Landau
Wir haben Landau (ⅰ.d.Pfalz) neu in unsere Deutschlandkarte aufgenommen und auf den Status „I“ gesetzt.
In Landau (43.000 EW) wird der Bürgerhaushalt 2008 zum 2. Mal durchgeführt. Das Bürgerhaushaltsverfahren, das auf der Internetseite www.landau.de immerhin von der Eingangsseite verlinkt wird (Zugriff: 26.5.08), scheint eher auf „kleiner Flamme“ durchgeführt zu werden. So startet die Beteiligung durch einen „Öffentlichen Aufruf“, durch ein im Rathaus ausliegenden Faltblatt und ein spezielles Beteiligungsformat für die Abgabe von Vorschlägen scheint nicht durchgeführt zu werden. Beiträge können mithilfe eines Formularvordrucks (als PDF-Downlad verfügbar) abgegeben werden. 171 Vorschläge sind 2008 eingegangen.
Positiv ist die recht detallierte Beschreibung darüber, wie es nach Eingang der Vorschläge weitergeht:
Beschreibung des Ablaufs auf landau.de:
Öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen durch die Bürgerschaft –> Sichtung und Zusammenstellung der Vorschläge durch die Kämmereiabteilung. –> Rechtliche Prüfung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen durch die Verwaltung sowie Darstellung der Vorschläge im Internet.(www.landau.de) –> Die Ämter, Abteilungen und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung melden ihren Finanzbedarf bei der Finanzverwaltung an. –> Der Kämmerer stellt den Entwurf des Haushaltes auf und legt diesen mit den geprüften Vorschlägen dem Ältestenrat vor. –> Ältestenrat entscheidet über Aufnahme/Beibehalt der Maßnahme in den Haushaltsplan –> Bürgerforum mit Darstellung des Haushaltsentwurfs (Maßnahmen der Verwaltung und weitere Verfahrensweise mit den Vorschlägen). –> Darstellung und Diskussion der Ergebnisse des Bürgerforums im Ältestenrat. –> Die Fachausschüsse beraten den Etatentwurf. –> Der Stadtrat berät und verabschiedet den Bürgerhaushalt in öffentlicher Sitzung. –> Der verabschiedete Haushalt wird der Aufsichts‑ und Dienstleistungsdirektion Trier zur Genehmigung vorgelegt. –> Der Haushalt tritt nach der Genehmigung durch die Aufsichts‑ und Dienstleistungsdirektion und der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
In Landau gibt also einen definierten Prozess, der den Bürger/innen (wenn auch etwas versteckt auf den Internetseiten) kommuniziert wird und verdeutlicht, wie mit ihren eingegangenen Vorschlägen umgegangen wird. Auch die Einbindung von Bürger/inne/n in einem „Bürgerforum“ zur Bewertung der Vorschläge ist positiv.
Nicht kommuniziert wird allerdings, ob und wie die über die Bürgervorschläge eine Rechenschaft abgegeben wird, wie also über sie entschieden wurde. Wir haben daher den Bürgerhaushalt in Landau zunächst nur auf den Status „I“ gesetzt. Der Status „E“ setzt nämlich auch voraus, dass eine Rückmeldung an die Bürger/innen gegeben wird (vgl. Karte):
„Der Bürgerhaushalt wird zum 1. oder 2. mal durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nicht nur über den Haushalt Informiert (z.B. durch eine Borschüre), sondern auch konsultiert: Sie hat die Möglichkeit, Verwaltungsvorschläge zu bewerten und/oder eigene Vorschläge einzubringen, zu diskutieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung darüber vorgesehen (Rechenschaft), ob und wie die Bürgervorschläge berücksichtigt wurden.“
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