Praxis

 

Lesetipp: Kommunen im Online-Dialog

Kommune 21, Ausgabe 7 / 2010 Wie empfehlen in der aktuellen Ausgabe der Kommune 21 (7⁄2010) den Themenschwerpunkt „Elektronische Bürgerbeteiligung: Kommunen im Online-Dialog“: In 5 Beiträgen zum Thema elektronische Partizipation in Kommunen werden auch elektronisch unterstützte Bürgerhaushalte thematisiert. In dem Einleitungsbeitrag „Bürger dein Haushalt“ wird das Verfahren Bürgerhaushalt als eines der zurzeit „bliebtesten E-Partizipationsangebote“ anhand verschiedener Beispiele (Essen, Freiburg, Hamburg, Köln, Lichtenberg, Solingen, Trier) vorgestellt und die jeweiligen Konzepte der (mit Ausnahme Freiburgs und des Berliner Bezirks Lichtenberg) weitgehend online durchgeführten Beteiligungen diskutiert, unter anderem auch die Frage, wie diese Projekte weiterentwickelt und in gesamtstädtische Strategien elektronischer Partizipation integriert werden. In zwei weiteren Beiträgen „Bürgerhaushalt überzeugt“ und „Interaktives Forum“ werden die Bürgerhaushalt der Städte in Trier beziehungsweise Mülheim a.d.R. vorgestellt. Auch hier geht es um strategische und technische Fragen der Weiterentwicklung dieser Beteiligungsverfahren.

Zum Inhalsverzeichnis der Ausgabe 7⁄2010 (PDF) >>>

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Serie | Gastbeiträge zum Bürgerhaushalt

Die Betreiber dieser Plattform, die Bundeszentrale für politische Bildung und die Servicestelle Kommunen in einer Welt, intensivieren das Thema Bürgerhaushalt und haben daher Stimmen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis um ihre Einschätzung zur Rolle, Funktion und Umsetzung von Bürgerbeteiligungshaushalten gebeten. Dabei sollen unter anderem folgende Fragen von den Gastbeiträgen angesprochen werden:

• Stand der Dinge: Welche Verfahren und Instrumente gibt es in Deutschland und in Europa? Wie sehen die aktuellen Entwicklungen aus?
• Welche Potenziale haben Bürgerhaushalte? Ein Verfahren zur Verbesserung der kommunalen Haushaltsplanung? Ein Mittel gegen Politikverdrossenheit? Ein Verfahren kommunaler Entscheidungsfindung, um politikferne Gruppen zu erreichen?
• Wer profitiert von Bürgerhaushalten? Welche Bevölkerungsschichten, welche Altersgruppen, welche Stadtteile? Sind es Männer, Frauen, Kinder, Berufstätige, Arbeitslose oder die Rentner? Die Kommunen und Finanzplanung?
• Was bedeutet die Ein‑ und Durchführung von Bürgerhaushalten für die Politik? Wird sie marginalisiert oder rückt sie neu ins Zentrum? Wie sehen Politikerinnen und Politiker diese Verfahren? Welche Chancen und welche Probleme sehen sie? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
• In welchem Verhältnis stehen Bürgerbeteiligungsverfahren wie Bürgerhaushalte zur repräsentativen Demokratie? Stärkung, Ergänzung, Aushöhlung?
• Wie viel darf Bürgerbeteiligung kosten? Oder anders gefragt: Wie viel sind Politikerinnen und Politiker bereit, zu investieren?
• In welchem Verhältnis stehen Verfahren wie Bürgerhaushalte, in denen es um die Einholung von Bürgermeinungen und –expertise geht zu herkömmlichen Instrumenten wie Expertengutachten, in die nicht nur Kommunen jährlich beträchtliche Summen investieren?
• Was bedeutet die Einführung von Bürgerhaushalten für die Verwaltung? Welche Herausforderungen sind von der Verwaltung zu bewältigen? Wie sehen Verwaltungsspitzen Bürgerhaushalte?
• Wie kann der Erfolg und Misserfolg, Wirkung oder Wirkungslosigkeit gemessen werden? Wie können Bürgerhaushalte miteinander verglichen werden und (dadurch) verbessert werden?
• Von der Partizipation zur E-Partizipation in der kommunalen Haushaltsplanung: Welche Rolle spielen neue Medien bei der Durchführung von Bürgerbeteiligungshaushalten.

In den nächsten Wochen werden auf buergerhaushalt.de unter dem Stichwort „Serie“ Gastbeiträge zum Bürgerhaushalt erscheinen.

Hier sind unsere Beiträge in chronologischer Reihenfolge:

Grußwort des Innenministers Dr. Wolfgang Schäuble

„Der Bürgerhaushalt als Beteiligungschance: Auf dem Weg zur Bürgerkommune“ von PD Dr. Ansgar Klein

„Mehr Geschlechtergerechtigkeit durch Bürgerhaushalte?“ von Dr. Elisabeth Stiefel

Bürgerhaushalte als elektronisch unterstütztes Verwaltungsverfahren von Guido Kahlen

„Der Bürgerhaushalt der Gymnasien“ – zwischen Partizipativer Demokratie und Verwaltungsmodernisierung von Anja Röcke und Yves Sintomer

Ziele des medienübergreifenden Bürgerbeteiligungsverfahrens in der Stadt Bergheim von Alfred Fassbender

Bürgerhaushalte in Bayern – Streiflichter aus dem Süden von Thomas Ködelpeter

Qualitätskriterien für die Gestaltung von Bürgerhaushalten von Helmut Klages

Politische Bildung und Bürgerhaushalt von Christa Widmaier

Bürgerhaushalte und ihre Evaluation von Volker Vorwerk

Fundament für Bürgerhaushalte: ist das Recht gefragt? von Ulrike Löhrs

Wird direkte Demokratie entscheidend für die Etablierung von Bürgerhaushalten sein? von Carsten Herzberg

Der Bürgerhaushalt in Rosario. Ein Beitrag zur Demokratisierung der lokalen Ebene von Eva Roeder

Bürgerhaushalte zwischen Politik und Spielwiese von Hilmar Sturm und Benno Trütken

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Elektronische Partizipation als Verwaltungsaufgabe – Das Beispiel des Kölner Bürgerhaushalts (Teil 1)

von Oliver Märker, Zebralog und Josef Wehner, Fraunhofer IAIS

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Einleitung
Den Bürgern einer Kommune im Rahmen politischer Planungs‑ und Entscheidungsverfahren die Gelegenheit zu geben, sich zu einem anstehenden Vorhaben zu äußern, stellt zunächst einmal nichts Ungewöhnliches dar. Zum einen sehen vor allem formale Planungsverfahren, wie etwa in der Stadt‑ und Raumplanung, immer schon eine Anhörung der Bürgerschaft vor. Zum anderen ist seit nun mehr drei Jahrzehnten ein ansehnliches Repertoire an Bürgerbeteiligungsverfahren entstanden (z.B. Zukunftswerkstätten, Open Space, Perspektivenwerkstätten, Planungszellen, oder etwa Bürgerjurys), die zum Teil mit großem Erfolg vor allem im kommunalpolitischen Kontext praktiziert werden. Dagegen ist der Einsatz von Computersystemen zur Unterstützung von Bürgerbeteiligungen noch relativ jung. Erste Pilotprojekte dazu hat es vor ca. 10 Jahren gegeben (Märker und Wehner 2008). Sie haben gezeigt, dass elektronische Medien Effektivitätsvorteile gegenüber herkömmlichen Beteiligungsverfahren bieten. Es lassen sich in kürzerer Zeit erheblich mehr Menschen auf bequemere Weise an einem Verfahren beteiligen, ohne dass dabei die Qualität der Beiträge leiden muss.

Diese Vorteile sind in den letzten Jahren durch die medientechnologische Wende des Internets zum „Web 2.0“ noch einmal beträchtlich gesteigert worden. Das Internet gilt heute als Schrittmacher einer allgemeinen Mobilmachung der Laien („user generated content“), von der auch Verfahren der politischen Teilhabe profitieren können. Nicht verwundern darf deshalb, wenn die gegenwärtige Debatte über elektronisch unterstützte Bürgerbeteiligungsverfahren („E-Partizipation“) sich vor allen an den medientechnologischen bzw. sich darauf gründenden politisch-visionären Erwartungen ausrichtet, wie die vielen Beiträgen zur „eDemocracy“ oder „Cyberdemocracy“ belegen. Dagegen spielen Erwägungen hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit und Verarbeitungskapazität der Verwaltung und deren auf die Zukunft ausgerichteten Modernisierungsleitbilder und –programme („eGovernment“) eine untergeordnete Rolle. Ohne diese Ankopplung wird jedoch die Bürgerbeteiligung – ob nun mit oder ohne Internetunterstützung – auch zukünftig für die etablierte Politik und die administrativen Systeme – egal auf welcher föderalen Ebene – nur ein Nischenthema bleiben.

E-Partizipation sollte daher nicht im Sinne ungebundener Debattierplätze missverstanden werden, wo sich interessierte Bürger treffen können, um nach selbstbestimmten Regeln über politische Sachverhalte sich zu verständigen; ebenso wenig haben wir es hier mit Verfahren zu tun, die der möglichst vollständigen und ungefilterten Übermittlung von Bürgermeinungen in die verwaltungs‑ und politikinternen Binnenräume dienen. Vielmehr geht es – soweit die gezielte Befragung der Bevölkerung zu anstehenden Planungsvorhaben im Mittelpunkt steht – darum, die Grenzen bzw. Portale von verwaltungstechnischen und politischen Einrichtungen durchlässiger zu gestalten für die Interessen, Erwartungshaltungen und Meinungen der Bürgerschaft. Ferner ist zu begreifen, dass die hinter diesen Portalen liegenden Informations‑ und Kommunikationswege der Verwaltungen auf die Auswertung und weitere Verarbeitung entsprechender Beiträge einzustellen sind, um die erforderlichen Verarbeitungskapazitäten sicherzustellen.

Schließlich muss auch das internetunterstützte Verfahren selbst so gestaltet werden, dass es zum Bürger hin motivierend wirkt, sich auf das Beteiligungsangebot einzulassen, gleichzeitig aber auch Ergebnisse zu erzeugen vermag, die verwaltungs‑ und politik seitig als informative Unterstützung für die jeweils in Frage stehenden Planungsaufgaben wahrgenommen werden können. Elektronische Bürgerbeteiligung stellt so verstanden eine komplexe Gestaltungsaufgabe dar, die sich aus einer Vielzahl teils technischer, teils organisatorischer, teils politischer Teilaufgaben zusammensetzt. Nur wenn diese Aufgaben als solche erkannt und gelöst werden, können Bürgererfahrungen und Bürgerwissen nachhaltig zur Verbesserung der Legitimität, Qualität und Akzeptanz von Planungs‑ und Entscheidungsprozessen beitragen. Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn gegenwärtig die E-Partizipation-Bewegung sich noch in einer Experimentier‑ und Lernphase befindet. Sie ist in Deutschland gekennzeichnet von der Bereitschaft einiger Großstädte, in das Thema Bürgerbeteiligung zu investieren und die damit verbundene komplexe Gestaltungsaufgabe anzunehmen. Ein aufschlussreiches Beispiel hierfür ist die Stadt Köln.

Das Kölner Modell
Die Stadt Köln hat im Jahre 2007 erstmalig einen – wie die Beteiligungszahlen eindrucksvoll belegen – sehr erfolgreichen Bürgerhaushalt durchgeführt. Dieser Erfolg, der mittlerweile auch mit einigen wichtigen Preisen anerkannt wurde, hat sicherlich viele Gründe. Ein ganz wesentlicher dürfte jedoch sein, dass Politik und Verwaltung von Anfang an sich der Frage stellten, wie ein solches Verfahren möglichst nachhaltig in den Alltagsbetrieb von Politik und Verwaltung integriert werden kann. Die Verantwortlichen und Promotoren des Verfahrens waren sich darüber im Klaren, dass die nicht geringen Einstiegsinvestitionen, die mit der Einführung von Beteiligungsverfahren verbunden sind, sich nur dann rechtfertigen lassen, wenn es gelingt, das Verfahren so zu organisieren und technisch zu unterstützen, dass es regelmäßig zum Einsatz kommt. Denn nur ein regelmäßiger Einsatz würde Bürger wie Verwaltung und Politik insgesamt von der Ernsthaftigkeit des kommunalen Engagements in Sachen Beteiligung überzeugen und sie motivieren, das Angebot auch anzunehmen bzw. sich mit den Ergebnissen der Beteiligung auseinanderzusetzen. Um diese Nachhaltigkeit zu erreichen, sind in Köln verschiedene organisatorisch‑ und technisch-konzeptionelle Entscheidungen getroffen worden.

Bürgerbeteiligung als Konsultation
Ein erster wichtiger Schritt kann darin gesehen werden, im Vorfeld der Konzeptualisierung des Bürgerhaushalts sich auf ein Verständnis von Bürgerbeteiligung allgemein zu einigen. In Köln entschied man sich letztlich dafür, Bürgerbeteiligung im Sinne einer Anhörung bzw. Konsultation zu behandeln. Man wollte sich einerseits nicht darauf beschränken, Bürger zukünftig über anstehende Planungsvorhaben der Stadt nur besser zu informieren; andererseits sollte vermieden werden, durch zu weit reichende Mitsprache‑ und Einspruchsrechte den Planungs‑ und Entscheidungsprozesse in der Verwaltung zu überfordern oder gar außer Kraft zu setzen. Die Bürger der Stadt Köln sollten die Möglichkeit bekommen, zu ausgesuchten Themen wie dem Haushalt, Vorschläge zu machen, diese zu kommentieren und zu bewerten, um am Ende eines Beteiligungsverfahrens ein von ihnen selbst bewertetes Endprodukt, nämlich eine Liste mit den am besten bewerteten Vorschlägen, der Stadt zu überreichen – mit dem wichtigen Zusatz, dass diese Ergebnisse von der Verwaltung auch nachprüfbar zur Kenntnis genommen werden und in die jeweiligen Planungen einfließen werden (Vorwerk et al. 2008).

Eine damit eng verknüpfte Überlegung war, diese Form der konsultativen Bürgerbeteiligung nicht auf ein einziges Thema bzw. auf ein spezielles Verfahren wie dem Bürgerhaushalt zu begrenzen, sondern als innovative Grundidee eines umfassenderen Konzepts Bürgerbeteiligung in der Stadt Köln („E-Partizipation“) zu verstehen. Zwar wurde der Leitgedanke der Bürgeranhörung erstmalig im Rahmen eines Bürgerhaushalts umgesetzt, es sollen jedoch zukünftig nicht nur der Bürgerhaushalt regelmäßig durchgeführt werden, sondern auch andere Verwaltungen bei Bedarf auf Verfahren der Bürgerbeteiligung zurückgreifen können und dabei stets von den denselben methodischen Prinzipien der Konsultation Gebrauch machen (Mandantenfähigkeit der Plattform). Der Gedanke der Bürgerbeteiligung wurde also ausbuchstabiert und als verbindliche Grundidee für alle zukünftigen Bürgerbeteiligungsverfahren verabschiedet, bevor dazu übergegangen wurde, für spezielle Anwendungen wie dem Bürgerhaushalt ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

Steht also zukünftig etwa im Bereich der Stadtentwicklung ein Planungsvorhaben an, das durch Konsultation der Bürgerschaft unterstützt werden soll, dann wird das entsprechende Beteiligungsformat vom Ablauf und von der Methodik her dem Verfahren des Bürgerhaushalts in vielen relevanten methodischen und technischen Aspekten gleichen. Es wird stets darum gehen, dass die Teilnehmer des Verfahrens ausgehend von eingereichten und bewerteten Vorschlägen im Laufe des Verfahrens eine Besten-Liste erstellen – was freilich nicht ausschließt, dass bei Bedarf Verbesserungen und Veränderungen an den Verfahrenskomponenten vorgenommen werden, und dass die jeweils in einem Verfahren involvierten federführenden Fachämter eigene Vorstellungen bis zu einem gewissen Umfang in die Gestaltung des Beteiligungsverfahrens einbringen können.

Von dieser Übertragbarkeit bzw. Wiederholbarkeit eines methodischen Prinzips der Bürgerbeteiligung erhofft man sich mehr Vor‑ als Nachteile: Sie soll zunächst einmal helfen, Kosten zu sparen, da sie davon entlastet, für jede Verwaltungseinheit bzw. für jeden weiteren Einsatzzweck zusätzliche Beteiligungsformate erfinden und erproben zu müssen. Die Entscheidung für ein Beteiligung ermöglichendes Basisverfahren soll jedoch auch kognitive und personelle Entlastungen bringen. Werden in jedem Verfahren nicht nur grundlegende technische und methodische Verfahrenselemente wiederbenutzt, sondern auch, wie noch darzustellen sein wird, dieselben organisatorischen Abläufe aktiviert, lässt sich verhindern, dass das Thema Bürgerbeteiligung selbst für eine große Stadt wie Köln ins Unübersichtliche und Überkomplexe hypertrophiert. Die Aufwendungen und Anforderungen für Bürger‑ wie Verwaltungsseite, also für diejenigen, die eingeladen sind, ihre Ideen und Vorschläge mitzuteilen, und diejenigen, die gehalten sind, sich mit den entsprechenden Ergebnissen zu befassen, sollen überschaubar und berechenbar bleiben.

Zum 2. Teil des Beitrags >>>

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Gastbeitrag | Bürgerhaushalte zwischen Politik und Spielwiese

von Hilmar Sturm und Benno Trütken

sturm2 Trütken Wenn Bürger sich beteiligen oder beteiligt werden, fragen sie immer öfter: Was wird denn daraus? Oder sie sagen gleich mit skeptischem Blick: Ich mache mit, aber ich glaube nicht, dass wir da viel bewegen. Damit sprechen sie eine Frage an, die auch in einer Arbeitsgruppe der Internationalen Bürgerhaushalt-Tagung von InWent und bpb im Januar 2010 in Berlin diskutiert worden ist: Wie politisch ist der Bürgerhaushalt? Mit anderen Worten: Werden die Bürgerinnen und Bürger an wirklich relevanten Entscheidungen beteiligt?

Damit soll nicht behauptet werden, dass es das Ziel jedes Bürgerhaushaltes sein müsste, dass die Beteiligten »richtig politisch« mitreden. Dennoch wird zu manchem Bürgerhaushalts-Verfahren gefragt werden, ob sie eher als »Spielwiese« oder Ablenkung von den »eigentlichen« haushaltspolitischen Fragen eingesetzt werden. Entsprechende Fragen werden immer häufiger auch von Journalisten gestellt.

Stärken Bürgerhaushalte politisches Interesse und Systemvertrauen?
Erfreulich viele Kommunen arbeiten mit Bürgerhaushaltsverfahren. Die Beteiligten haben das gute und berechtigte Gefühl, ihre bürgerliche Pflicht getan zu haben; Politik und Verwaltung dürfen sich mit Recht für besonders offen und demokratisch halten. Aber gleichzeitig schrumpfen die Mitgliederzahlen von Parteien, haben sie oft Schwierigkeiten, ihre kommunalen Kandidatenlisten zu füllen, sinken die Wahlbeteiligungen und sinkt das Vertrauen in Parteien und Politiker immer weiter auf einen erschreckend niedrigen Stand. »Unpolitische« Bürgerhaushalts-Verfahren könnten diese Tendenzen verstärken, indem sie zum einen vom Kern der Politik ablenken (und dieser Kern ist im ganzen Haushaltsplan in Zahlen ausgedrückt und entschieden), und zum anderen indem sie ein Signal senden, dass Politik und Verwaltung über das »Eingemachte«, das große Ganze lieber selbst entscheiden. Wäre es ein Wunder, wenn auch interessierte Menschen sich abwendeten?

Bürgerhaushalte mit politischem Anspruch
Was heißt »politisch« oder »unpolitisch« (weniger politisch)? Politisch kann man einen Bürgerhaushalt dann nennen, wenn:

 – die Bürger Prioritäten für einen relevanten Teil oder für das Ganze des Kommunalbudgets setzen können (Haushaltsrelevanz) – und nicht nur über eine mehr oder weniger kleine »freie Spitze« mitbestimmen dürfen oder Anregungen zu einzelnen Posten vorbringen, was letztlich als unpolitisch zu bezeichnen ist;

 – die Prioritäten, Vorschläge und Empfehlungen der Bürger zumindest beantwortet, möglicherweise sogar weitgehend verwirklicht werden (Wirksamkeit und Reaktion) – wohlgemerkt: die Entscheidung bleibt beim verfassungs‑ und gesetzmäßig dazu bestellten Gemeinde‑ oder Stadtrat –, eher unpolitisch wären also Verfahren, bei denen Bürgervoten gesammelt, aber nicht systematisch beantwortet oder berücksichtigt werden;

 – Vorschläge diskutiert und systematisch gewichtet oder zur Abstimmung gestellt werden (Entscheidungscharakter) – unpolitischer sind Verfahren, bei denen Vorschläge eher gesammelt werden (»Vorschlagswesen«);

 – die Beteiligten, vor allem die Abstimmenden, eine angemessene Form der demokratischen Legitimation besitzen (etwa durch repräsentative Auswahl, beispielsweise durch Zufallsverfahren, oder als Vertreter bestimmter, möglicherweise bisher unterrepräsentierter Gruppen wie Minderheiten, oder auch in anderer Form – eher unpolitisch sind Verfahren nach dem Prinzip der Selbstauswahl (»wer möchte, macht mit«) oder bei denen es egal ist, wer teilnimmt, oder solche, an denen hauptsächlich Aktivbürger/innen mitwirken;

 – die Bürgerinnen und Bürger einen möglichst guten Durchblick bekommen, das heißt Informationen über den ganzen Haushaltsplan und auch über mittel‑ bis langfristige Pläne und Schätzungen (Transparenz) – eher unpolitisch wären daher Verfahren, bei denen vorwiegend zu einzelnen Haushaltsteilen informiert wird oder nur über ein Jahr und die Bürger/innen sich nur zu einzelnen Projekten oder einem kleineren freien Betrag Gedanken machen;

 – die Bürger/innen zumindest auch Sparentscheidungen mitzutreffen oder vorzubereiten haben, vielleicht sogar ohne Ausgabenspielraum (Realismus und Richtung) – eher unpolitisch sind Verfahren einzustufen, bei denen die Bürger/innen vom Sparzwang weitgehend unbehelligt bleiben.

Selbstverständlich sind diese Kriterien oder Indikatoren nicht abschließend gemeint. Wenn man ganz grob eine Unterscheidung zwischen eher politischen und eher apolitischen Verfahren treffen will, dann müssen nicht alle Eigenschaften zutreffen, damit ein Verfahren eingeordnet werden kann. Es lassen sich für alle Ausprägungen Beispiele in der Praxis finden. Zu den eher unpolitischen Bürgerhaushalten zählen auch diejenigen, bei denen sich die Beteiligung weitgehend auf die Information der Bürger beschränkt. Selbstverständlich tragen sie den Keim der Politisierung der Bürgerschaft in sich. Jedoch zeigen manche Erfahrungen, dass über ein »Vorschlagswesen« nicht hinausgekommen wird.

Spielwiesen oder Sparen als realistische Politik?

Gerade die Spar-Frage wird die Kommunen (und nicht nur sie) in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen, und hier bietet der Bürgerhaushalt ein großes Potential: weil (a) die Bürger zum Sparen, also auch zum Verzichten grundsätzlich bereit sind, (b) nur sie selbst wissen, worauf konkret sie am ehesten zu verzichten bereit sind, und (ⅽ) bei guten Verfahren eine zusätzliche Legitimationsbasis für Sparmaßnahmen bieten, womit sie (ⅾ) die öffentliche Akzeptanz für harte Maßnahmen erleichtern. Wird also im Bürgerhaushalt eher gespart oder eher ausgegeben? Wenn es nur oder vor allem ums Ausgeben geht: Weckt und nährt man damit nicht Illusionen bei den Bürger/innen? Oder schleicht sich bei ihnen vielleicht sogar das Gefühl ein, es sei genügend Geld da, nur ihrer Kenntnis und ihrer Mitentscheidung entzogen?

Beispiele
Der klassische Bürgerhaushalt in Porto Alegre bedeutet vor allem: Bisher benachteiligte Gruppen in den Stadtteilen Porto Alegres melden ihre Bedürfnisse und Prioritäten an; entschieden wird in einem stadtweiten Austausch. Hier hat der Bürgerhaushalt von Beginn an einen halb politischen Charakter. Er kann und sollte immer politischer werden und damit die Menschen wieder näher an die Politik, an ihr Gemeinwesen, heranführen.

Nun nach Deutschland.
»Solingen spart« heißt das Bürgerhaushaltsverfahren in der Stadt in Nordrhein-Westfalen. Ziel war hier nicht die Priorisierung von Ausgaben, sondern von Sparvorschlägen – ein realistischer politischer Ansatz. Dennoch ist das Verfahren als eher unpolitisch einzustufen, denn die »Produktkritik« wurde von der Stadtverwaltung vorgenommen. Zudem wurde die strategische Ausrichtung »in drei strategischen Workshops des Verwaltungsvorstands, der städtischen Führungskräfte und der Ratsfraktionen« erarbeitet. Für die Bürgerinnen und Bürger blieb letztlich ein erweitertes Vorschlagswesen, wenig Einblick in und Mitentscheidung über Grundsatzfragen. Nur registrierte Bürger/innen konnten auch von der Verwaltung gemachte Vorschläge bewerten. Es wurden Teilnehmerdaten veröffentlicht und damit Transparenz über deren Repräsentativität hergestellt. Es zeigt sich, dass Männer etwas überrepräsentiert sind; Personen mit Hochschulabschluss machen einen relativ großen Anteil aus. Dennoch wurden auch Menschen mit Hauptschulabschluss erreicht. Soweit zu einer ersten Einordnung des Solinger Verfahrens. Ähnlich ist »Essen kriegt die Kurve« mit Bürgerhaushalt-Hilfe einzuordnen. Auch in Essen können die Bürger/innen einerseits Sparvorschläge von der Verwaltung bewerten und andererseits eigene vorbringen und diskutieren, ebenfalls online. (Die Selektivität von Online-Beteiligungen soll hier nicht diskutiert werden; sie ist aber auch für die Frage, wie politisch ein Bürgerhaushalt ist, relevant.)

Fazit
Bürgerhaushalte bewegen etwas – mal mehr, mal weniger. Es könnte mehr sein, wenn sie noch politischer würden, das heißt noch mehr Einfluss auf den politischen Rahmen hätten, auf die strategische Ausrichtung des Produkthaushaltes und darüber hinaus. Damit kommen wir aber gleich zur nächsten Herausforderung.

Wichtige Entscheidungen fallen nicht in der Kommune
Wenn die Kommunen kaum eigene Steuern haben, und wenn über große Teile der Ausgaben und Einnahmen in Landtagen und Bundestag beschlossen wird, müsste ein politischer Bürgerhaushalt auch diese Fragen behandeln: die Frage nach der föderalen Finanzverfassung. Ideen hierzu sind vorhanden, müssen aber an anderer Stelle diskutiert werden.

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Westerstede: Angst vor dem Bürger?

In dem Beitrag der NWZ Online „Mehrheit sieht genug Transparenz“ heißt es:

Im Haushaltsausschuss haben CDU und FDP den von der SPD angestrebten Bürgerhaushalt abgelehnt. Jedes Ratsmitglied habe von den Wählern ein Mandat erhalten, deren Interessen zu vertreten. Daher gäbe es keinen Anlass, sie bei Einzelentscheidungen nochmals zu beteiligen. Größtmögliche Transparenz werde auch durch die gute Arbeit sehr vieler Vereine hergestellt.

Auch wenn wir nicht wirklich wissen, was die Politikerinnen und Politiker ins Feld geführt haben, um die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr* als bisher an der kommunalen Haushaltsplanung zu beteiligen, so spiegelt diese Meldung der NWZ gut wider, wieviel Angst mancherorts vor dem Instrument Bürgerhaushalt in den Reihen der Politik (noch) herrscht. Oft ist es Angst vor Machtverlust. Dabei bieten Bürgerhaushalte ja gerade die Chance, über einen transparenten, geregelten und strukturierten Kommunikationsprozess, die Bürgerinnen und Bürger, und eben nicht nur die, die in Vereinen oder Initiativen gut organisiert sind, als Ideen‑ und Hinweisgeber, als Feedbackgeber und Prioritätensetzer einzubinden. Die Entscheidungen werden weiterhin durch den Rat gefällt und transparent gemacht. Bürgerhaushalte sind daher weder ein Sturm auf das Rathaus noch ein Kniefall vor dem Bürger oder ein Offenbarungseid, sondern vielmehr Ausdruck eines ausgeprägten Selbstbewusstseins aufseiten der Politik beziehungsweise der Institution Rat.

Zur Meldung der NWZ-Online >>>

*Wenn wir den deutschlandweiten Standard für Nicht-Bürgerhaushaltkommunen ansetzen, kann „bisher“ getrost mit „nicht erkennbar“ übersetzt werden.

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„Bürgerhaushalt“ mal anders ODER Top Delinquent Taxpayers online

Die Stadt Los Angeles veröffentlicht die Namen von Firmen die Steuern hinterzogen haben auf der Website „Top Delinquent Taxpayers“ >>>

The City of Los Angeles Municipal Code (LAMC) Section 21.15(n) directs the Office of Finance to publish a quarterly list of the top 250 tax delinquencies in excess of $100,000. Before we publish the list, we mail each taxpayer who may potentially be on the list a certified letter, return receipt requested. The letter provides them an opportunity to voluntarily settle their liability.

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Ja – Bonns Bürger wollen mitreden ODER Qualitative Vorstudie zum Bürgerhaushalt

Erstmal fragen, ob die Bürger überhaupt gefragt werden möchten – hat man sich in Bonn gedacht und das Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) zu einer qualitativen Vorstudie zu einer Bürgerbefragung beauftragt. Der Bonner General Anzeiger berichtet:

Ursprünglich hatte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) am Tag der Landtagswahl am 9. Mai alle Wahlberechtigten im Rahmen einer Vollbefragung fragen wollen, was ihnen in der Stadt lieb und teuer ist und worauf sie eher verzichten würden. Seine Idee stieß jedoch bei der schwarz-grünen Ratsmehrheit auf Ablehnung. Nach einigem Hickhack einigte sich der Stadtrat auf diese Vorstudie mit dem Ziel, die Bürger zunächst zu fragen, zu was und wie sie dazu befragt werden wollen.

Nur sieben Prozent der 237, durch das ZEM unter Leitung von Prof. Georg Rudinger, Befragten lehnen laut GA eine Bürgerbefragung ab. 55 Prozent möchten über klassische Papierfragebögen befragt werden, 35 Prozent das Internet nutzen:

Fast 90 Prozent der Interviewten bewerteten die Idee einer Bürgerbefragung in Bonn mit „gut“ (67,9 Prozent) oder „eher gut“ (21,9), sagte Rudinger. Etwas mehr als sieben Prozent lehnen dagegen eine Befragung ab. Von denen, die eine Bürgerbefragung gut fänden, sprachen sich 55 Prozent für eine Befragung – ganz klassisch – per Papier-Fragebögen aus. Eine Online-Befragung im Internet würden 35 Prozent begrüßen.

Ein Bürgerhaushalt über mehrere Kanäle – wie die meisten Bürgerhaushalt-Kommunen ohnehin verfahren – würde sich folglich auch für Bonn anbieten. Zumal die städtische Finanzlage als Thema oft genannt wurde. Ein wenig fraglich ist, wie repräsentativ die Telefonumfrage mit 237 Befragten ist und ob sie alle potentiellen Zielgruppen erreicht hat. So verwundert es ein wenig, dass nur 35 Prozent der Befragten für eine Beteiligung im Internet plädieren, wo das Internet bei laufenden Bürgerbeteiligungsverfahren der meist am stärksten genutzte Kanal ist.

„Ich halte für denkbar, dass es nach der Sommerpause eine Bürgerbeteiligung zu den beiden großen Themen Haushalt und Festspielhaus geben kann“, sagte Nimptsch auf GA-Anfrage, wie es jetzt weiter gehen soll. Dabei orientiere sich die Verwaltung an Modellen, wie sie in Köln oder Solingen umgesetzt werden, ohne dass er jetzt schon sagen könne, welche Variante in Bonn zum Zuge komme.

Da man sich inzwischen wohl gegen das neue Festspielhaus entschieden hat, vielleicht also tatsächlich bald ein Bürgerhaushalt für Bonn?

Zum Artikel des Bonner General Anzeiger >>>

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Kommune21-Report: „Bürger dein Haushalt“

Kommune21, Zeitschrift für E-Government, Internet und Informationstechnik, veröffentlichte am 29. März in ihrer Online-Ausgabe einen Report zum Thema Bürgerhaushalt. Beleuchtet werden darin Erfolgfaktoren und Strategien für Bürgerhaushalte sowie verschiedene Beispielstädte, die bereits einen Bürgerhaushalt durchgeführt haben: Köln, Trier, Solingen, Berlin-Lichtenberg, Solingen und Hamburg.

In Zeiten klammer Kassen ist es für Politik und Verwaltung wichtiger denn je, herauszufinden, an welcher Stelle die Bürger bereit sind, Verzicht zu üben. Die Krise der öffentlichen Haushalte ist somit ein Grund für das wachsende Interesse an Bürgerhaushalten. 67 Kommunen in Deutschland haben ein derartiges Beteiligungsprojekt bereits durchgeführt, beschlossen oder informieren die Bürger zumindest über den Haushalt. Durch die höhere Transparenz soll nicht zuletzt das Verständnis für finanzpolitische Zusammenhänge und Handlungszwänge gefördert werden.

Der Bürgerhaushalt Solingen als Beispiel für einen „Spar-Bürgerhaushalt“:

Rein ums Sparen ging es beim ersten Bürgerhaushalt der Stadt Solingen. Die Bürger konnten die 78 Sparvorschläge des Haushaltssicherungskonzeptes online diskutieren und bewerten. Hinzu kamen 30 Sondervorschläge mit denkbaren Sparmaßnahmen, wie etwa die Schließung von Museen oder der historischen Burganlage, die im Rahmen der vorhergegangenen verwaltungsinternen Beratungen verworfen worden waren. Zudem hatten Bürger die Möglichkeit, selbst Sparvorschläge einzureichen.

Der Bürgerhaushalt Hamburg mit Einsatz eines Haushaltsrechners:

Nicht sparen, aber rechnen mussten die Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich für den Einsatz eines Haushaltsrechners entschieden hatte. Damit können Bürger selbst Haushalte aufstellen und die Ausgangsbudgets nach eigenem Gutdünken verändern. So soll ein Gefühl für die Möglichkeiten und Grenzen der Haushaltsplanung geweckt werden.

Zum Beitrag der Kommune21 >>>

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Solinger Bürgerinnen und Bürger helfen ihrer Stadt beim Sparen

Pressemitteilung der Stadt Solingen, 4.3.2010

(pa) Heute um 18 Uhr geht der Solinger Bürgerhaushalt im
Internet online. Unter der Adresse „www.solingen-spart.de“ ist
vom 4. bis zum 25. März eine Internet-Plattform geschaltet, auf
der 78 Sparvorschläge des Solinger
Haushaltssicherungskonzeptes diskutiert und bewertet werden
können.

„Bürgerhaushalte“, auch elektronische gab es zwar schon in
anderen deutschen Städten – Solingen geht trotzdem neue
Wege. Neu ist: Solingens Bürger sind aufgerufen, ihrer Stadt
beim Sparen zu helfen und nicht, Vorschläge für neue Ausgaben
und Leistungen zu machen. Denn die „Klingenstadt“ muss bis
2013 ihr Defizit um 45 Millionen Euro reduzieren. Sonst droht ihr
womöglich die Entsendung eines „Staatskommissars“ durch die
Bezirksregierung.

Solingen beschreitet erstmalig der Weg einer Bürgerbeteiligung
via Internet. Verwaltung und Politik erhoffen sich Hilfestellung
bei der politischen Willensbildung. Während der Onlinephase
vom 4. bis zum 25. März können Teilnehmerinnen und
Teilnehmer Sparvorschläge der Verwaltung bewerten,
kommentieren und deutlich machen, an welcher Stelle zuerst
gespart werden sollte. Sie können so Prioritäten setzen und dem
Rat den Bürgerwillen signalisieren. Auch zusätzliche Anregungen
sind willkommen und gehen in die weitere Beratung. Das letzte
Wort hat der Stadtrat. Er entscheidet am 8. Juli über den
Nachtragshaushalt für 2010; im Zentrum des Nachtrags steht
das Sparpaket..

Zum Onlinegang von solingen-spart.de luden Oberbürgermeister
Feith und Kämmerer Weeke interessierte Bürgerinnen und
Bürger in den Konzertsaal der Stadt ein (heute 18 Uhr). Oliver
Märker von der Berliner Beratungsfirma zebralog führt in das
System ein. Oberbürgermeister, Kämmerer und Berater stellen
sich ersten Fragen der Bürgerschaft. Außerdem stehen im Foyer
einige Laptops, an denen Interessierte das System ausprobieren
konnen.

Auch wer nicht über einen eigenen Internetzugang und nicht
über PC-Kenntnisse verfügt, kann mitmachen. Hilfestellung gibt
es an folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten:

Solingen-Mitte:

Internetcafé der VHS
Eiland 16

Die zwölf PC-Arbeitsplätze des Internetcafes der Bergischen VHS, stehen zu den folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Di. bis Fr. von 9 bis 21 Uhr
Sa. von 10 bis 21 Uhr
So. von 13 bis 20 Uhr

Haus der Jugend, Dorper Straße 10 bis 16
Mo. bis Fr. 11 bis 18 Uhr
Do. 11 bis 20:30 Uhr
Fr. 11 bis 22 Uhr

Gräfrath:

Jugendzentrum Fritz Gräbe
Schulstraße 2
Di bis Fr, 14 bis 17:30 Uhr

Aufderhöhe:

Kinder‑ und Jugendtreff Aufderhöhe
Friedenstraße 132a
42699 Solingen
Mittwoch 15 – 18 Uhr
Donnerstag 13 – 16 Uhr
Freitag 15 – 18 Uhr

Wer mit Computer und Internet allein zurechtkommt und über
einen Bibliotheksausweis verfügt, kann auch einen der neun
Internet-PCs der Stadtbibliothek (Mummstraße) nutzen.

Öffnungszeiten:
Mo. 16 – 20 Uhr
Di. – Fr. 10 – 20 Uhr
Sa 10. – 16 Uhr

Informationen zu Bürgerhaushalten:
http://www.buergerhaushalt.org

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Moers: Blog zum Haushalt

Auf dem Blog der Stadt Moers http://blog.moers.de sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt aufgerufen ihre Meinung zu sagen und Vorschläge zum Haushalt zu machen. Bürgermeister Norbert Ballhaus:

„Schließlich sind Sie nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Experten. Deshalb bitte ich um Ihre Mitarbeit! Was halten Sie für richtig? Was ist notwendig? Welche Sparvorschläge haben Sie? Wo dürfen wir auf gar keinen Fall den Rotstift ansetzen?“

Seit 4. Februar 2010 sind insgesamt 71 Einträge auf dem Blog eingegangen, darunter drei Antwort-Einträge von Bürgermeister Ballhaus. Gute Idee, die Bürger auf einfache Art und Weise über ein Blog einzubeziehen. Aber es bleibt abzuwarten, was mit den Einträgen passiert und ob tatsächlich wie angekündigt noch weitere Antworten und Rückmeldungen folgen. Bürgermeister Norbert Ballhaus dazu:

„Aber ich möchte diesen modernen Kanal nutzen, um in Ergänzung zu den vielen Rückmeldungen in persönlichen Gesprächen, Briefen oder E-Mails eine weitere, moderne Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung zu geben und vielleicht auch neue Zielgruppen für einen Meinungsbildungsprozess zu gewinnen.“

Zum Blog „Der Haushalt der Stadt Moers ist Ihr Haushalt!“ >>>

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Gastbeitrag | Qualitätskriterien für die Gestaltung von Bürgerhaushalten

von Helmut Klages

Die grundlegende Bedingung für das Vorhandensein eines „Bürgerhaushalts“

Mit dem Begriff „Bürgerhaushalt“ verbinden sich gegenwärtig höchst verschiedenartige Vorstellungen, die nur schwer auf einen Nenner zu bringen sind. Bevor man sich an eine Klassifizierung macht, um wertfrei verschiedene Begriffsverständnisse und Methodenansätze zu unterscheiden, erscheint eine grundsätzliche Abgrenzung erforderlich: Streng genommen sollte der anspruchsvolle Name „Bürgerhaushalt“ eigentlich nur für solche Beteiligungsansätze verwendet werden, bei denen die Bürger/innen eine reale Chance erhalten, an dem politischen und administrativen Prozess der Haushaltsaufstellung direkt und aktiv mitzuwirken und in den Haushalt ihrer Kommune eigene Vorstellungen (Präferenzen, Prioritäten, Wünsche, Empfehlungen …) einzubringen.

Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung wird angesichts der Tatsache erkennbar, dass eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger/innen an der Haushaltsaufstellung in der Mehrzahl der Fälle, in denen man heute von einem „Bürgerhaushalt“ spricht, nicht – oder noch nicht – erfolgt. In der Mehrzahl der Kommunen, die einen „Bürgerhaushalt“ für sich reklamieren, erfolgt bisher eine Beteiligung der Bürger/innen nur im Sinne eines „Vorschlagswesens“ (oder auch „Beschwerdemanagements“): Den Bürgern wird eine Möglichkeit eingeräumt, in zeitlicher Verbindung mit der Haushaltsaufstellung eigene Vorschläge für wünschbare Verbesserungen einzubringen, wobei in einem Teil der Fälle Verfahren zur Anwendung gelangen, welche es ihnen ermöglichen, die Vorschläge selbst zu bündeln und zu bewerten, ⅾ.h. eine Zusammenfassung deckungsgleicher Vorschläge vorzunehmen und eine Rangfolge zwischen ihnen herzustellen.

Es kann zwar keinen Zweifel daran geben, dass solche Ansätze für die Bürger/innen nutzbringend sind. Die zeitliche Koppelung des Vorschlags‑ oder Beschwerdewesens mit der Haushaltsaufstellung bringt überdies eine Mehrzahl von praktischen Vorteilen mit sich. Es wird sich auch kein ernsthafter Einwand dagegen erheben können, dass sich der Stadt‑ oder Gemeinderat in der Regel eine Letztbewertung der Einsendungen der Bürger vorbehält, die durch Stellungnahmen der Verwaltung abgestützt ist. Das elementare Recht des Rates, letztverantwortlich über den Haushalt zu beschließen, wird ihm schließlich kaum jemand ernsthaft streitig machen wollen, der auf dem Boden der repräsentativen Demokratie steht, wie sie sich in unserem Lande etabliert hat.

Ein entscheidender Einwand muss aber von der Tatsache ausgehen, dass die Bürgerbeteiligung bei solchen Ansätzen als ein Parallelverfahren zur eigentlichen Haushaltsaufstellung stattfindet, die nach wie vor bei den Ämtern und Ausschüssen verbleibt, ohne dass die Bürger dabei ernsthaft „mitreden“ können. De facto wird die Entscheidung über die Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel bei solchen Ansätzen durch die Bürgerbeteiligung nur am Rande tangiert, denn die Bürger halten sich bei ihren Vorschlägen in der Regel an ihren alltäglichen Erfahrungs‑ und Interessenhorizont und damit ans „Kleinteilige“. Dem „Eingemachten“, mit dem sich die Ämter und Ausschüsse beschäftigen, kommen sie dabei meist schon von sich aus nicht allzu nahe, so dass es kaum irgendwelcher absichernder Barrieren bedarf. Es braucht angesichts dessen auch nicht allzu sehr zu verwundern, dass die Bürgervorschläge vielfach finanziell gesehen kaum zu Buch schlagen (bei dem ersten Kölner Bürgerhaushalt addierten sich die mit ihnen verbundenen Zusatzaufwendungen insgesamt zu ca. 0,1 Promille des zur Entscheidung anstehenden Doppelhaushalts der Stadt und konnten aus einer Haushaltsreserve finanziert werden, ohne dass der Haushaltsentwurf selbst in irgend einer Weise tangiert wurde).

Als „Bürgerhaushalte“ im eigentlichen Sinn des Wortes sollten dem gegenüber nur solche Beteiligungsansätze angesehen werden, bei denen die Bürger frühzeitig und nachhaltig in den Prozess der Haushaltsaufstellung selbst einbezogen werden. Es stehen hierfür Verfahren zur Verfügung, die es den Bürgern ermöglichen, bezüglich der Verteilung der disponiblen Mittel der Kommune auf die verschiedenen Verwendungsbereiche Priorisierungen vorzunehmen, ⅾ.h. zum Ausdruck zu bringen, wie wichtig und dringlich diese in ihren Augen sind. Die Ergebnisse können dann dem Rat in aggregierter, oder auch in gruppenspezifisch ausdifferenzierter Form als Ausdruck des Bürgerwillens zur Kenntnis gebracht werden, so dass er die Möglichkeit erhält, die Standpunkte der Bürgerschaft kennen zu lernen und sie – ggf. unter Beteiligung von Bürgervertretern – in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Weitere Qualitätskriterien für die Bewertung von Bürgerhaushalten

Ergänzend hierzu lassen sich vor allem die folgenden Qualitätskriterien von Bürgerhaushalten nennen:

Breite des Ansatzes, Größe der Teilnehmerzahl: Bürgerhauhalte sollten grundsätzlich von möglichst zahlreichen Bürgern aktiv mitgetragen werden.

Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, keine Selektivität: Bürgerhaushalte sollten nicht nur eine Sache der leicht mobilisierbaren „Berufsbürger“ oder „üblichen Verdächtigen“ sein. Entgegen einer da und dort auffindbaren Auffassung weichen deren Prioritäten an wichtigen Punkten von den Wünschen und Bewertungen der „schweigenden“ Bevölkerungsmehrheit ab, so dass sich schwerwiegende Verzerrungen ergeben, wenn man ausschließlich ihre Äußerungen be-rücksichtigt. Insbesondere klammert man dann aber auch die schwer erreichbaren bildungs-fernen, sozial benachteiligten und kulturell nicht ausreichend integrierten Gruppen der Bevöl-kerung aus. Grundsätzlich sollte ebenso wie bei anderen Anlässen der Bürgerbeteiligung eine möglichst ausgewogene, im Idealfall „repräsentative“ Beteiligung der Bevölkerung angestrebt werden.

Gleichheit der Mitwirkungschancen der Teilnehmer: Insbesondere für Beteiligungsverfahren, die auf der physischen Präsenz und face‑.to-face-Interaktion von Menschen aufbauen, sollte der Grundsatz der Sicherung gleicher Beteiligungschancen gelten. So z.B. sollte bei Bürger-versammlungen unter allen Umständen vermieden werden, dass sich die häufig beobachtbare Situation der „Meinungsführerschaft“ weniger lautstarker Teilnehmer einstellt, die beanspru-chen, für die Mehrheit zu sprechen, ohne hierfür jedoch eine Legitimitätsgrundlage zu besit-zen.

Ausreichendes Ausmaß der Interessenberücksichtigung, des „Gehörs“: Moderne Bürger sind mehrheitlich „aufgeklärt“ genug, um nicht von der unerfüllbaren Erwartung auszugehen, dass ihre Vorstellungen 1 : 1 von den Entscheidern übernommen werden. Auf der anderen Seite gehört es aber ebenso zu ihrer Aufgeklärtheit hinzu, dass sie ein Unterscheidungsvermögen für „begründete“ und „unbegründete“, etwa auf das Einwirken von Macht‑ oder Profitinteressen zurückgehende Nichtberücksichtigungen ihrer Äußerungen besitzen. Die Entscheider brauchen sich bei der Zustimmung zur Einführung eines „echten“ Bürgerhaushalt zwar kei-neswegs vor einem akuten Machtverlust zu fürchten. Sie werden sich aber vor Augen halten müssen, dass bei der Abwägung von Bürgervoten viel auf dem Spiel steht. Sie können hierbei Legitimität gewinnen, oder auch verlieren.

Ablegung von Rechenschaft: Es gehört zum “deliberativen“ Umgang mit Bürgervoten hinzu, über deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung öffentlich „Rechenschaft“ abzulegen. Es sollte dies zu den selbstverständlichen Bestandteilen einer demokratischen Kultur gehören. Insbesondere sollte auf eine sorgsame Rechenschaftslegung auch und gerade in denjenigen Fällen geachtet werden, in denen Bürgervoten nicht entsprochen wird. Das Ziel der Entscheider sollte dabei sein, den Bürgern eine Chance zur Einsicht in die vernünftigen Gründe hierfür zu vermitteln. Beide Seiten sollten in diesem Zusammenhang einen erfolgreichen Prozess des „Demokratielernens“ vollziehen.

Institutionalisierung: Den Bürgern sollte bezüglich der Bereitschaft der Entscheider, ihnen Gehör zu schenken, nicht bloße „Gläubigkeit“ abgefordert werden. Vielmehr sollten sie in der Lage versetzt werden, diesbezüglich ein Vertrauen zu entwickeln, das durch rechtsverbindliche Garantieren untersetzt ist. Konkret gesagt sollte es in den Kommunen in Zukunft Rahmenordnungen für die Bürgerbeteiligung mit Satzungsrang geben, in denen dem Bürgerhaushalt im vollen Sinne des Wortes ein gesicherter Stellenwert zukommt.

Win-Win-Situation: Die Regelungen, die den Bürgerhaushalt betreffen, sollten nicht einseitig nur den Bürgerinteressen dienen. Vielmehr sollten diese Regelungen so gestaltet sein, dass sie gleichzeitig auch den legitimen Interessen der Entscheider entgegenkommen. Bürgerhaushalte sollten somit ebenso wie alle anderen Ansätze der Bürgerbeteiligung eine „Win-Win-Veranstaltung“ für alle Beteiligten sein, um eine allseitige Kooperationsbereitschaft zu sichern.

Zum Autor:
Helmut Klages ist emeritierter Professor für Verwaltungswissenschaften und Soziologie und forscht unter anderem zum Thema Bürgerbeteiligung. Zuletzt war er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig.

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Bürgerhaushalt auf Twitter

Bürgerhaushalt auf Twitter: http://twitter.com/buergerhaushalt

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Ingolstadt macht Schritt zum Bürgerhaushalt

Quelle: www.ingolstadt.de Wie donaukurier.de berichtet, wird in Ingolstadt (124.000 EW) eine neue Form der Bürgerbeteiligung in der kommunalen Haushaltsplanung eingeführt. Für die 12 Stadtbezirke wird ein Budget über ca. 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, das – anteilig nach der jeweiligen Einwohnerzahl pro Bezirk – für die Umsetzung von Projekten genutzt werden kann.

Dieser „budget-orientierte Bürgerhaushalt“ setzt an an den in Ingolstadt freiwillig eingeführten und laut der Angaben der Stadt erfolgreichen Modell der Bezirksausschüsse an, in denen schon seit jeher Bürgervorschläge beraten und mit einer hohen Erfolgsquote umgesetzt wurden. So heißt es auf www.ingolstadt.de:

In Ingolstadt findet eine aktive Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger schon seit Jahrzehnten u. a. in Gestalt der Bezirksausschüsse statt. Die Arbeit dieser beratenden Gremien vor Ort stellt ein wertvolles Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgern dar. Gerade hier kommt die Mitwirkung und die ins Detail gehende Ortskenntnis der Bürger der Entscheidungsfindung der Kommunalverwaltung zugute. Ingolstadt ist die einzige Stadt in Bayern – ausgenommen München, dem aufgrund der Einwohnerzahl die Bezirksausschüsse gesetzlich vorgeschrieben sind –, die Bezirksausschüsse eingerichtet hat. Schon die statistische Auswertung zeigt, in welch hohem Umfange hier Bürgeranliegen und Kenntnisse für Verwaltungsentscheidungen nutzbar sind und auch bereits genutzt werden. So haben in der Zeit von 2002 bis 2009 die Ingolstädter Bezirksausschüsse in ca. 350 Sitzungen mehr als 3.500 Anträge und Beschlüsse gefasst, die auch zu rd. 95 % umgesetzt worden sind.

Positiv ist, dass das vorgesehene Verfahren auf den Seiten der Stadt erläutert wird. Dabei wird deutlich, dass ein wichtiges Kriterium für Bürgerhaushalte umgesetzt wird: es handelt sich um ein wiederholtes und stets in die kommunale Haushaltsplanung eingebettetes Verfahren. Auch wird auf die zentralen Säulen „Informieren“, „Konsultieren“ und „Rechenschaft“ Bezug genommen. So heißt es auf www.ingolstadt.de weiter:

Die eigentliche Planungs‑ und Aufstellungsphase wird in einem mehrstufigen Verfahren vorgenommen. In der nachfolgenden Modellbeschreibung, die sich hier am Haushaltsjahr (Kalenderjahr) orientiert, wird der Zeitplan eines solchen Verfahrens idealtypisch dargestellt.

* Ⅰ. und Ⅱ. Quartal
o Bürgergespräche und Beratung der Projekte in den Bezirksausschüssen
o Abstimmungsgespräche zwischen den Bezirksausschüssen und den Fachämtern (Kostenplanung usw.)
o Erstellen der Vorschlagslisten durch die Bezirksausschüsse mit Stellungnahme der Verwaltung
* Vor der Sommerpause
o Vorlage der Gesamtvorschlagsliste der Bezirksausschüsse (mit Stellungnahmen der Verwaltung) zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien
* Ⅳ. Quartal
o Einstellen der beschlossenen Vorhaben und Projekte in den Haushaltsplanentwurf
o Beschlussfassung über den Haushalt für das nächste Haushaltsjahr
* Folgejahr
o Unterjährige Berichterstattung über die Umsetzung der einzelnen Projekte und Maßnahmen der Bezirksausschüsse (ggf. mit den Quartalsberichten)

In allen Phasen dieses neuen Aufstellungsverfahrens (Information-Konsultation-Rechenschaftslegung) agieren die Bezirksausschüsse in einer Art Gelenkfunktion. Zielsetzung ist es, durch die stärkere Einbindung und Mitwirkung der Bezirksausschüsse bei der Haushaltsaufstellung eine bessere Transparenz, die Steigerung des Kostenbewusstseins und eine aktive Einbindung und Verantwortung der Bürgerschaft zu erreichen und herauszustellen.

Beteiligungsformular, Quelle = www.ingolstadt.deNeben den bürgernahen Beratungsgremien in den Bezirken, wird auch das Internet als Beteiligungsmedium eingesetzt. Darauf spielt auch der Bericht von donaukurier.de „Ein Klick zum Bürgerhaushalt “ an. Schade ist, dass hier nur ein Online-Formular (vgl. Bildschirmfoto) zum Einsatz kommt, das aus Sicht des Bürgers eine intransparente, auf die Verwaltung gerichtete „Einbahnstraße“ darstellt. Denn hier eingegebene Vorschläge werden nicht für andere Bürgerinnen und Bürger sichtbar, geschweige denn, dass sie disktuiert werden könnten. Dadurch wird das Potenzial internet-basierter Bürgerbeteiligung, nämlich Lernprozesse durch einen Bürger-Bürger-Dialog über Straßenzüge, Stadtquartiere und Bezirke hinaus anzuregen, nicht genutzt.

Dennoch stellt der Ansatz in Ingolstadt – zumindest aus der Ferne betrachtet – ein zu begrüßender Ansatz dar, der, wie alle Bürgerhaushalte, als Lernprozess betrachtet und weiterentwickelt werden kann und sollte.

Oliver Märker

Zum Beitrag im donaukurier.de >>>
Zu den Seiten der Stadt Ingolstadt >>>

Wir haben Ingolstadt in unserer Karte den Status „E“ gegeben (= Einführung: Der Bürgerhaushalt wird zum 1. oder 2. mal durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nicht nur über den Haushalt Informiert (z.B. durch eine Broschüre), sondern auch konsultiert: Sie hat die Möglichkeit, Verwaltungsvorschläge zu bewerten und/oder eigene Vorschläge einzubringen, zu diskutieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung darüber vorgesehen (Rechenschaft), ob und wie die Bürgervorschläge berücksichtigt wurden).

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Solingen: Bürger sparen mit

Wie die RP-Online berichtet, wird in Solingen (160.000 EW) Anfang März 2010 der Startschuss für den ersten Bürgerhaushalt fallen. Demnach werden die Solinger Bürgerinnen und Bürger vor allem dazu aufgerufen, Sparvorschläge der Verwaltung zu bewerten:

45 Millionen Euro muss die Stadt Solingen einsparen, damit sie nicht im Jahr 2013 pleite ist und von einem Sparkommissar regiert wird. Und damit die Einwohner mitbestimmen können, wo die finanzielle Daumenschraube fester oder lockerer angesetzt werden soll, wird es demnächst einen Bürgerhaushalt geben. „Auf einer Internetplattform können die Bürger Sparvorschläge bewerten, kommentieren und auch eigene Vorschläge machen“, erklärte Thomas Koch, Koordinator beim Stadtkämmerer, gestern im Seniorenbeirat und zuvor bereits im Behindertenbeirat.

Der Auftrag an die Bürgerinnen und Bürger ist also, sich am Sparen zu beteiligen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wird das Angebot daher auch kritisch gesehen. So heißt es im Bericht von Susanne GENATH vom 28. Januar auch:

Die Mitglieder des Seniorenbeirates begrüßten den ersten Solinger Bürgerhaushalt, bedauerten aber, dass die Bürger keine freien Gestaltungsmöglichkeiten hätten, sondern nur über Sparmaßnahmen entscheiden dürften. „So können wir nur zwischen Pest und Cholera wählen“, sagte Julia Freiwald (Grüne) und erntete dafür Zustimmung in der Runde. Nichtsdestotrotz regte Vorsitzender Herbert Gerbig (SPD) an, dass sich möglichst viele an der Umfrage beteiligten.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel >>>

Wir haben in unserer Karte für Solingen den Status von „B“ auf „E“ geändert (E = Einführung: Der Bürgerhaushalt wird zum 1. oder 2. mal durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nicht nur über den Haushalt Informiert (z.B. durch eine Broschüre), sondern auch konsultiert: Sie hat die Möglichkeit, Verwaltungsvorschläge zu bewerten und/oder eigene Vorschläge einzubringen, zu diskutieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung darüber vorgesehen (Rechenschaft), ob und wie die Bürgervorschläge berücksichtigt wurden).

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Gastbeitrag | Ziele des medienübergreifenden Bürgerbeteiligungsverfahrens in der Stadt Bergheim

von Alfred Fassbender, Kämmerer der Stadt Bergheim

Fassbender

In der Stadt Bergheim wurde erstmals bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2005⁄2006 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wurden die Bürger und Bürgerinnen über eine Broschüre, die an alle Haushalte verteilt wurden, informiert. Beteiligen konnten sie sich über einen dieser Broschüre beigefügten Fragebogen. Darüber hinaus fand vor der Beschlussfassung des Haushalts im Rat ein Bürgerforum statt, zu dem nach einem Zufallsprinzip 2800 Bürgerinnen und Bürger eingeladen wurden.

Nachdem in 2007 aufgrund der der Umstellung des kameralen Haushaltes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement auf eine Beteiligung der Bürger verzichtet wurde, fand vor der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2008⁄2009 erneut eine Bürgerbeteiligung statt, bei der die bereits praktizierten Elemente ergänzt wurden durch eine Internetplattform und die drei unterschiedlichen Beteiligungsformen (Fragebogen, Internet und Bürgerforum) aufeinander abgestimmt und somit eine einheitliche Auswertung erreicht wurde.

Die Stadt Bergheim verfolgt mit dem medienübergreifenden Beteiligungsverfahren insbesondere folgende Zielsetzungen und Strategien:

• Die Fachausschüsse und der Rat sollen für die Haushaltsberatungen Meinungsbilder und Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger zu dem von der Verwaltung aufgestellten Haushaltsentwurf und den darin enthaltenen Maßnahmen erhalten.

• Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst eigene Ideen und Vorschläge einbringen.

• Diese Vorschläge sollen wiederum von anderen Bürgerinnen und Bürgern bewertet bzw. von der Verwaltung kommentiert werden, z.B. wenn sie unrealistisch sind.

• Die Anzahl der Beteiligungen bzw. Kontakte durch Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen sollen möglichst jedes Jahr gesteigert werden.

• Nach dem Beteiligungsverfahren und der endgültigen Beschlussfassung des Rates über den Haushalts erfolgt soweit möglich in geeigneter Form eine Rückkopplung mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der Vorschläge.

• Das Internet als zukunftsorientiertes Beteiligungsinstrument soll möglichst gestärkt werden.

• In der Vergangenheit gemachte Erfahrungen sollen konzeptionell bei der Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.

• Lobbyismus soll vermieden werden.

• Für die Politik ist im Beteiligungsverfahren kein Platz.

• Bei dem Beteiligungselement „Bürgerforum“ soll möglichst eine repräsentative Zusammensetzung angestrebt werden, Insbesondere die Teilnahme der erfahrungsgemäß gering vertretenen Gruppen wie Jugendliche, Senioren und Bürgerinnen soll erreicht werden. Ferner sollen möglichst alle der 15 Bergheimer Stadtteile im Bürgerforum vertreten sein.

• Die Bürgerbeteiligung soll möglichst vor dem Hintergrund eines breiten politischen Konsenses durchgeführt werden.

Da die Verwaltung der Stadt Bergheim über keinerlei Erfahrungen mit der Durchführung von medienübergreifenden Bürgerbeteiligungen hat, ist hierfür eine externe konzeptionelle Begleitung und Moderation der einzelnen Prozesse erforderlich und vorgesehen. Welche Entwicklung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne haben wird ist abhängig von der konzeptionellen Weiterentwicklung (ggf. nur noch im Internet) bzw. von den zur Verfügung stehenden Ressourcen.

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