Praxis

 

Checkliste für einen Bürgerhaushalt

In der einschlägigen Ratgeber‑ und Best-Practice-Literatur werden häufig Empfehlungen gegeben, ja ganze Kataloge zusammengestellt, anhand derer neue Verfahren eingeführt werden sollen. Ich persönlich stehe dieser Herangehensweise kritisch gegenüber. Eine Checkliste suggeriert, dass man sie nur befolgen müsse, und alles liefe wunderbar und wie von selbst. Mit Checklisten verhält es sich mitunter so, wie mit der Verfassungswirklichkeit in manchen lateinamerikanischen Staaten: Formal gesehen handelt es sich um eine Demokratie, doch die Realität kann ganz anders aussehen. Es macht eben einen Unterschied, ob die in den Institutionen arbeitenden Menschen von der Demokratie überzeugt sind oder nicht. Auf den Bürgerhaushalt übertragen bedeutet dies: Ein Verfahren kann nur funktionieren, wenn bei den betroffenen Akteuren der entsprechende Wille zur Partizipation existiert und ausreichende Ressourcen zu ihrer Umsetzung zur Verfügung stehen.

Nehmen wir einmal an, diese beiden Voraussetzungen seien gegeben, so möchte ich trotz aller Bedenken gegen eine Best-Practice-Ideologie folgende Prinzipien zur Diskussion stellen, die auf Bürgerhaushalte unterschiedlicher Ausprägung bezogen werden können.

Prinzip Nr. 1: Holen Sie sich die Unterstützung des Rates!
In vielen Städten ist die Einführung von Bürgerhaushalten gescheitert, weil Ratsmitglieder eine Entmachtung befürchteten. Entgegen aller Aufklärungsversuche hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass beim Bürgerhaushalt „Bürger“ statt „Politiker“ entscheiden. Auch wenn die Delegation eines Teilbudgets möglich ist, bleibt die Entscheidung über den Gesamthaushalt stets beim Rat. Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll zu sein, die Ratsmitglieder wie aber auch andere lokale Akteure bei der Erarbeitung eines Konzeptes mit einzubeziehen.

Prinzip Nr. 2: Übertreiben Sie es mit dem Konsens nicht! Fangen Sie an!
Die Unterstützung muss ausreichend sein, damit der Bürgerhaushalt nicht vom Rat gestoppt wird. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass es immer Zweifler gibt, die nie oder erst im Laufe des Verfahrens überzeugt werden. Ein Konzept kann auch zerredet werden, bzw. kann der Bürgerhaushalt zum Spielball der Parteien werden, z.B. dann, wenn sich manche mit dem Thema in der Öffentlichkeit profilieren wollen und Anforderungen an einen Bürgerhaushalt stellen, die selbst die Bürger von Porto Alegre vor Neid erblassen ließen.

Prinzip Nr. 3: Binden Sie die Bürger bzw. die Verwaltung/Politik ein!
Es geht hierbei um die Vorbereitung einer zahlenmäßig hohen Beteiligung. Der Begriff „Bürgerhaushalt“ erklärt sich nicht von allein. Von daher macht es Sinn, aktive Bürger bei der Verfahrensentwicklung mit einzubinden. Sie sind die „Experten“ der Partizipation und können sagen, an welchen Themen die Bürgerschaft ein Interesse hat und an welchen nicht. Sollten Sie Teil einer Bürgergruppe sein, die einen Bürgerhaushalt einfordert, sollten Sie andersherum Verwaltung und Politik einbeziehen. Denn: ohne den Bürgermeister und den Kämmerer zu überzeugen, hat ein Bürgerhaushalt keine Chance.

Prinzip Nr. 4: Bereiten Sie die Verwaltung vor!
Der Erfolg von Partizipation hängt davon ab, ob sie von den Kollegen in der Verwaltung als Chance oder als Bedrohung wahrgenommen wird. Zu einer guten Vorbereitung können u.a. eine Diskussion über das Verfahren sowie Schulungen in Moderation und anderen Techniken gehören. Bedenken Sie auch, dass der Bürgerhaushalt eine zusätzliche Aufgabe darstellt, für die ein Ausgleich bzw. eine Entlastung an anderer Stelle zu schaffen ist.

Prinzip Nr. 5: Klären Sie, wie weit die Kompetenzübertragung gehen soll!
Bei vielen Formen der Bürgerbeteiligung werden die Ergebnisse der Diskussion von der Verwaltung bzw. von der Politik zusammengefasst. Bei manchen Bürgerhaushalten wird dies überwunden und eine neue Qualität der Partizipation erreicht, indem die Teilnehmer durch eine Abstimmung eine Reihenfolge ihrer Vorschläge festlegen. Diese hierarchisierte Liste wird der Verwaltung/dem Rat zur endgültigen Entscheidung übergeben. Noch einen Schritt weiter würde man gehen, wenn der Bürgerschaft ein Fonds übergeben wird, über den sie mittels geeigneter Verfahren (z.B. Zufallsauswahl der Jury) entscheiden kann.

Prinzip Nr. 6: Passen Sie das Verfahren Ihren Zielen an!
Ein Bürgerhaushalt dient der Partizipation der Bürger. Darüber hinaus kann er mit weiteren Zielen verbunden werden, wie z.B. der politischen Bildung der Bürger, der Modernisierung der Verwaltung oder der sozialen Entwicklung einer Stadt oder eines Quartiers. Dementsprechend sind die an die Bürgerschaft zu stellenden Fragen anzupassen, sowie der Gegenstand der Beteiligung (Produkte, Investitionen, Normen), die Art und der Umfang der Diskussion (Teilnehmer, Anzahl, Regelmäßigkeit etc.) und der Grad der zu übertragenden Entscheidungskompetenz (Hierarchisierung durch die Bürger, Budgetdelegation).

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Die Beteiligungsphasen eines Bürgerhaushalts

Eine Besonderheit der Bürgerhaushalte in Deutschland ist, dass sie auf einem einheitlichen Verfahren basieren bzw. darauf zurückgeführt werden können. Dieses Grundmodell umfasst eine „Information“ über den Haushalt der Kommune, eine „Konsultation“ der Meinung der Bürger sowie eine Rechenschaftslegung über die Annahme bzw. Ablehnung der Vorschläge. Wie ist dieser Dreischritt entstanden? Welche Weiterentwicklung hat er erfahren?

Der allgemeine Ablaufplan wird im Rahmen des Pilotprojektes „Kommunen der Zukunft“ (1998–2002) unter maßgeblicher Beteiligung der Hamburger Unternehmensberaterin Angelika Köllner und Gerhard Banner, Mitglied a.D. des Vorstands der Kommunalen Gemeinschaftsstelle KGSt, erarbeitet. Die drei Phasen sind bereits beim ersten Bürgerhaushalt in der Schwarzwaldgemeinde Mönchweiler sichtbar. Mit dem Schwerpunkt auf Transparenz und Konsultation wird der Einfluss des neuseeländischen Vorbilds Christchurch erkennbar. Im Vergleich zu vielen anderen Partizipationsverfahren sollen mit dem Baustein „Rechenschaft“ die Bürger verbindlich erfahren, was aus ihren Vorschlägen wird – wovon auch eine Stärkung der Teilnahmemotivation zu erwarten ist. Das Projekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ (2000–2004) übernimmt die Methode, wobei die drei Schritte von den Städten unterschiedlich umgesetzt werden. So informiert z.B. die Stadt Hilden nicht nur über Broschüren und Zeitungsartikel, sondern lässt öffentlichkeitswirksam Bierdeckel mit Themen des Haushalts bedrucken. Und im hessischen Groß-Umstadt ist der Bürgerhaushalt mit einer Diskussion über Projekte der Lokalen Agenda 21 verbunden. Im nordrhein-westfälischen Vlotho hingegen war der Haushalt sogar einmal Gegenstand des Schulunterrichts. Schüler setzten sich mit den Finanzen auseinander und diskutierten anschließend ihre Vorschläge mit dem Rat.

Mit dem Engagement der Bundeszentrale für politische Bildung für einen Bürgerhaushalt in Berlin kommt es zu einer Vertiefung des klassischen Dreischritts „Information-Konsultation-Rechenschaft“. Kooperationspartner dieser Entwicklung sind die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie die Friedrich-Naumann-Stiftung, welche zusammen das im Deutschen Bundestag vertretene politische Spektrum abbilden. Insbesondere Heino Gröf von der Bundeszentrale für politische Bildung fordert, dass die Bürger massenhaft zu mobilisieren seien. Dementsprechend wird eine „Mobilisierungsphase“ hinzugefügt, in der es darum geht, die wesentlichen lokalen Akteure (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und ggf. die Wirtschaft) vom Sinn und Zweck eines Bürgerhaushalts zu überzeugen. Nach dem Vorbild der internationalen Entwicklungskooperation wird auch Wert darauf gelegt, dass diese Gruppen schon bei der Konzeption des Verfahrens einbezogen werden, wie sie auch später an seiner Evaluation teilnehmen sollen. Die wesentliche Neuerung besteht allerdings darin, dass die Bürger durch eine Abstimmung die Reihenfolge ihrer Vorschläge selbst festlegen. Sie übergeben dem Rat, der die letzte Entscheidung über den Haushalt trifft, eine hierarchisierte Liste.

Die einzelnen Phasen des neuen Ablaufs werden im Dokument „Bürgerhaushalt in Großstädten“ beschrieben, wo sie anhand folgender Fragen dargestellt werden:
• Wie können Bürgerschaft, Politik und Verwaltung mobilisiert werden?
• Wie kann über den Haushalt informiert werden?
• Wie können im Bürgerhaushalt Vorschläge entwickelt werden?
• Wie kann die Übergabe der Empfehlungen an die Politik erfolgen?
• Wie kann eine Rechenschaft gewährleistet werden?
• Wie ist eine beteiligungsorientierte Evaluation möglich?

Dieser Ablauf lässt sich im Bürgerhaushalt von Berlin-Lichtenberg wiederfinden. Der Bezirk hat sich für sein Verfahren an einem Regelwerk orientiert, das von Carsten Herzberg et al. im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung erarbeit wurde (siehe bpb, „Bürgerhaushalt in Großstädten“, Bonn, 2005, S. 14). Inzwischen ist zu beobachten, dass das Lichtenberger Beispiel die Praxis beeinflusst: Eine Prioritätensetzung durch die Bürger – und damit verbunden eine größere Verbindlichkeit im Umgang mit ihren Vorschlägen – wird mittlerweile im ganzen Bundesgebiet diskutiert. Vielen Organisatoren scheint darüber hinaus bewusst geworden zu sein, dass man für die Mobilisierung der Bürger einen größeren Aufwand betreiben muss als bisher.

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