Diskussion

 

Kann man mit dem Bürgerhaushalt sparen?

An den Bürgerhaushalt werden hohen Erwartungen gestellt. Mitunter wird davon ausgegangen, dass ein Bürgerhaushalt unmittelbar zu Einsparungen führt. Ist dies realistisch? Im folgenden soll dieser Frage nachgegangen sowie diskutiert werden, inwiefern Partizipation Teil eines alternativen Modernisierungsansatzes sein kann.

In Europa ist kein empirisches Beispiel bekannt, bei dem der Bürgerhaushalt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung geführt hat. Dies mag verwundern, denn gerade in Deutschland ist die Entstehung des Bürgerhaushalts eng mit der Finanzkrise der Kommunen verbunden. Aus einiger Distanz lässt sich jedoch urteilen, dass der Bürgerhaushalt die Funktion übernommen hat, den Bürgern zu erklären, dass die öffentliche Verwaltung weniger Geld für Dienstleistungen zur Verfügung hat als früher und dass mit Einsparungen zu rechnen sei. Kritiker werfen dem Verfahren deshalb vor, dass es lediglich zur Legitimation von Sparmaßnahmen diene. Die Organisatoren in den Kommunen verteidigen sich, sie sagen, dass wenn schon gespart werden muss, dies nur in Absprache mit dem Bürger geschehen sollte. Selten allerdings stehen die großen finanzpolitischen Fragen auf der Tagesordnung. Über Privatisierungen kommunaler Einrichtungen wird genauso wenig diskutiert wie über umstrittene Großprojekte. Die aus dem Bürgerhaushalt resultierenden Anregungen gehen eher auf Details ein. Es wird angegeben, wo zur Kostenreduzierung Energiesparlampen eingebaut oder ein Telefonanbieter durch einen anderen ersetzt werden könnte. Der Bürgerhaushalt dient von daher vor allem der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung, mache sprechen hier auch von einem Kulturwandel. Dabei könnte er viel mehr sein.

Den deutschen Beispielen des Bürgerhaushalts ist es zu verdanken, dass Partizipation und Modernisierung in Zusammenhang gebracht werden. Es waren am Anfang vor allem Organisationen, die sich mit einer Modernisierung der Verwaltung beschäftigen, die den Bürgerhaushalt voran gebracht haben. Allerdings sind entgegen offizieller Diskurse diesbezüglich nur wenige Effekte nachweisbar. Viele Kommunen scheinen noch nicht zu wissen, was ein gut organisierter Bürgerhaushalt leisten kann. Weshalb die Frage zu stellen ist, welche Modernisierungseffekte prinzipielle möglich sind.

An erster Stelle ist hier die Expertise der Bürger zu nennen. Durch eine geeignete Fragestellung und angemessene Formen der Beteiligung können Bürger als Nutzer öffentlicher Einrichtungen und Infrastruktur Rückmeldungen darüber geben, ob diese ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies kann so gar so weit gehen, dass organisierte Gruppen der Zivilgesellschaft, wie sie z.B. soziale Vereine und Verbände darstellen, Gegenexpertisen erarbeiten. Ein weiterer Modernisierungsaspekt kann in der Beschleunigung von internen Prozessen liegen. Wenn Planungsvorhaben frühzeitig mit den Bürgern abgesprochen werden, können planungsverzögernde Konflikte schon im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden. In einigen Fällen ist es des Weiteren vorgekommen, dass Bürger sich, wie beim Waldschwimmbad in Vlotho, angeboten haben, Leistungen der Verwaltung zu übernehmen. Diesen Ansatz weiter verfolgt, könnte ein Bürgerhaushalt explizit auf die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgerichtet sein. Aber auch Kostenreduzierungen im eigentlichen Sinne wären möglich, z.B. dann, wenn mit den Bürgern verschiedenen Konsolidierungsstrategien diskutiert werden. Um auf die verschiedenen Anfragen zu reagieren kann Partizipation zudem zu einer besseren Zusammenarbeit der Fachbereiche der Verwaltung führen. In dieser Hinsicht kann der Druck der Partizipation dazu beitragen, einen Organisationswandel der Verwaltung zu unterstützen. Partizipation wird somit zum „Kit“, der die Fachbereiche zur Zusammenarbeit bringt. Durch Transparenz und Mitbestimmung können letztlich, wenn sie richtig organisiert sind, die Steuerungsfähigkeit der Kommune sowie eine Kontrolle durch die Bürger gestärkt werden.

Partizipation kann somit genutzt werden, die Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu steigern, die auf diese Weise in die Lage versetzt wird, im Wettbewerb mit privaten Anbietern zu bestehen. Hierzu sind im Verfahren des Bürgerhaushalts entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Unter anderem müsste mehr Raum für Diskussion, die das Einbringen einer Bürgerexpertise ermöglicht, geschaffen werden. Zu diesem Zweck wäre auch die konkrete Fragestellung der Verwaltung an die Bürger zu verbessern. Partizipation allein wird allerdings die Verwaltung nicht modernisieren. Es kommt vielmehr auf eine Verbindung beider Prozesse an. Denn eine Binnenreform der Verwaltung allein, hat nur eine begrenzte Wirkung gezeigt. Durch Partizipation könnte eine neue Stufe der Modernisierung erreicht werden. Der eingeschlagene Weg ist richt, es gilt nun, mehr zu tun!

Beitrag von: Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer

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Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist das erfolgreichste Partizipationsinstrument der letzten 15 Jahre. In Brasilien und Neuseeland entstanden, breitete sich diese Form der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren gleichzeitig in mehreren Ländern Europas aus. Vom Jahr 2001 bis 2005 stieg die Zahl der Beispiele von sechs auf über 50 an. Dazu gehören sowohl Großstädte wie das über siebenhunderttausend Einwohner zählende Sevilla in Andalusien oder Bezirke der europäischen Hauptstädte London, Paris, Rom und Berlin, als auch mittlere Städte wie Hilden und Emsdetten in Deutschland. Außerdem sind Bürgerhaushalte in kleineren Kommunen zu finden, z.B. im italienischen Grottammare oder Altidona. Was aber ist ein Bürgerhaushalt konkret und wie lässt sich ein solches Verfahren am besten definieren? Warum braucht man überhaupt eine Definition?

An erster Stelle ist hier ein praktischer Grund anzuführen: Eine Definition ermöglicht, dass Akteure, die sich über den Bürgerhaushalt austauschen möchten, über den gleichen Gegenstand reden und ihn nicht mit anderen Formen der Beteiligung verwechseln. Aus wissenschaftlicher, aber auch aus praktischer Sicht, vereinfacht eine Definition darüber hinaus den Vergleich. So können Bürgerhaushalte aus großen, kleinen oder aus Städten mit ähnlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen werden, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.

Das wichtigste Argument für eine Definition aber ist, die Besonderheit des Bürgerhaushalts aufzuzeigen: Der Bürgerhaushalt stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar, die insbesondere durch die Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen der Bürger erreicht wird. Allerdings muss dieses Kriterium durch weitere ergänzt werden, bevor man von einem Bürgerhaushalt sprechen kann.

Bisher gab es keine eindeutige Definition dessen, was einen Bürgerhaushalt ausmacht. Einige Akteure bezeichnen bereits Informationsbroschüren als Bürgerhaushalt, andere benutzen den Begriff exklusiv für das Verfahren von Porto Alegre, bei dem es um eine Beteiligung am Investitionshaushalt geht. Daneben gibt es Beteiligungsverfahren, die einen anderen Namen tragen, vom Prinzip her jedoch einem Bürgerhaushalt entsprechen. Aus dieser Situation heraus, möchte ich eine Definition vorschlagen, die auf der einen Seite einfach genug für die praktische Anwendung ist, auf der anderen aber ausreichend Spielraum für unterschiedliche Varianten des Bürgerhaushalts lässt. Ich greife hier die Definition auf, die wir im Projekt „Europäische Bürgerhaushalte“ mit unseren Kooperationspartnern aufgestellt haben und mit der bereits Praktiker und Wissenschafter in verschiedenen Ländern arbeiten.

Für einen Bürgerhaushalt sind demnach folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:

1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Damit soll nicht gesagt werden, dass Partizipationsformen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, weniger interessant sind. Ganz im Gegenteil, mit einem hochdotierten Stadtteilfonds oder einem Referendum zur Ausgestaltung von Steuern, wie es im britischen Milton Keynes geschehen ist, kann man einiges bewegen. Gleichermaßen kann eine Informationsbroschüre oder eine Umfrage sinnvoll sein, wenn sie zur Beantwortung spezieller Fragen dient. Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt aber nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.

Beitrag von Carsten Herzberg, Anja Röcke und Yves Sintomer

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