Bürgerschaftliches Engagement

 

Leipzig: Alternativer Bürgerhaushalt?!

Quelle: Leipziger Internetzeitung: Redaktion
Datum: Dienstag, 04. September 2007

Mehr Mitsprache für die Bürger: Agendabüro sammelt Vorschläge für Bürgerhaushalte

Während sich die Leipziger Stadtverwaltung noch immer schwer tut mit dem Thema „Bürgerbeteiligung“, sammelt das Agendabüro fleißig Ideen zum Thema. Und zwar beim Bürger, der ja in der Regel aus täglichem Anschauen weiß, wo es in seinem Umfeld am meisten kneift und klemmt. Aktuell sammelt das Agendabüro Ideen zur Investitionensplanung in den Stadtbezirken Südwest, Südost und Ost.

Das ist dringend an der Zeit. Denn die Stadtverwaltung beschäftigt die Stadtbezirksbeirate gerade damit zu erwägen, ob man die Gelder aus dem künftigen Bürgerhaushalt nicht zuallererst in die Straßensanierung stecken sollte. Ob die Bürger das Geld freilich lieber in Straßen als in andere Projekte stecken würden, ist damit übehaupt nicht geklärt. Deswegen werden bis zum 20. September Vorschläge für eine Maßnahmenliste zum Bedarf an städtischen Investitionen in den Stadtbezirken Ost, Südost und Südwest aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger gesammelt.

Anschließend werden die Vorschläge sortiert, vorabgestimmt und zu einer großen Auswahlliste zusammengestellt. Danach erst findet sowohl eine öffentliche als auch eine repräsentative, schriftliche Befragung statt, bei der die Rangfolge der Vorschläge ermittelt wird. Und dann erst ist es so weit, soll die ermittelte Rangliste zunächst den Stadtbezirksbeiräten zur Beratung und anschließend der Stadtverwaltung übergeben werden.

Die verschiedenen Ämter der Stadt werden dann gebeten, ihre Planungen für Bauvorhaben und andere Investitionen in den nächsten Jahren an dieser Rangliste zu orientieren. Dann nämlich wird das Thema „Bürgerhaushalt“ den Ursprungsideen der „Agenda 21“ gerecht. Dem Agenda-Prozess zur nachhaltigen Stadtentwicklung hat sich Leipzig übrigens vor zehn Jahren angeschlossen. Es bedurfte nicht erst der im Mai 2007 verabschiedeten „Leipzig Charta“, um nachhaltige Stadtentwicklung auf die Tagesordnung zu setzen und den Bürgern tatsächlich Mitspracherecht bei städtischen Entscheidungen zu verschaffen.

Eigentlich gerade im Stadtbezirk eine Selbstverständlichkeit. Aber […]

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Für kommunale Entscheider: 10 Gründe für einen Bürgerhaushalt

Von Ulrich Nitschke, Andreas Dellbrügge, Ulrich Kowalke, Servicestelle Kommunen in der einen Welt:

► 1. Mehr Akzeptanz bei besser abgestimmten Prioritäten

Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht eine Mitwirkung, die nicht nur das Verständnis um die finanziellen Zwänge fördert. Die öffentliche Diskussion sowohl um die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen wie auch um das Nutzen vorhandener Handlungsspielräume kann den Konsens in Zeiten knapper Kassen fördern. Wenn über den Bedarf und die Schwerpunkte von verbleibenden Investitionsmöglichkeiten eine breitere Verständigung gelingt, so bietet dies eine hervorragende Chance, auf dieser Grundlage schrittweise an einem umfassenden Konsolidierungskonzept zu arbeiten.

► 2. Effizienzsteigerung des Verwaltungshandelns durch Einbeziehung von Bürgerwissen

Sachverstand und Detailkenntnisse von Bürgern können besser nutzbar gemacht werden. Während einer Dialogphase zum Haushaltsentwurf können in Bürgerversammlungen, Internet-Foren usw., aber auch insbesondere in themenbezogenen Veranstaltungen Alltagswissen und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern für eine Qualitätsverbesserung der kommunalen Dienstleistungen – sei es bspw. zu Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen oder zur Optimierung von Busstrecken – genutzt werden. Auch kann bürgerschaftliches Wissen durch das organisierte Einbeziehen von Fachwissen von Vereinen oder Initiativen zur Verfügung gestellt werden.

► 3. Erhöhung der Problemlösungskompetenz

Der Bürgerhaushalt kann Konflikte reduzieren, die anderorts zu jahrelangen Verzögerungen führen würden, wie es oft bei Großprojekten, aber auch bei Sparmaßnahmen der Fall ist. Rechtzeitige Auseinandersetzung und evtl. Konsensfindung – vermindert punktuelle Auseinandersetzungen zu einem späteren Zeitpunkt nach der Haushaltsverabschiedung, wenn Maßnahmen in ihren praktischen Auswirkungen spürbar werden. Der Bürgerhaushalt erleichtert auch die Konsensfindung verschiedener Interessengruppen. Der Haushalt als ganzheitliche Grundlage der Kommunalpolitik wird nachvollziehbar. Unterschiedliche Interessen werden im Überblick und Vergleich deutlich. Eigene Gruppen‑ bzw. Teilinteressen können in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Die Chance der Berücksichtigung auch anderer Interessen steigt. Zielkonflikte können u. U. entschärft werden.

► 4. Mehr Kostenbewusstsein

Ein stärkeres Kostenbewusstsein kann bei Bürgern geschaffen werden, wenn über die Ausgaben für Dienstleistungen bzw. Produkte der Kommune und deren tatsächlicher Kosten diskutiert wird. Was nach „innen“ mit den vielfach laufenden verwaltungsinternen Reformen mit der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ einschließlich Kosten-Leistungs-Rechnung und Produkthaushalt begonnen wurde, kann konsequent nach „außen“ fortgesetzt werden. Bürger als Steuerzahler wollen und sollen wissen, was sie „ihre“ Verwaltung mit deren Dienstleistungen kostet. Dieser nächste Schritt bietet die Möglichkeit über mehr Kostenbewusstsein auch mehr Verantwortungsbewusstsein zu schaffen.

► 5. Aktivierung von Bürgerengagement

Die Politik zur Förderung der Bürgerkommune und bürgerschaftlichem Engagement bedeutet den Abschied von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zu Gunsten der Gestaltungskompetenz und Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern. Ein Bürgerhaushalt führt zu höherer Identifikation von Bürgern mit ihrer Kommune. Die Bereitschaft zur Mitarbeit steigt auch mit den Möglichkeiten der Mitentscheidung. Wenn dies bspw. zu erhöhtem ehrenamtlichen (z. B. Altenbetreuung) oder bürgerschaftlichen Engagement (z. B. Übernahme von Patenschaften für öffentliche Grünanlagen oder Selbstausführung von Renovierungsarbeiten in von Vereinen genutzten städtischen Räumen) führt, können sächliche und ggf. auch personelle Ressourcen eingespart werden.

► 6. Abbau von Politik‑ und Parteienverdrossenheit

Durch die gemeinsame Auseinandersetzung über den Haushalt können Vorurteile von Bürgern gegenüber Politikern abgebaut werden. Auch bietet der Bürgerhaushalt Politikerinnen und Politkern die Gelegenheit, Interessen von Bürgerinnen und Bürgern noch besser kennen zu lernen und persönliche Kontakte auszubauen. Politikverdrossenheit kann vermindert werden. Evtl. gelingt es, die Anerkennung für politische Arbeit zu steigern. Mögliche bisherige Konfliktsituationen können im Sinne eines Weges „von der Konfrontation zur Kooperation“ angegangen werden. Da Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt möglichst überparteilich organisiert werden sollten, bietet dies evtl. die Chance zu höherer interfraktioneller Verständigung. In einem Bürgerhaushalt können ggf. alle vom Haushalt betroffenen Gruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen zusammengeführt werden, sodass bei Konsensfindung die politische Zufriedenheit erhöht werden kann.

► 7. Förderung der Demokratie

Um ihre Interessen einbringen zu können, müssen die Bürger untereinander – aber auch mit Politik und Verwaltung – in die Diskussion treten. Der Bürgerhaushalt beinhaltet einen Lernprozess über das Funktionieren demokratischer Institutionen sowie von Demokratie überhaupt: Wer etwas erreichen will, muss andere überzeugen und tragfähige Mehrheiten suchen. Die Transparenz der Gemeindehaushalte ist aber auch eine der gesellschaftlichen Anforderungen an die öffentliche Hand. Wer die kommunale Selbstverwaltung stärken will, muss auf dieser Ebene, auf der die Bevölkerung am unmittelbarsten die Auswirkungen von Politik erlebt, demokratiestärkende Mitwirkungsmöglichkeiten organisieren. Bürgerbeteiligung und insbesondere ein Bürgerhaushalt kann dabei langfristig ggf. das Interesse an politischem Engagement, an einer Mitarbeit in Parteien bzw. an einem Ratsmandat wecken.

► 8. Unterstützung von verwaltungsinternen Modernisierungsprozessen

Die im Rahmen der Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ stärker angestrebte Kunden‑ und Bürgerorientierung wird durch die Anforderungen eines Bürgerhaushalts unterstützt und ggf. beschleunigt. Dabei spielt die Notwendigkeit, sich seitens der Führungskräfte und Mitarbeiter hierauf einstellen zu müssen, eine wichtige Rolle, die durch zielgerichtete Personalentwicklung und dabei insbesondere Fortbildung begleitet werden kann. Solche praktischen Schritte in Richtung Bürgerkommune können durch den effizienten Einsatz von e-government/e-democracy ausgebaut werden. Im übrigen verbessern sich die Voraussetzungen für die Einführung eines Ideen‑ und Beschwerdemanagements.

► 9. Imagegewinn für die Kommune

Mit dem Bürgerhaushalt ergeben sich verbesserte Möglichkeiten einer intensiveren Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt ein höheres Interesse bei den Medien, wenn eine breitere Öffentlichkeit beteiligt ist. Ein Imagegewinn für die Gemeinde kann auch eintreten, wenn regionale oder bundesweite Aufmerksamkeit durch kreative Mitwirkungsformen erzeugt wird. Die Verbindung zum Stadtmarketing wird gestärkt, Standortvorteile im Verhältnis zu Nachbargemeinden/-Städten können ggf. betont werden. Erhöhte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität der Kommune für bestimmte Bürgergruppen wie bspw. neue zuzugswillige Familien. Geschlechterspezifische Betrachtungen von Haushaltsansätzen unter stärkerer Einbeziehung von Betroffenen ermöglichen u. U. bedarfsgerechtere Lösungen (gender budgeting). Auch (Erfahrungs‑)Potenziale in einer älter werdenden Gesellschaft mit der Möglichkeit zum punktuellen Engagement für Ältere können besser genutzt werden.

► 10. Risiken sind vorhanden, aber beherrschbar

Risiken können u. a. sein: Der Aufwand im Verhältnis zur tatsächlichen Qualitätsverbesserung ist zu hoch. Es werden Erwartungen bei Bürgern geweckt, die nicht erfüllt werden können. Ratsmitglieder fühlen sich in ihrer Entscheiderfunktion eingeschränkt. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Dabei sind auch die mittelbaren Wirkungen zu sehen, die sich in der Kommune positiv auswirken. Selbst wenn der Prozess kurzfristig aufwendiger ist, so macht sich dies mittelfristig durch höhere Effektivität und das Ausnutzen von Einsparpotentialen bezahlt. Die Einführung eines Bürgerhaushaltes bedeutet einen mehrjährigen Lernprozess. Im Rahmen dieser Entwicklung können zunächst erste kleinere Schritte zur Erfahrungssammlung gegangen werden, die nach und nach sich vergrößern werden.

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Kann man mit dem Bürgerhaushalt sparen?

An den Bürgerhaushalt werden hohen Erwartungen gestellt. Mitunter wird davon ausgegangen, dass ein Bürgerhaushalt unmittelbar zu Einsparungen führt. Ist dies realistisch? Im folgenden soll dieser Frage nachgegangen sowie diskutiert werden, inwiefern Partizipation Teil eines alternativen Modernisierungsansatzes sein kann.

In Europa ist kein empirisches Beispiel bekannt, bei dem der Bürgerhaushalt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung geführt hat. Dies mag verwundern, denn gerade in Deutschland ist die Entstehung des Bürgerhaushalts eng mit der Finanzkrise der Kommunen verbunden. Aus einiger Distanz lässt sich jedoch urteilen, dass der Bürgerhaushalt die Funktion übernommen hat, den Bürgern zu erklären, dass die öffentliche Verwaltung weniger Geld für Dienstleistungen zur Verfügung hat als früher und dass mit Einsparungen zu rechnen sei. Kritiker werfen dem Verfahren deshalb vor, dass es lediglich zur Legitimation von Sparmaßnahmen diene. Die Organisatoren in den Kommunen verteidigen sich, sie sagen, dass wenn schon gespart werden muss, dies nur in Absprache mit dem Bürger geschehen sollte. Selten allerdings stehen die großen finanzpolitischen Fragen auf der Tagesordnung. Über Privatisierungen kommunaler Einrichtungen wird genauso wenig diskutiert wie über umstrittene Großprojekte. Die aus dem Bürgerhaushalt resultierenden Anregungen gehen eher auf Details ein. Es wird angegeben, wo zur Kostenreduzierung Energiesparlampen eingebaut oder ein Telefonanbieter durch einen anderen ersetzt werden könnte. Der Bürgerhaushalt dient von daher vor allem der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung, mache sprechen hier auch von einem Kulturwandel. Dabei könnte er viel mehr sein.

Den deutschen Beispielen des Bürgerhaushalts ist es zu verdanken, dass Partizipation und Modernisierung in Zusammenhang gebracht werden. Es waren am Anfang vor allem Organisationen, die sich mit einer Modernisierung der Verwaltung beschäftigen, die den Bürgerhaushalt voran gebracht haben. Allerdings sind entgegen offizieller Diskurse diesbezüglich nur wenige Effekte nachweisbar. Viele Kommunen scheinen noch nicht zu wissen, was ein gut organisierter Bürgerhaushalt leisten kann. Weshalb die Frage zu stellen ist, welche Modernisierungseffekte prinzipielle möglich sind.

An erster Stelle ist hier die Expertise der Bürger zu nennen. Durch eine geeignete Fragestellung und angemessene Formen der Beteiligung können Bürger als Nutzer öffentlicher Einrichtungen und Infrastruktur Rückmeldungen darüber geben, ob diese ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies kann so gar so weit gehen, dass organisierte Gruppen der Zivilgesellschaft, wie sie z.B. soziale Vereine und Verbände darstellen, Gegenexpertisen erarbeiten. Ein weiterer Modernisierungsaspekt kann in der Beschleunigung von internen Prozessen liegen. Wenn Planungsvorhaben frühzeitig mit den Bürgern abgesprochen werden, können planungsverzögernde Konflikte schon im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden. In einigen Fällen ist es des Weiteren vorgekommen, dass Bürger sich, wie beim Waldschwimmbad in Vlotho, angeboten haben, Leistungen der Verwaltung zu übernehmen. Diesen Ansatz weiter verfolgt, könnte ein Bürgerhaushalt explizit auf die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgerichtet sein. Aber auch Kostenreduzierungen im eigentlichen Sinne wären möglich, z.B. dann, wenn mit den Bürgern verschiedenen Konsolidierungsstrategien diskutiert werden. Um auf die verschiedenen Anfragen zu reagieren kann Partizipation zudem zu einer besseren Zusammenarbeit der Fachbereiche der Verwaltung führen. In dieser Hinsicht kann der Druck der Partizipation dazu beitragen, einen Organisationswandel der Verwaltung zu unterstützen. Partizipation wird somit zum „Kit“, der die Fachbereiche zur Zusammenarbeit bringt. Durch Transparenz und Mitbestimmung können letztlich, wenn sie richtig organisiert sind, die Steuerungsfähigkeit der Kommune sowie eine Kontrolle durch die Bürger gestärkt werden.

Partizipation kann somit genutzt werden, die Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu steigern, die auf diese Weise in die Lage versetzt wird, im Wettbewerb mit privaten Anbietern zu bestehen. Hierzu sind im Verfahren des Bürgerhaushalts entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Unter anderem müsste mehr Raum für Diskussion, die das Einbringen einer Bürgerexpertise ermöglicht, geschaffen werden. Zu diesem Zweck wäre auch die konkrete Fragestellung der Verwaltung an die Bürger zu verbessern. Partizipation allein wird allerdings die Verwaltung nicht modernisieren. Es kommt vielmehr auf eine Verbindung beider Prozesse an. Denn eine Binnenreform der Verwaltung allein, hat nur eine begrenzte Wirkung gezeigt. Durch Partizipation könnte eine neue Stufe der Modernisierung erreicht werden. Der eingeschlagene Weg ist richt, es gilt nun, mehr zu tun!

Beitrag von: Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer

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