reduzieren sind, zum Beispiel durch Reduzierung der Gremien oder deren Mitgliederzahl.

Leserfragen:
Die Aktion hat ein sehr populistisches und nur auf den ersten Blick lobenswertes Ziel. Die Fragen zu den einzelnen Themen ziehen sich durch den ganzen Fragebogen immer wieder in gleicher Form. Ich will hier nur einen Punkt beispielhaft aufgreifen, die politischen Gremien.

Um die Fragen sachgerecht und nicht nach Gefühl zu beantworten, muss man hinterfragen und unabhängig möglichst objektiv prüfen:

1. Sind zwölf Fachausschüsse notwendig?

2. Können Ausschüsse zusammengelegt werden?

3. Ist die Anzahl der Mitglieder effektiv (Verringerung der Anzahl der Mitglieder)?

4. Sind die Ausschussmitglieder kompetent genug für die spezielle Aufgabe?

Kritisiert wurde darüber hinaus, dass das Verfahren „unseriös“ sei. Jetzt, wo es nichts mehr zu verteilen gebe, solle der Bürger „die Drecksarbeit machen und Sparziele benennen“.

Die Stadt gab bisher nur an, dass die geringe Teilnahme enttäuschend sei und die eingegangenen Fragebogen ausgewertet werden würden. Ob eine weitere Stellungnahme zu der geäußerte Kritik folgt, ist bisher nicht klar.

Link zur Kritik am Verfahren in DerWesten

Link zu einem weiteren Artikel auf DerWesten

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FAZ.NET: Bürgerhaushalt ist Nonsens für Bürger

Kommentar von Oliver Märker zum Kommentar „Nonsens für Bürger“ erschienen am 23. Februar 2011 in der FAZ.NET von Tobias Rösmann

Im Zuge der Berichterstattung zur Einführung einer Bürgerbeteiligung im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung „Frankfurt soll 2013 einen Bürgerhaushalt bekommen“ kommentiert Tobias Rösmann die Einführung des Bürgerhaushaltes in der Stadt Frankfurt am Main unter dem Titel „Nonsens für Bürger“: Während Rösmann eine Werbekampagne zur Steigerung der Wahlbeteiligung an der Kommunalwahl für eine gute, wenn auch in ihrer Wirkung fragliche Investition hält, lässt er an der geplanten Einführung des Bürgerhaushaltes kein gutes Haar, so schreibt er:

Jetzt kommen wir zum Absurden. Denn der Haushalt […] ist ein Thema für Spezialisten, von denen es schon unter den 93 Stadtverordneten zu wenige gibt. Und dafür sollen sich die Bürger begeistert engagieren? Dieselben Bürger, denen die Stadt glaubt erklären zu müssen, an welchem Tag die Kommunalwahl überhaupt stattfindet?

Zudem erklärt Rösmann, dass alle Bürgerhaushalte im Ergebnis gescheitert seien, auch wenn die „Bürgerbeteiligungsprediger“ dies bestreiten würden, obwohl sie nicht vorher definierten, was ein Erfolg wäre. Leider bleibt Rösmann dem Leser seines Kommentares schuldig, welche Kriterien er heranzieht – außer dass die Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage und Willens seien, sich durch 3.000 Seiten eines Haushaltsentwurf zu arbeiten – heranzieht, um „alle Bürgerhaushalte im Ergebnis“ pauschal für gescheitert zu erklären.

Bürgerhaushalte haben bekanntlich nicht die Zielsetzungen, die Bürgerinnen und Bürger eine Kommune aufzufordern, sich durch einen Haushaltswerk zu arbeiten, das selbst für die Mehrheit der Kommunalpolitikerinnen und –politker ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Bürgerhaushalte wollen aus dem interssierten Büger keinen Haushaltsexperten machen, sondern versuchen, sie als Feedback‑, Hinweis‑ und Vorschlagsgeber beratend einzubeziehen.

Und sehr wohl werden durch die „Bürgerbeteiligungsprediger“ oder „Bürgerhaushaltsprediger“ Ziele mit mehr Bürgerbeteiligung, also der Öffnung des kommualen Haushaltsplanverfahrens hin zum Bürger verbunden: mehr Transparenz durch mehr Informationen (z.B. über die Haushaltssituation), verbesserte Früherkennung von Widerspruchs‑ und Konfliktpotenzialen, oder die Einholung von lösungsorientierten Anregungen. Neben der Chance, einen weiteren, auf Großprobleme wie dem Haushalt bezogenen wechselseitigen Informationsaustausch zu iniitieren, wollen sich die Kommunen zusätzliche Legitimationsressourcen erschließen.

Richtig ist, dass die Messung und Bewertung (sprich: Operationalisierung) von Bürgerhaushalten beziehungsweise ihrer Verfahrensbestandteile noch am Anfang steht und es noch lange nicht ausgemacht ist – auch wenn es erste systematische Beobachtungen/Evaluationen gibt –, ob und wann man Bürgerhaushalte als erfolgreich bezeichnen kann oder dies nicht kann, oder noch besser: differenzieren kann, welchen Beitrag ein Bürgerhaushalt zu den oben genannten Zielen leisten kann und welchen nicht. Besonders begrüßenswert ist daher, dass der Frankfurter Bürgerhaushalt von der Universität Frankfurt wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird.

Quellen:
Kommentar in der FAZ.NET Nonsens für Bürger
Beitrag in der FAZ.NET Frankfurt soll 2013 einen Bürgerhaushalt bekommen

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