Praxis

 

Runder Tisch soll Beteiligungsverfahren in Freiburg begleiten und beraten

www.freiburg.de/beteiligungshaushalt

Die Verwaltung will einen „Runden Tisch Beteiligungshaushalt“ ins Leben rufen, um den bürgerschaftlichen Dialogprozess zum künftigen städtischen Haushalt mit der Bürgerschaft abzustimmen. In dem Gremium vertreten sein sollen Organisationen aus allen wesentlichen Handlungsfeldern des städtischen Haushalts, die ab kommenden Frühjahr intensiv durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt diskutiert und beraten werden sollen. Die städtische Projektleiterin des Beteiligungshaushalts, Annette Schubert, hat dies am vergangenen Freitag im Rahmen eines offenen Forums zum Thema Beteiligungshaushalt bei der Lokalen Agenda vorgestellt. Der Vorschlag ist ein Baustein des Verfahrens zum Beteiligungshaushalt, das am 23. Oktober im Gemeinderat zur Abstimmung steht.

Der Runde Tisch soll das im Frühjahr 2008 beginnende Beteiligungsverfahren begleiten und beraten. So sollen gezielt Einrichtungen, Organisationen und Gruppen angesprochen werden, die die Kernthemen im städtischen Haushalt wiederspiegeln und sich für das Thema Bürgerhaushalt interessieren.

Die endgültige Zusammensetzung des Runden Tisches steht noch nicht fest. Die Verwaltung wird mit der Lokalen Agenda, die sich seit langem für den Bürgerhaushalt engagiert, dazu einen Vorschlag erarbeiten und Verbände sowie Vereine zur Mitarbeit einladen.

Die Verwaltung greift damit einen beim städtischen Hearing zum Thema Bürgerhaushalt am 14. September geäußerten Vorschlag auch formell auf. Ziel des Runden Tisches ist es, die Planungs‑ und Vorbereitungsschritte zur Erarbeitung des ersten Freiburger Beteiligungshaushaltes zu begleiten.

Zur internen Steuerung des umfassenden Beteiligungsverfahrens ist eine zahlenmäßig kleinere Gruppe vorgesehen, an der neben Vertretern der Verwaltung und des Gemeinderats dann auch Vertreter des Runden Tisches beteiligt werden sollen.

„Wir wollen ein Höchstmass an Transparenz und einen konstruktiven Dialog bereits im Vorfeld des Verfahrens“ erläutert Annette Schubert. „Deshalb haben wir auch das Hearing an den Anfang gesetzt. Wir sind in einem lernenden Prozess. Wir wollen, dass der erste Durchlauf eines Beteiligungshaushalts in Freiburg ein Erfolg wird. Dazu sind alle herzlich eingeladen, die daran mitwirken wollen.“

Ziel des vorgeschlagenen Runden Tisches ist, das Verfahren so transparent wie möglich zu organisieren: „Wir wollen immer eine konstruktiv-kritische Stimme im Beiboot, um mit unserem Vorgehen Kurs zu halten und möglichst viele Bürger und Bürgerinnen mit auf den Dialogweg zu nehmen“, erläuterte Annette Schubert. Das Gremium soll auch helfen, künftig Missverständnisse im direkten Austausch zu klären. „Wir wollen künftig am Runden Tisch das direkte Gespräch suchen. Ich bin sicher, dass wir damit gemeinsam einen konstruktiven Boden für die unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten bereiten können, die ab Frühjahr der Freiburger Bevölkerung zur Meinungsbildung und zum Diskurs zur Verfügung stehen.“

Ein bisher bestehendes offenes Forum zum Thema Beteiligungshaushalt hatte sich im Frühsommer unter Leitung der Lokalen Agenda weitgehend zufällig zusammen gefunden und seither mit der Verwaltung mehrfach getroffen. Mit dem Runden Tisch soll auch das Anliegen dieses informellen Kreises aufgegriffen werden.

Die Verwaltung will mit der Vorschlag des Runden Tisches somit auch formell gewährleisten, dass das Projekt Bürgerhaushalt möglichst breit in der Bürgerschaft getragen wird. Voraussetzung dazu sind zum einen verbindliche Strukturen und kontinuierliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern von interessierten und engagierten Organisationen, deren lokaler Sachverstand im weiteren Prozess willkommen ist.

Das Gremium soll im November 2007 seine Arbeit aufnehmen.

(Pressemitteilung Stadt Freiburg im Breisgau)

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Wer fragt der führt: Online-Fragebogen zur Vorbereitung eines Bürgerhaushalts in Suhl

Zur Vorbereitung ihres ersten Beteiligungsverfahren zur Haushaltsaufstellung hat die Stadt Suhl auf ihrer Webseite einen Online-Fragebogen geschaltet. Bis zum 30. November sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auffordert, ihr Interesse an einem Bürgerhaushaltsverfahren einzuschätzen und Wünsche zur Gestaltung zukünftiger Beiteiligungsverfahren zu äußern. Ausgehend von den Ergebnissen der Fragebogenauswertung möchte die Verwaltung über die Durchführung von Informations‑ und Beteiligungsveranstaltungen zu entscheiden.

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Für kommunale Entscheider: 10 Gründe für einen Bürgerhaushalt

Von Ulrich Nitschke, Andreas Dellbrügge, Ulrich Kowalke, Servicestelle Kommunen in der einen Welt:

► 1. Mehr Akzeptanz bei besser abgestimmten Prioritäten

Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht eine Mitwirkung, die nicht nur das Verständnis um die finanziellen Zwänge fördert. Die öffentliche Diskussion sowohl um die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen wie auch um das Nutzen vorhandener Handlungsspielräume kann den Konsens in Zeiten knapper Kassen fördern. Wenn über den Bedarf und die Schwerpunkte von verbleibenden Investitionsmöglichkeiten eine breitere Verständigung gelingt, so bietet dies eine hervorragende Chance, auf dieser Grundlage schrittweise an einem umfassenden Konsolidierungskonzept zu arbeiten.

► 2. Effizienzsteigerung des Verwaltungshandelns durch Einbeziehung von Bürgerwissen

Sachverstand und Detailkenntnisse von Bürgern können besser nutzbar gemacht werden. Während einer Dialogphase zum Haushaltsentwurf können in Bürgerversammlungen, Internet-Foren usw., aber auch insbesondere in themenbezogenen Veranstaltungen Alltagswissen und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern für eine Qualitätsverbesserung der kommunalen Dienstleistungen – sei es bspw. zu Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen oder zur Optimierung von Busstrecken – genutzt werden. Auch kann bürgerschaftliches Wissen durch das organisierte Einbeziehen von Fachwissen von Vereinen oder Initiativen zur Verfügung gestellt werden.

► 3. Erhöhung der Problemlösungskompetenz

Der Bürgerhaushalt kann Konflikte reduzieren, die anderorts zu jahrelangen Verzögerungen führen würden, wie es oft bei Großprojekten, aber auch bei Sparmaßnahmen der Fall ist. Rechtzeitige Auseinandersetzung und evtl. Konsensfindung – vermindert punktuelle Auseinandersetzungen zu einem späteren Zeitpunkt nach der Haushaltsverabschiedung, wenn Maßnahmen in ihren praktischen Auswirkungen spürbar werden. Der Bürgerhaushalt erleichtert auch die Konsensfindung verschiedener Interessengruppen. Der Haushalt als ganzheitliche Grundlage der Kommunalpolitik wird nachvollziehbar. Unterschiedliche Interessen werden im Überblick und Vergleich deutlich. Eigene Gruppen‑ bzw. Teilinteressen können in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Die Chance der Berücksichtigung auch anderer Interessen steigt. Zielkonflikte können u. U. entschärft werden.

► 4. Mehr Kostenbewusstsein

Ein stärkeres Kostenbewusstsein kann bei Bürgern geschaffen werden, wenn über die Ausgaben für Dienstleistungen bzw. Produkte der Kommune und deren tatsächlicher Kosten diskutiert wird. Was nach „innen“ mit den vielfach laufenden verwaltungsinternen Reformen mit der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ einschließlich Kosten-Leistungs-Rechnung und Produkthaushalt begonnen wurde, kann konsequent nach „außen“ fortgesetzt werden. Bürger als Steuerzahler wollen und sollen wissen, was sie „ihre“ Verwaltung mit deren Dienstleistungen kostet. Dieser nächste Schritt bietet die Möglichkeit über mehr Kostenbewusstsein auch mehr Verantwortungsbewusstsein zu schaffen.

► 5. Aktivierung von Bürgerengagement

Die Politik zur Förderung der Bürgerkommune und bürgerschaftlichem Engagement bedeutet den Abschied von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zu Gunsten der Gestaltungskompetenz und Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern. Ein Bürgerhaushalt führt zu höherer Identifikation von Bürgern mit ihrer Kommune. Die Bereitschaft zur Mitarbeit steigt auch mit den Möglichkeiten der Mitentscheidung. Wenn dies bspw. zu erhöhtem ehrenamtlichen (z. B. Altenbetreuung) oder bürgerschaftlichen Engagement (z. B. Übernahme von Patenschaften für öffentliche Grünanlagen oder Selbstausführung von Renovierungsarbeiten in von Vereinen genutzten städtischen Räumen) führt, können sächliche und ggf. auch personelle Ressourcen eingespart werden.

► 6. Abbau von Politik‑ und Parteienverdrossenheit

Durch die gemeinsame Auseinandersetzung über den Haushalt können Vorurteile von Bürgern gegenüber Politikern abgebaut werden. Auch bietet der Bürgerhaushalt Politikerinnen und Politkern die Gelegenheit, Interessen von Bürgerinnen und Bürgern noch besser kennen zu lernen und persönliche Kontakte auszubauen. Politikverdrossenheit kann vermindert werden. Evtl. gelingt es, die Anerkennung für politische Arbeit zu steigern. Mögliche bisherige Konfliktsituationen können im Sinne eines Weges „von der Konfrontation zur Kooperation“ angegangen werden. Da Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt möglichst überparteilich organisiert werden sollten, bietet dies evtl. die Chance zu höherer interfraktioneller Verständigung. In einem Bürgerhaushalt können ggf. alle vom Haushalt betroffenen Gruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen zusammengeführt werden, sodass bei Konsensfindung die politische Zufriedenheit erhöht werden kann.

► 7. Förderung der Demokratie

Um ihre Interessen einbringen zu können, müssen die Bürger untereinander – aber auch mit Politik und Verwaltung – in die Diskussion treten. Der Bürgerhaushalt beinhaltet einen Lernprozess über das Funktionieren demokratischer Institutionen sowie von Demokratie überhaupt: Wer etwas erreichen will, muss andere überzeugen und tragfähige Mehrheiten suchen. Die Transparenz der Gemeindehaushalte ist aber auch eine der gesellschaftlichen Anforderungen an die öffentliche Hand. Wer die kommunale Selbstverwaltung stärken will, muss auf dieser Ebene, auf der die Bevölkerung am unmittelbarsten die Auswirkungen von Politik erlebt, demokratiestärkende Mitwirkungsmöglichkeiten organisieren. Bürgerbeteiligung und insbesondere ein Bürgerhaushalt kann dabei langfristig ggf. das Interesse an politischem Engagement, an einer Mitarbeit in Parteien bzw. an einem Ratsmandat wecken.

► 8. Unterstützung von verwaltungsinternen Modernisierungsprozessen

Die im Rahmen der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ stärker angestrebte Kunden‑ und Bürgerorientierung wird durch die Anforderungen eines Bürgerhaushalts unterstützt und ggf. beschleunigt. Dabei spielt die Notwendigkeit, sich seitens der Führungskräfte und Mitarbeiter hierauf einstellen zu müssen, eine wichtige Rolle, die durch zielgerichtete Personalentwicklung und dabei insbesondere Fortbildung begleitet werden kann. Solche praktischen Schritte in Richtung Bürgerkommune können durch den effizienten Einsatz von e-government/e-democracy ausgebaut werden. Im übrigen verbessern sich die Voraussetzungen für die Einführung eines Ideen‑ und Beschwerdemanagements.

► 9. Imagegewinn für die Kommune

Mit dem Bürgerhaushalt ergeben sich verbesserte Möglichkeiten einer intensiveren Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt ein höheres Interesse bei den Medien, wenn eine breitere Öffentlichkeit beteiligt ist. Ein Imagegewinn für die Gemeinde kann auch eintreten, wenn regionale oder bundesweite Aufmerksamkeit durch kreative Mitwirkungsformen erzeugt wird. Die Verbindung zum Stadtmarketing wird gestärkt, Standortvorteile im Verhältnis zu Nachbargemeinden/-Städten können ggf. betont werden. Erhöhte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität der Kommune für bestimmte Bürgergruppen wie bspw. neue zuzugswillige Familien. Geschlechterspezifische Betrachtungen von Haushaltsansätzen unter stärkerer Einbeziehung von Betroffenen ermöglichen u. U. bedarfsgerechtere Lösungen (gender budgeting). Auch (Erfahrungs‑)Potenziale in einer älter werdenden Gesellschaft mit der Möglichkeit zum punktuellen Engagement für Ältere können besser genutzt werden.

► 10. Risiken sind vorhanden, aber beherrschbar

Risiken können u. a. sein: Der Aufwand im Verhältnis zur tatsächlichen Qualitätsverbesserung ist zu hoch. Es werden Erwartungen bei Bürgern geweckt, die nicht erfüllt werden können. Ratsmitglieder fühlen sich in ihrer Entscheiderfunktion eingeschränkt. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Dabei sind auch die mittelbaren Wirkungen zu sehen, die sich in der Kommune positiv auswirken. Selbst wenn der Prozess kurzfristig aufwendiger ist, so macht sich dies mittelfristig durch höhere Effektivität und das Ausnutzen von Einsparpotentialen bezahlt. Die Einführung eines Bürgerhaushaltes bedeutet einen mehrjährigen Lernprozess. Im Rahmen dieser Entwicklung können zunächst erste kleinere Schritte zur Erfahrungssammlung gegangen werden, die nach und nach sich vergrößern werden.

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Verwaltungsmodernisierung durch Bürgerhaushalte?

Mein Name ist Ernst–Ulrich Reich, im „normalen Leben“ bin ich Leiter des Steuerungsdienstes im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin. In der Zeit von Juni 2003 bis Juli 2006 habe ich die Leitung des Projekts der Berliner Neuordnungsagenda 2006 „Partizipative/r Haushaltsplanaufstellung, –beschluss und –kontrolle im Bezirk“ – kurz „Bürgerhaushalt“ übernommen.

An dieser Stelle möchte ich auf die verwaltungsmodernisierenden Aspekte hinweisen, die das Projekt Bürgerhaushalt, obwohl auf dem ersten Blick vermeindlich nicht direkt im Themenzusammenhang stehend, gerade für die Verwaltung mit sich gebracht hat.

Aber zunächst: Was heißt eigentlich „Verwaltungsmodernisierung“? Hier gibt es diverse Begriffsinhalte:
• Staats‑ und Verwaltungsreformen auf Macro‑ und Microebene
• Rationalisierung und Leistungssteigerung
• Reformen im Hinblick auf Strukturen, Verfahren, Ressourcen (Finanzen, Personal), Medien (Recht usw.) – u. ⅴ. a. ⅿ.

Ich möchte nur jeweils einen der letztgenannten Aspekte aufzeigen, die im Sinne von Reformen des New Public Management (NPM) verstanden sein sollen – hier insbesondere aus den Reformfeldern
• (internes) Verwaltungsmanagement und
• Demokratisierung und Bürgerbeteiligung.

(Internes) Verwaltungsmanagement
Die Kollision des geschichtlich in der öffentlichen Verwaltung etablierten Ressortprinzips mit Sachverhalten des täglichen Lebens ist durch den „Bürgerhaushalt“ einmal mehr sichtbar geworden – in diesem Fall durch die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sowie der weitere Umgang damit.
Es wurde deutlich, dass die jetzige Verwaltungs(aufbau)organisation ein nur suboptimales Reagieren auf die Bedürfnisse der Bürger erlaubt. Das Lebenslagenprinzip steht wieder im Raum, denn der Bürgerhaushalt hat bestätigt, was im Grunde bereits bekannt ist: Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger lassen sich nicht nach Ressorts abgrenzen, folglich sollte die Verwaltung nach einem Prinzip organisiert werden, das eine ressortübergreifende Zusammenarbeit möglich macht und fördert.
Ein erster Schritt hierzu ist im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin insoweit vollzogen worden, als das eine (durch Politik moderierte) ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sog. „AG Planungsvernetzung“, installiert wurde, in welcher alle Planungen der Bezirksverwaltung aufeinander abgestimmt werden; seit kurzem ist in dieser AG auch die (organisierte) Bürgerschaft vertreten.

Die ämter‑ und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen bezirklichen Organisationseinheiten hat nach deren Aussage sogar dazu geführt, dass ein erheblich besseres Verständnis für die Aufgaben und Aufgabenerledigung der jeweils Anderen sowie ein „Wir-Gefühl“ in der Darstellung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche entstanden ist – ein nicht unerheblicher Beitrag im Rahmen eines entstehenden Corporate Identity.

Demokratisierung und Bürgerorientierung
Das Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung war bei der Umsetzung des Projektes, auch nach Auffassung der Evaluierenden, sehr gut. Die Projektorganisation von der Besetzung des Lenkungsgremiums bis hin zur Durchführung der Veranstaltungen war so angelegt, dass sowohl Vertreter von der Politik als auch von der Verwaltung eingebunden wurden. Dieses Vorgehen hat sich bei Modernisierungsprojekten im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells im Übrigen ebenfalls bewährt .

Wie die am Projekt Bürgerhaushalt Beteiligten mittlerweile festgestellt haben, hat der Bürgerhaushalt Berlin-Lichtenberg große Aufmerksamkeit bei Öffentlichkeit und Politik auf den Bezirk gelenkt und damit eine wesentliche Imageverbesserung bewirkt.
Lichtenberg hat sich nach den mir bekannt gewordenen Aussagen als modern, innovativ und vor allem bürgernah präsentiert. Die Verwaltung will, angestoßen durch das Projekt Bürgerhaushalt wissen, was die Bürgerschaft denkt; sie will bürgerfreundlicher werden und lässt sich dafür auch in die Karten schauen.
Gleichzeitig hat der Bürger Einblick in die komplizierte Haushaltsthematik erhalten und ein besseres Verständnis entwickeln können, auch für die Schwierigkeiten und Grenzen politischer Entscheidungen. Ein derart „trockenes“ Thema wie öffentliche Haushalte den Bürgern verständlich näher gebracht zu haben, ist ein Erfolg für die Verwaltung.

Ähnlich ist die Trennung beeinflussbarer und nicht beeinflussbarer Leistungen und Produkte zu betrachten. Bürgerinnen und Bürgern sollte eine freie Bedürfnisäußerung ohne Rücksicht auf Zuständigkeiten möglich gemacht werden. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung, die entsprechenden Wege zu beschreiten, um eine Befriedigung dieser Bedürfnisse zu realisieren, wobei hierunter nicht lediglich die Weiterleitung an entsprechend zuständige Stellen zu verstehen ist.
Das Lebenslagenprinzip bietet auch hier eine optimale Struktur an, innerhalb derer unterschiedliche Verwaltungsebenen gemeinsam an einer Problemlösung arbeiten. Der Aufwand einer solchen, rechtlich verankerten, Umorganisation ist allerdings beträchtlich und möglicherweise der Grund dafür, dass ein solches Vorhaben bisher wohl nicht in Angriff genommen worden ist.

Projekte wie der Bürgerhaushalt zeigen jedoch die Grenzen und Schwächen der jetzigen Verwaltungsstruktur auf, die auf Dauer nicht ignoriert werden sollten .

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Checkliste für einen Bürgerhaushalt

In der einschlägigen Ratgeber‑ und Best-Practice-Literatur werden häufig Empfehlungen gegeben, ja ganze Kataloge zusammengestellt, anhand derer neue Verfahren eingeführt werden sollen. Ich persönlich stehe dieser Herangehensweise kritisch gegenüber. Eine Checkliste suggeriert, dass man sie nur befolgen müsse, und alles liefe wunderbar und wie von selbst. Mit Checklisten verhält es sich mitunter so, wie mit der Verfassungswirklichkeit in manchen lateinamerikanischen Staaten: Formal gesehen handelt es sich um eine Demokratie, doch die Realität kann ganz anders aussehen. Es macht eben einen Unterschied, ob die in den Institutionen arbeitenden Menschen von der Demokratie überzeugt sind oder nicht. Auf den Bürgerhaushalt übertragen bedeutet dies: Ein Verfahren kann nur funktionieren, wenn bei den betroffenen Akteuren der entsprechende Wille zur Partizipation existiert und ausreichende Ressourcen zu ihrer Umsetzung zur Verfügung stehen.

Nehmen wir einmal an, diese beiden Voraussetzungen seien gegeben, so möchte ich trotz aller Bedenken gegen eine Best-Practice-Ideologie folgende Prinzipien zur Diskussion stellen, die auf Bürgerhaushalte unterschiedlicher Ausprägung bezogen werden können.

Prinzip Nr. 1: Holen Sie sich die Unterstützung des Rates!
In vielen Städten ist die Einführung von Bürgerhaushalten gescheitert, weil Ratsmitglieder eine Entmachtung befürchteten. Entgegen aller Aufklärungsversuche hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass beim Bürgerhaushalt „Bürger“ statt „Politiker“ entscheiden. Auch wenn die Delegation eines Teilbudgets möglich ist, bleibt die Entscheidung über den Gesamthaushalt stets beim Rat. Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll zu sein, die Ratsmitglieder wie aber auch andere lokale Akteure bei der Erarbeitung eines Konzeptes mit einzubeziehen.

Prinzip Nr. 2: Übertreiben Sie es mit dem Konsens nicht! Fangen Sie an!
Die Unterstützung muss ausreichend sein, damit der Bürgerhaushalt nicht vom Rat gestoppt wird. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass es immer Zweifler gibt, die nie oder erst im Laufe des Verfahrens überzeugt werden. Ein Konzept kann auch zerredet werden, bzw. kann der Bürgerhaushalt zum Spielball der Parteien werden, z.B. dann, wenn sich manche mit dem Thema in der Öffentlichkeit profilieren wollen und Anforderungen an einen Bürgerhaushalt stellen, die selbst die Bürger von Porto Alegre vor Neid erblassen ließen.

Prinzip Nr. 3: Binden Sie die Bürger bzw. die Verwaltung/Politik ein!
Es geht hierbei um die Vorbereitung einer zahlenmäßig hohen Beteiligung. Der Begriff „Bürgerhaushalt“ erklärt sich nicht von allein. Von daher macht es Sinn, aktive Bürger bei der Verfahrensentwicklung mit einzubinden. Sie sind die „Experten“ der Partizipation und können sagen, an welchen Themen die Bürgerschaft ein Interesse hat und an welchen nicht. Sollten Sie Teil einer Bürgergruppe sein, die einen Bürgerhaushalt einfordert, sollten Sie andersherum Verwaltung und Politik einbeziehen. Denn: ohne den Bürgermeister und den Kämmerer zu überzeugen, hat ein Bürgerhaushalt keine Chance.

Prinzip Nr. 4: Bereiten Sie die Verwaltung vor!
Der Erfolg von Partizipation hängt davon ab, ob sie von den Kollegen in der Verwaltung als Chance oder als Bedrohung wahrgenommen wird. Zu einer guten Vorbereitung können u.a. eine Diskussion über das Verfahren sowie Schulungen in Moderation und anderen Techniken gehören. Bedenken Sie auch, dass der Bürgerhaushalt eine zusätzliche Aufgabe darstellt, für die ein Ausgleich bzw. eine Entlastung an anderer Stelle zu schaffen ist.

Prinzip Nr. 5: Klären Sie, wie weit die Kompetenzübertragung gehen soll!
Bei vielen Formen der Bürgerbeteiligung werden die Ergebnisse der Diskussion von der Verwaltung bzw. von der Politik zusammengefasst. Bei manchen Bürgerhaushalten wird dies überwunden und eine neue Qualität der Partizipation erreicht, indem die Teilnehmer durch eine Abstimmung eine Reihenfolge ihrer Vorschläge festlegen. Diese hierarchisierte Liste wird der Verwaltung/dem Rat zur endgültigen Entscheidung übergeben. Noch einen Schritt weiter würde man gehen, wenn der Bürgerschaft ein Fonds übergeben wird, über den sie mittels geeigneter Verfahren (z.B. Zufallsauswahl der Jury) entscheiden kann.

Prinzip Nr. 6: Passen Sie das Verfahren Ihren Zielen an!
Ein Bürgerhaushalt dient der Partizipation der Bürger. Darüber hinaus kann er mit weiteren Zielen verbunden werden, wie z.B. der politischen Bildung der Bürger, der Modernisierung der Verwaltung oder der sozialen Entwicklung einer Stadt oder eines Quartiers. Dementsprechend sind die an die Bürgerschaft zu stellenden Fragen anzupassen, sowie der Gegenstand der Beteiligung (Produkte, Investitionen, Normen), die Art und der Umfang der Diskussion (Teilnehmer, Anzahl, Regelmäßigkeit etc.) und der Grad der zu übertragenden Entscheidungskompetenz (Hierarchisierung durch die Bürger, Budgetdelegation).

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