Diskussion

 

Vorurteil des Monats November: Der Bürger ist nicht in der Lage sich qualifiziert zu äußern

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Nils Zierath (Moderation)

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Wann ist ein Bürgerhaushalt ein Bürgerhaushalt?

In der Publikation „Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts“ definieren Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer Mindestbedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Bürgerhaushalt als Bürgerhaushalt bezeichnen zu können:

1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess (eine Deliberation im Sinne von Habermas, 1992). Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Ebenfalls sehr interessant ist die von ihnen vorgeschlagene Typologie von Bürgerhaushaltverfahren.

Der Beitrag ist erschienen in:
Kleger, Heinz & Jochen Franzke (Hrsg.): Kommunaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Beispiel Potsdams, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam

PDF-Download: Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts

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Ein Mehr an Demokratie? Thesen der Unabhängigen Linken zum Bürgerhaushalt in Freiburg

Datum: 24.09.2009
Quelle: www.unabhaengige-listen-freiburg.de

[Wo Bürgerhaushalt drauf steht, muss nicht nicht Mitbestimmung drin sein. Die Unabhängige Linke stehen der Beschlussvorlage für den Bürgerhaushalt in Freiburg kritisch gegenüber und fordern mit ihren Thesen Möglichkeiten für eine reale Mitbestimmung der Bürger ein. Moderation]

Auf die Tagesordnung des Gemeinderates am 23.10.07 setzt OB Salomon unter Pkt.2 „Grundsatzbeschluss und inhaltliche Verfahrensausgestaltung des Beteiligungshaushaltes. „Top-down“ Prozess nennt man ein derartiges Vorgehen, was früher einfach „diktiert von oben“ hieß. Die Verwaltung macht die Vorlage, die Fraktionen haben – wenn es gut geht – 2 Wochen Zeit, dann wird entschieden, wie „Bürgerbeteiligung“ in Freiburg auszusehen hat. Und dies, ohne dass zuvor eine Debatte in der Bürgerschaft über Verfahren und Ziele geführt werden konnte.

Die Fraktion Unabhängige Listen kritisiert dieses Vorgehen und stellt nachfolgend 7 Punkte zur Diskussion. Wir hoffen, dass damit ein „Bottom-up“ Prozess erleichtert wird, also eine breite Debatte von unten, was erforderlich ist, damit überhaupt von einem Beteiligungshaushalt, also einem Mehr an kommunaler Demokratie, gesprochen werden kann.

Die vollständige Pressemeldung können Sie unter www.unabhaengige-listen-freiburg.de/gemeinderat abrufen.

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Eine Bürgerbeteiligung zum Haushalt schafft Transparenz und Akzeptanz

Rüdiger Kruse, MdHB, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Hamburg über die Bürgerbeteiligung zur Hamburger Haushaltsplanung im April/Mai 2006.

Warum führte Hamburg einen Bürgerhaushalt durch?
Der Aufbruch ist ein Markenzeichen der Hansestadt Hamburg geworden. Das Leitbild Wachsende Stadt schafft eine neue Dynamik. Stark und sozial, so lautet das Ziel des Senats. Die Voraussetzung dafür ist eine wirtschaftlich gefestigte Metropole, die einen verantwortungsbewussten und soliden Haushalt auflegt. Aber wie in anderen deutschen Städten und Kommunen, ist auch der finanzielle Spielraum Hamburgs eng begrenzt. Die notwendige Konsolidierung bei gleichzeitiger Finanzierung der politischen Schwerpunkte sowie die Förderung von Wachstum stellt an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg besondere Herausforderungen.

Mit welchen Maßnahmen kann der ausgeglichene Betriebshaushalt gesichert werden?

Wie kann die Nettoneuverschuldung gesenkt werden?

Dies sind zentrale Fragen, mit denen sich vor allem das Parlament in seinen Beratungen über die Haushaltsplanentwürfe beschäftigt. Der Bürger bekam bislang die Ergebnisse präsentiert, war aber an den Entscheidungen über Ausgaben und Einsparungen nicht aktiv beteiligt. Seine Beteiligung aber, so die Idee der CDU-Abgeordneten in einem entsprechenden Antrag, würde das komplexe Thema Haushalt transparenter machen. Der zweite Ansatz: Eine Internetdiskussion über die Hamburger Haushaltsplanung klärt über Zusammenhänge auf, ermöglicht dem Bürger einen spielerischen Rollenwechsel zum Haushälter und schafft in letzter Konsequenz eine breitere Zustimmung für haushaltsplanerische Entscheidungen der Politiker. Somit wird ein wichtiger Part gelebter Demokratie realisiert.

Welche Erfahrungen haben Sie mit den bisherigen Verfahren gemacht?
Unsere Erfahrungen mit dem Bürgerdialog sind überaus positiv. Entgegen der Einschätzung Haushalt sei nicht sexy und es würde daher zu keiner großen Beteiligung kommen, war der Bürgerdialog Haushalt am Ende mit Abstand der bisher erfolgreichste Internetdialog der Stadt (Zuvor führte Hamburg zwei Online-Dialoge zum Thema Bauen in der Stadt und zum Thema Familie durch). Die öffentliche Resonanz war sehr gut.

Wie bewerten Sie die Ergebnisse und den Input durch die Bürger?
Die Bürger haben sich der Haushaltsplanung sehr besonnen angenommen. Finanzmittel wurden umgeschichtet aber insgesamt deutlich weniger Geld ausgegeben als der Mittelansatz ermöglichte. Wir sehen darin den Konsolidierungskurs des Senats deutlich bestätigt.

In welcher Form wurden die Ergebnisse verwertet?
Die regierende CDU-Fraktion hat mit einer Tagung die Bürgervorschläge aufgegriffen und dann in Anträgen in die Beratung des Haushaltes 07⁄08 eingebracht. Die anderen Fraktionen haben die Ergebnisse des Bürgerdialoges nicht genutzt.

Wie erfolgte die Rechenschaft der Politik an die Bürger über die Ergebnisverwertung?
Zum Abschluss des Bürgerdialoges hat die CDU-Fraktion eine öffentliche Veranstaltung zur Diskussion der Ergebnisse durchgeführt. Die Ergebnisse des Bürgerdialoges wurden vom Präsidenten der Bürgerschaft dem Parlament zugeleitet. Der Haushaltsausschuss hat hierzu eine öffentliche Sitzung abgehalten und im Anschluss wurde der Bürgerdialog und seine Ergebnisse im Parlament diskutiert.

Die CDU-Fraktion hat als Auswertung eine Broschüre zum Bürgerdialog veröffentlicht. Im Zuge von Pressearbeit wurden die bereits für den Haushalt 07⁄08 übernommenen Vorschläge der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Welche Perspektive sehen Sie für zukünftige Bürgerhaushalte in Hamburg?
Für die Haushaltsberatungen 09⁄10 wird zu entscheiden sein, ob und wie ein weiterer Bürgerdialog laufen könnte. Ich persönlich halte es für sinnvoll dauerhaft eine Internetplattform zum Haushalt vorzuhalten, die Transparenz für den Bürger ermöglicht. Das Dialogverfahren hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden.

Wir danken Herrn Kruse für das Interview. Das Interview wurde von Nils Zierath (www.buergerhaushalt.de) per Email mit Herrn Kruse geführt.

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Für kommunale Entscheider: 10 Gründe für einen Bürgerhaushalt

Von Ulrich Nitschke, Andreas Dellbrügge, Ulrich Kowalke, Servicestelle Kommunen in der einen Welt:

► 1. Mehr Akzeptanz bei besser abgestimmten Prioritäten

Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht eine Mitwirkung, die nicht nur das Verständnis um die finanziellen Zwänge fördert. Die öffentliche Diskussion sowohl um die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen wie auch um das Nutzen vorhandener Handlungsspielräume kann den Konsens in Zeiten knapper Kassen fördern. Wenn über den Bedarf und die Schwerpunkte von verbleibenden Investitionsmöglichkeiten eine breitere Verständigung gelingt, so bietet dies eine hervorragende Chance, auf dieser Grundlage schrittweise an einem umfassenden Konsolidierungskonzept zu arbeiten.

► 2. Effizienzsteigerung des Verwaltungshandelns durch Einbeziehung von Bürgerwissen

Sachverstand und Detailkenntnisse von Bürgern können besser nutzbar gemacht werden. Während einer Dialogphase zum Haushaltsentwurf können in Bürgerversammlungen, Internet-Foren usw., aber auch insbesondere in themenbezogenen Veranstaltungen Alltagswissen und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern für eine Qualitätsverbesserung der kommunalen Dienstleistungen – sei es bspw. zu Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen oder zur Optimierung von Busstrecken – genutzt werden. Auch kann bürgerschaftliches Wissen durch das organisierte Einbeziehen von Fachwissen von Vereinen oder Initiativen zur Verfügung gestellt werden.

► 3. Erhöhung der Problemlösungskompetenz

Der Bürgerhaushalt kann Konflikte reduzieren, die anderorts zu jahrelangen Verzögerungen führen würden, wie es oft bei Großprojekten, aber auch bei Sparmaßnahmen der Fall ist. Rechtzeitige Auseinandersetzung und evtl. Konsensfindung – vermindert punktuelle Auseinandersetzungen zu einem späteren Zeitpunkt nach der Haushaltsverabschiedung, wenn Maßnahmen in ihren praktischen Auswirkungen spürbar werden. Der Bürgerhaushalt erleichtert auch die Konsensfindung verschiedener Interessengruppen. Der Haushalt als ganzheitliche Grundlage der Kommunalpolitik wird nachvollziehbar. Unterschiedliche Interessen werden im Überblick und Vergleich deutlich. Eigene Gruppen‑ bzw. Teilinteressen können in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Die Chance der Berücksichtigung auch anderer Interessen steigt. Zielkonflikte können u. U. entschärft werden.

► 4. Mehr Kostenbewusstsein

Ein stärkeres Kostenbewusstsein kann bei Bürgern geschaffen werden, wenn über die Ausgaben für Dienstleistungen bzw. Produkte der Kommune und deren tatsächlicher Kosten diskutiert wird. Was nach „innen“ mit den vielfach laufenden verwaltungsinternen Reformen mit der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ einschließlich Kosten-Leistungs-Rechnung und Produkthaushalt begonnen wurde, kann konsequent nach „außen“ fortgesetzt werden. Bürger als Steuerzahler wollen und sollen wissen, was sie „ihre“ Verwaltung mit deren Dienstleistungen kostet. Dieser nächste Schritt bietet die Möglichkeit über mehr Kostenbewusstsein auch mehr Verantwortungsbewusstsein zu schaffen.

► 5. Aktivierung von Bürgerengagement

Die Politik zur Förderung der Bürgerkommune und bürgerschaftlichem Engagement bedeutet den Abschied von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zu Gunsten der Gestaltungskompetenz und Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern. Ein Bürgerhaushalt führt zu höherer Identifikation von Bürgern mit ihrer Kommune. Die Bereitschaft zur Mitarbeit steigt auch mit den Möglichkeiten der Mitentscheidung. Wenn dies bspw. zu erhöhtem ehrenamtlichen (z. B. Altenbetreuung) oder bürgerschaftlichen Engagement (z. B. Übernahme von Patenschaften für öffentliche Grünanlagen oder Selbstausführung von Renovierungsarbeiten in von Vereinen genutzten städtischen Räumen) führt, können sächliche und ggf. auch personelle Ressourcen eingespart werden.

► 6. Abbau von Politik‑ und Parteienverdrossenheit

Durch die gemeinsame Auseinandersetzung über den Haushalt können Vorurteile von Bürgern gegenüber Politikern abgebaut werden. Auch bietet der Bürgerhaushalt Politikerinnen und Politkern die Gelegenheit, Interessen von Bürgerinnen und Bürgern noch besser kennen zu lernen und persönliche Kontakte auszubauen. Politikverdrossenheit kann vermindert werden. Evtl. gelingt es, die Anerkennung für politische Arbeit zu steigern. Mögliche bisherige Konfliktsituationen können im Sinne eines Weges „von der Konfrontation zur Kooperation“ angegangen werden. Da Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt möglichst überparteilich organisiert werden sollten, bietet dies evtl. die Chance zu höherer interfraktioneller Verständigung. In einem Bürgerhaushalt können ggf. alle vom Haushalt betroffenen Gruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen zusammengeführt werden, sodass bei Konsensfindung die politische Zufriedenheit erhöht werden kann.

► 7. Förderung der Demokratie

Um ihre Interessen einbringen zu können, müssen die Bürger untereinander – aber auch mit Politik und Verwaltung – in die Diskussion treten. Der Bürgerhaushalt beinhaltet einen Lernprozess über das Funktionieren demokratischer Institutionen sowie von Demokratie überhaupt: Wer etwas erreichen will, muss andere überzeugen und tragfähige Mehrheiten suchen. Die Transparenz der Gemeindehaushalte ist aber auch eine der gesellschaftlichen Anforderungen an die öffentliche Hand. Wer die kommunale Selbstverwaltung stärken will, muss auf dieser Ebene, auf der die Bevölkerung am unmittelbarsten die Auswirkungen von Politik erlebt, demokratiestärkende Mitwirkungsmöglichkeiten organisieren. Bürgerbeteiligung und insbesondere ein Bürgerhaushalt kann dabei langfristig ggf. das Interesse an politischem Engagement, an einer Mitarbeit in Parteien bzw. an einem Ratsmandat wecken.

► 8. Unterstützung von verwaltungsinternen Modernisierungsprozessen

Die im Rahmen der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ stärker angestrebte Kunden‑ und Bürgerorientierung wird durch die Anforderungen eines Bürgerhaushalts unterstützt und ggf. beschleunigt. Dabei spielt die Notwendigkeit, sich seitens der Führungskräfte und Mitarbeiter hierauf einstellen zu müssen, eine wichtige Rolle, die durch zielgerichtete Personalentwicklung und dabei insbesondere Fortbildung begleitet werden kann. Solche praktischen Schritte in Richtung Bürgerkommune können durch den effizienten Einsatz von e-government/e-democracy ausgebaut werden. Im übrigen verbessern sich die Voraussetzungen für die Einführung eines Ideen‑ und Beschwerdemanagements.

► 9. Imagegewinn für die Kommune

Mit dem Bürgerhaushalt ergeben sich verbesserte Möglichkeiten einer intensiveren Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt ein höheres Interesse bei den Medien, wenn eine breitere Öffentlichkeit beteiligt ist. Ein Imagegewinn für die Gemeinde kann auch eintreten, wenn regionale oder bundesweite Aufmerksamkeit durch kreative Mitwirkungsformen erzeugt wird. Die Verbindung zum Stadtmarketing wird gestärkt, Standortvorteile im Verhältnis zu Nachbargemeinden/-Städten können ggf. betont werden. Erhöhte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität der Kommune für bestimmte Bürgergruppen wie bspw. neue zuzugswillige Familien. Geschlechterspezifische Betrachtungen von Haushaltsansätzen unter stärkerer Einbeziehung von Betroffenen ermöglichen u. U. bedarfsgerechtere Lösungen (gender budgeting). Auch (Erfahrungs‑)Potenziale in einer älter werdenden Gesellschaft mit der Möglichkeit zum punktuellen Engagement für Ältere können besser genutzt werden.

► 10. Risiken sind vorhanden, aber beherrschbar

Risiken können u. a. sein: Der Aufwand im Verhältnis zur tatsächlichen Qualitätsverbesserung ist zu hoch. Es werden Erwartungen bei Bürgern geweckt, die nicht erfüllt werden können. Ratsmitglieder fühlen sich in ihrer Entscheiderfunktion eingeschränkt. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Dabei sind auch die mittelbaren Wirkungen zu sehen, die sich in der Kommune positiv auswirken. Selbst wenn der Prozess kurzfristig aufwendiger ist, so macht sich dies mittelfristig durch höhere Effektivität und das Ausnutzen von Einsparpotentialen bezahlt. Die Einführung eines Bürgerhaushaltes bedeutet einen mehrjährigen Lernprozess. Im Rahmen dieser Entwicklung können zunächst erste kleinere Schritte zur Erfahrungssammlung gegangen werden, die nach und nach sich vergrößern werden.

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Oliver Märker (Moderation)

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Verwaltungsmodernisierung durch Bürgerhaushalte?

Mein Name ist Ernst–Ulrich Reich, im „normalen Leben“ bin ich Leiter des Steuerungsdienstes im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin. In der Zeit von Juni 2003 bis Juli 2006 habe ich die Leitung des Projekts der Berliner Neuordnungsagenda 2006 „Partizipative/r Haushaltsplanaufstellung, –beschluss und –kontrolle im Bezirk“ – kurz „Bürgerhaushalt“ übernommen.

An dieser Stelle möchte ich auf die verwaltungsmodernisierenden Aspekte hinweisen, die das Projekt Bürgerhaushalt, obwohl auf dem ersten Blick vermeindlich nicht direkt im Themenzusammenhang stehend, gerade für die Verwaltung mit sich gebracht hat.

Aber zunächst: Was heißt eigentlich „Verwaltungsmodernisierung“? Hier gibt es diverse Begriffsinhalte:
• Staats‑ und Verwaltungsreformen auf Macro‑ und Microebene
• Rationalisierung und Leistungssteigerung
• Reformen im Hinblick auf Strukturen, Verfahren, Ressourcen (Finanzen, Personal), Medien (Recht usw.) – u. ⅴ. a. ⅿ.

Ich möchte nur jeweils einen der letztgenannten Aspekte aufzeigen, die im Sinne von Reformen des New Public Management (NPM) verstanden sein sollen – hier insbesondere aus den Reformfeldern
• (internes) Verwaltungsmanagement und
• Demokratisierung und Bürgerbeteiligung.

(Internes) Verwaltungsmanagement
Die Kollision des geschichtlich in der öffentlichen Verwaltung etablierten Ressortprinzips mit Sachverhalten des täglichen Lebens ist durch den „Bürgerhaushalt“ einmal mehr sichtbar geworden – in diesem Fall durch die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sowie der weitere Umgang damit.
Es wurde deutlich, dass die jetzige Verwaltungs(aufbau)organisation ein nur suboptimales Reagieren auf die Bedürfnisse der Bürger erlaubt. Das Lebenslagenprinzip steht wieder im Raum, denn der Bürgerhaushalt hat bestätigt, was im Grunde bereits bekannt ist: Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger lassen sich nicht nach Ressorts abgrenzen, folglich sollte die Verwaltung nach einem Prinzip organisiert werden, das eine ressortübergreifende Zusammenarbeit möglich macht und fördert.
Ein erster Schritt hierzu ist im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin insoweit vollzogen worden, als das eine (durch Politik moderierte) ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sog. „AG Planungsvernetzung“, installiert wurde, in welcher alle Planungen der Bezirksverwaltung aufeinander abgestimmt werden; seit kurzem ist in dieser AG auch die (organisierte) Bürgerschaft vertreten.

Die ämter‑ und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen bezirklichen Organisationseinheiten hat nach deren Aussage sogar dazu geführt, dass ein erheblich besseres Verständnis für die Aufgaben und Aufgabenerledigung der jeweils Anderen sowie ein „Wir-Gefühl“ in der Darstellung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche entstanden ist – ein nicht unerheblicher Beitrag im Rahmen eines entstehenden Corporate Identity.

Demokratisierung und Bürgerorientierung
Das Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung war bei der Umsetzung des Projektes, auch nach Auffassung der Evaluierenden, sehr gut. Die Projektorganisation von der Besetzung des Lenkungsgremiums bis hin zur Durchführung der Veranstaltungen war so angelegt, dass sowohl Vertreter von der Politik als auch von der Verwaltung eingebunden wurden. Dieses Vorgehen hat sich bei Modernisierungsprojekten im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells im Übrigen ebenfalls bewährt .

Wie die am Projekt Bürgerhaushalt Beteiligten mittlerweile festgestellt haben, hat der Bürgerhaushalt Berlin-Lichtenberg große Aufmerksamkeit bei Öffentlichkeit und Politik auf den Bezirk gelenkt und damit eine wesentliche Imageverbesserung bewirkt.
Lichtenberg hat sich nach den mir bekannt gewordenen Aussagen als modern, innovativ und vor allem bürgernah präsentiert. Die Verwaltung will, angestoßen durch das Projekt Bürgerhaushalt wissen, was die Bürgerschaft denkt; sie will bürgerfreundlicher werden und lässt sich dafür auch in die Karten schauen.
Gleichzeitig hat der Bürger Einblick in die komplizierte Haushaltsthematik erhalten und ein besseres Verständnis entwickeln können, auch für die Schwierigkeiten und Grenzen politischer Entscheidungen. Ein derart „trockenes“ Thema wie öffentliche Haushalte den Bürgern verständlich näher gebracht zu haben, ist ein Erfolg für die Verwaltung.

Ähnlich ist die Trennung beeinflussbarer und nicht beeinflussbarer Leistungen und Produkte zu betrachten. Bürgerinnen und Bürgern sollte eine freie Bedürfnisäußerung ohne Rücksicht auf Zuständigkeiten möglich gemacht werden. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, die entsprechenden Wege zu beschreiten, um eine Befriedigung dieser Bedürfnisse zu realisieren, wobei hierunter nicht lediglich die Weiterleitung an entsprechend zuständige Stellen zu verstehen ist.
Das Lebenslagenprinzip bietet auch hier eine optimale Struktur an, innerhalb derer unterschiedliche Verwaltungsebenen gemeinsam an einer Problemlösung arbeiten. Der Aufwand einer solchen, rechtlich verankerten, Umorganisation ist allerdings beträchtlich und möglicherweise der Grund dafür, dass ein solches Vorhaben bisher wohl nicht in Angriff genommen worden ist.

Projekte wie der Bürgerhaushalt zeigen jedoch die Grenzen und Schwächen der jetzigen Verwaltungsstruktur auf, die auf Dauer nicht ignoriert werden sollten .

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Kann man mit dem Bürgerhaushalt sparen?

An den Bürgerhaushalt werden hohen Erwartungen gestellt. Mitunter wird davon ausgegangen, dass ein Bürgerhaushalt unmittelbar zu Einsparungen führt. Ist dies realistisch? Im folgenden soll dieser Frage nachgegangen sowie diskutiert werden, inwiefern Partizipation Teil eines alternativen Modernisierungsansatzes sein kann.

In Europa ist kein empirisches Beispiel bekannt, bei dem der Bürgerhaushalt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung geführt hat. Dies mag verwundern, denn gerade in Deutschland ist die Entstehung des Bürgerhaushalts eng mit der Finanzkrise der Kommunen verbunden. Aus einiger Distanz lässt sich jedoch urteilen, dass der Bürgerhaushalt die Funktion übernommen hat, den Bürgern zu erklären, dass die öffentliche Verwaltung weniger Geld für Dienstleistungen zur Verfügung hat als früher und dass mit Einsparungen zu rechnen sei. Kritiker werfen dem Verfahren deshalb vor, dass es lediglich zur Legitimation von Sparmaßnahmen diene. Die Organisatoren in den Kommunen verteidigen sich, sie sagen, dass wenn schon gespart werden muss, dies nur in Absprache mit dem Bürger geschehen sollte. Selten allerdings stehen die großen finanzpolitischen Fragen auf der Tagesordnung. Über Privatisierungen kommunaler Einrichtungen wird genauso wenig diskutiert wie über umstrittene Großprojekte. Die aus dem Bürgerhaushalt resultierenden Anregungen gehen eher auf Details ein. Es wird angegeben, wo zur Kostenreduzierung Energiesparlampen eingebaut oder ein Telefonanbieter durch einen anderen ersetzt werden könnte. Der Bürgerhaushalt dient von daher vor allem der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung, mache sprechen hier auch von einem Kulturwandel. Dabei könnte er viel mehr sein.

Den deutschen Beispielen des Bürgerhaushalts ist es zu verdanken, dass Partizipation und Modernisierung in Zusammenhang gebracht werden. Es waren am Anfang vor allem Organisationen, die sich mit einer Modernisierung der Verwaltung beschäftigen, die den Bürgerhaushalt voran gebracht haben. Allerdings sind entgegen offizieller Diskurse diesbezüglich nur wenige Effekte nachweisbar. Viele Kommunen scheinen noch nicht zu wissen, was ein gut organisierter Bürgerhaushalt leisten kann. Weshalb die Frage zu stellen ist, welche Modernisierungseffekte prinzipielle möglich sind.

An erster Stelle ist hier die Expertise der Bürger zu nennen. Durch eine geeignete Fragestellung und angemessene Formen der Beteiligung können Bürger als Nutzer öffentlicher Einrichtungen und Infrastruktur Rückmeldungen darüber geben, ob diese ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies kann so gar so weit gehen, dass organisierte Gruppen der Zivilgesellschaft, wie sie z.B. soziale Vereine und Verbände darstellen, Gegenexpertisen erarbeiten. Ein weiterer Modernisierungsaspekt kann in der Beschleunigung von internen Prozessen liegen. Wenn Planungsvorhaben frühzeitig mit den Bürgern abgesprochen werden, können planungsverzögernde Konflikte schon im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden. In einigen Fällen ist es des Weiteren vorgekommen, dass Bürger sich, wie beim Waldschwimmbad in Vlotho, angeboten haben, Leistungen der Verwaltung zu übernehmen. Diesen Ansatz weiter verfolgt, könnte ein Bürgerhaushalt explizit auf die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgerichtet sein. Aber auch Kostenreduzierungen im eigentlichen Sinne wären möglich, z.B. dann, wenn mit den Bürgern verschiedenen Konsolidierungsstrategien diskutiert werden. Um auf die verschiedenen Anfragen zu reagieren kann Partizipation zudem zu einer besseren Zusammenarbeit der Fachbereiche der Verwaltung führen. In dieser Hinsicht kann der Druck der Partizipation dazu beitragen, einen Organisationswandel der Verwaltung zu unterstützen. Partizipation wird somit zum „Kit“, der die Fachbereiche zur Zusammenarbeit bringt. Durch Transparenz und Mitbestimmung können letztlich, wenn sie richtig organisiert sind, die Steuerungsfähigkeit der Kommune sowie eine Kontrolle durch die Bürger gestärkt werden.

Partizipation kann somit genutzt werden, die Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu steigern, die auf diese Weise in die Lage versetzt wird, im Wettbewerb mit privaten Anbietern zu bestehen. Hierzu sind im Verfahren des Bürgerhaushalts entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Unter anderem müsste mehr Raum für Diskussion, die das Einbringen einer Bürgerexpertise ermöglicht, geschaffen werden. Zu diesem Zweck wäre auch die konkrete Fragestellung der Verwaltung an die Bürger zu verbessern. Partizipation allein wird allerdings die Verwaltung nicht modernisieren. Es kommt vielmehr auf eine Verbindung beider Prozesse an. Denn eine Binnenreform der Verwaltung allein, hat nur eine begrenzte Wirkung gezeigt. Durch Partizipation könnte eine neue Stufe der Modernisierung erreicht werden. Der eingeschlagene Weg ist richt, es gilt nun, mehr zu tun!

Beitrag von: Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer

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Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist das erfolgreichste Partizipationsinstrument der letzten 15 Jahre. In Brasilien und Neuseeland entstanden, breitete sich diese Form der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren gleichzeitig in mehreren Ländern Europas aus. Vom Jahr 2001 bis 2005 stieg die Zahl der Beispiele von sechs auf über 50 an. Dazu gehören sowohl Großstädte wie das über siebenhunderttausend Einwohner zählende Sevilla in Andalusien oder Bezirke der europäischen Hauptstädte London, Paris, Rom und Berlin, als auch mittlere Städte wie Hilden und Emsdetten in Deutschland. Außerdem sind Bürgerhaushalte in kleineren Kommunen zu finden, z.B. im italienischen Grottammare oder Altidona. Was aber ist ein Bürgerhaushalt konkret und wie lässt sich ein solches Verfahren am besten definieren? Warum braucht man überhaupt eine Definition?

An erster Stelle ist hier ein praktischer Grund anzuführen: Eine Definition ermöglicht, dass Akteure, die sich über den Bürgerhaushalt austauschen möchten, über den gleichen Gegenstand reden und ihn nicht mit anderen Formen der Beteiligung verwechseln. Aus wissenschaftlicher, aber auch aus praktischer Sicht, vereinfacht eine Definition darüber hinaus den Vergleich. So können Bürgerhaushalte aus großen, kleinen oder aus Städten mit ähnlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen werden, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.

Das wichtigste Argument für eine Definition aber ist, die Besonderheit des Bürgerhaushalts aufzuzeigen: Der Bürgerhaushalt stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar, die insbesondere durch die Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen der Bürger erreicht wird. Allerdings muss dieses Kriterium durch weitere ergänzt werden, bevor man von einem Bürgerhaushalt sprechen kann.

Bisher gab es keine eindeutige Definition dessen, was einen Bürgerhaushalt ausmacht. Einige Akteure bezeichnen bereits Informationsbroschüren als Bürgerhaushalt, andere benutzen den Begriff exklusiv für das Verfahren von Porto Alegre, bei dem es um eine Beteiligung am Investitionshaushalt geht. Daneben gibt es Beteiligungsverfahren, die einen anderen Namen tragen, vom Prinzip her jedoch einem Bürgerhaushalt entsprechen. Aus dieser Situation heraus, möchte ich eine Definition vorschlagen, die auf der einen Seite einfach genug für die praktische Anwendung ist, auf der anderen aber ausreichend Spielraum für unterschiedliche Varianten des Bürgerhaushalts lässt. Ich greife hier die Definition auf, die wir im Projekt „Europäische Bürgerhaushalte“ mit unseren Kooperationspartnern aufgestellt haben und mit der bereits Praktiker und Wissenschafter in verschiedenen Ländern arbeiten.

Für einen Bürgerhaushalt sind demnach folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:

1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Damit soll nicht gesagt werden, dass Partizipationsformen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, weniger interessant sind. Ganz im Gegenteil, mit einem hochdotierten Stadtteilfonds oder einem Referendum zur Ausgestaltung von Steuern, wie es im britischen Milton Keynes geschehen ist, kann man einiges bewegen. Gleichermaßen kann eine Informationsbroschüre oder eine Umfrage sinnvoll sein, wenn sie zur Beantwortung spezieller Fragen dient. Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt aber nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.

Beitrag von Carsten Herzberg, Anja Röcke und Yves Sintomer

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