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Was ist ein Bürgerhaushalt?
Posted By Carsten Herzberg On 21. Mai 2007 @ 16:27 In Diskussion, Grundlagen | 5 Comments
Der Bürgerhaushalt ist das erfolgreichste Partizipationsinstrument der letzten 15 Jahre. In Brasilien und Neuseeland entstanden, breitete sich diese Form der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren gleichzeitig in mehreren Ländern Europas aus. Vom Jahr 2001 bis 2005 stieg die Zahl der Beispiele von sechs auf über 50 an. Dazu gehören sowohl Großstädte wie das über siebenhunderttausend Einwohner zählende Sevilla in Andalusien oder Bezirke der europäischen Hauptstädte London, Paris, Rom und Berlin, als auch mittlere Städte wie Hilden und Emsdetten in Deutschland. Außerdem sind Bürgerhaushalte in kleineren Kommunen zu finden, z.B. im italienischen Grottammare oder Altidona. Was aber ist ein Bürgerhaushalt konkret und wie lässt sich ein solches Verfahren am besten definieren? Warum braucht man überhaupt eine Definition?
An erster Stelle ist hier ein praktischer Grund anzuführen: Eine Definition ermöglicht, dass Akteure, die sich über den Bürgerhaushalt austauschen möchten, über den gleichen Gegenstand reden und ihn nicht mit anderen Formen der Beteiligung verwechseln. Aus wissenschaftlicher, aber auch aus praktischer Sicht, vereinfacht eine Definition darüber hinaus den Vergleich. So können Bürgerhaushalte aus großen, kleinen oder aus Städten mit ähnlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen werden, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.
Das wichtigste Argument für eine Definition aber ist, die Besonderheit des Bürgerhaushalts aufzuzeigen: Der Bürgerhaushalt stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar, die insbesondere durch die Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen der Bürger erreicht wird. Allerdings muss dieses Kriterium durch weitere ergänzt werden, bevor man von einem Bürgerhaushalt sprechen kann.
Bisher gab es keine eindeutige Definition dessen, was einen Bürgerhaushalt ausmacht. Einige Akteure bezeichnen bereits Informationsbroschüren als Bürgerhaushalt, andere benutzen den Begriff exklusiv für das Verfahren von Porto Alegre, bei dem es um eine Beteiligung am Investitionshaushalt geht. Daneben gibt es Beteiligungsverfahren, die einen anderen Namen tragen, vom Prinzip her jedoch einem Bürgerhaushalt entsprechen. Aus dieser Situation heraus, möchte ich eine Definition vorschlagen, die auf der einen Seite einfach genug für die praktische Anwendung ist, auf der anderen aber ausreichend Spielraum für unterschiedliche Varianten des Bürgerhaushalts lässt. Ich greife hier die Definition auf, die wir im Projekt „Europäische Bürgerhaushalte“ mit unseren Kooperationspartnern aufgestellt haben und mit der bereits Praktiker und Wissenschafter in verschiedenen Ländern arbeiten.
Für einen Bürgerhaushalt sind demnach folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:
1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.
5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
Damit soll nicht gesagt werden, dass Partizipationsformen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, weniger interessant sind. Ganz im Gegenteil, mit einem hochdotierten Stadtteilfonds oder einem Referendum zur Ausgestaltung von Steuern, wie es im britischen Milton Keynes geschehen ist, kann man einiges bewegen. Gleichermaßen kann eine Informationsbroschüre oder eine Umfrage sinnvoll sein, wenn sie zur Beantwortung spezieller Fragen dient. Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt aber nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.
Beitrag von Carsten Herzberg, Anja Röcke und Yves Sintomer
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5 Comments To "Was ist ein Bürgerhaushalt?"
#1 Comment By Jens Krueger On 27. Juli 2007 @ 9:08
Moin moin,
eine sehr praxisrelevante Begriffsbestimmung, wäre erfreulich, wenn sich im begrifflich unsicheren Feld der Bürgerbeteiligung solche Konkretisierungen durchsetzen würden.
Allerdings könnte die Definition beide „Enden“ des Prozesses ⅿ.E. etwas genauer erfassen:
1. Mittelherkunft
Dahinter steht insbesondere die Unterscheidung zwischen Bürger-Mitbestimmung bei der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel (Bürgerhaushalt) einerseits und
der Bestimmung über zusätzliche, aus der Bürgerschaft aufgebrachte Mittel (Spenden o.Ä.). Letzteres ist ⅿ.E. nicht unter Bürgerhaushalt zu fassen, wird aber gelegentlich unter dem Begriff diskutiert.
2. Mittelverwendung, dazu hier nur eine Diskussionsanregung, kein Lösungsvorschlag.
Ⅿ.E. fehlt bisher eine Unterscheidung, ob Bürgerhaushalte grundsätzlich die (/alle) regulären Haushaltsgegenstände abdecken müssen und somit vollständige Haushalte wären, oder ob sie als „Kür“ verstanden werden, bei der lediglich über die Verwendung vorgegebener (einzelner) Titel diskutiert wird. Im letzten Fall wird die eigentliche Haushaltsdebatte, die Alternativentscheidung über begrenzte Ressourcen, minimiert.
MfG
jens krüger
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#4 Comment By horst On 15. Februar 2009 @ 20:00
Die Erfahrung in Berlin-Fhain/Xberg zeigt,daß der sogn. „Bürgerhaushalt“ lediglich ein weiteres Instrument der BÜRGER-BETEILIGUNGS-SIMULATION ist;
also in Wirklichkeit Täuschung und Verschleierung
der realen Machtverhältnisse und Vernutzungen der Etatmittel durch die üblichen (u.a. grünen) Oligarchien, egal als welche Schönrednerei zb.: „Partizipation“ oder „Teilhabe“ dies dem Volk
angepriesen wird.
Neben den schon bestehenden Quartiersmanagmenten, die notorisch gewerblichen Zwecken, zb. Imobilien‑
Besitzern in die Hände arbeiten, werden nun auch Stadtteil-Ausschuss(sic!)/-Büro, Moderatoren und Mediatoren und weitere *Creative* vom Bezirk bezahlt und fressen folglich den Bezirksfürsten und ihrer .com-Entourage brav aus der Hand.
das_horst
#5 Pingback By On 19. Dezember 2009 @ 14:57
[…] […]