Definition

 

Forchheim diskutiert und wirft generelle Fragen auf

Laut eines Kurzberichtes „Sollen die Bürger mitbestimmen?“ der Franken.de diskutiert die Stadt Forchheim bzw. die Kommunen im Landkreis Forchheim über die (Nicht)Einführung des Bürgerhaushaltes:

Im Landkreis Forchheim sehen die vielen Bürgermeister das Modell des „Bürgerhaushaltes“ eher kritisch. Ihnen scheint es kein geeignetes Instrument gegen die Politikverdrossenheit zu sein.

Leider gibt der Online-Beitrag nicht viele Informationen darüber her, was genau diskutiert wurde und warum der Bürgerhaushalt kritisch gesehen wird. Sobald uns weitere Informationen zu Forschheim vorliegen, werden wir hier berichten.

Angesprochen wird in dem Beitrag allerdings das Verhältnis des Verfahrens zum repräsentativen Rat, und die Gefahr, dass die Bürgerinnen und Bürger glauben mitbestimmen zu können – und daher entäuscht werden könnten, wenn ihre Vorschläge nicht oder nicht eins zu eins umgesetzt würden.

In der Tat handelt es sich hier um einen wichtigen Punkt, der in jedem Bürgerhaushalt transparent gemacht werden muss, damit es eben nicht zu Entäuschungen aufseiten der Bürger/innen kommt:

 – Bürgerhaushalte sind kein Mitbestimmungsinstrument, sondern ein Beratungsinstrument: die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger beraten die Politik – sie geben Hinweise, Ideen, Vorschläge, … .

 – Die Politik nimmt den Output eines Bürgerhaushaltes (genauer: der Konsultation) als (zusätzliches) Abwägungsmaterial in die politischen Beratungen.

 – Der repräsentativ gewählte Rat entscheidet über den (nicht repräsentativ gewonnenen Input aus der Bürgerschaft), er entscheidet über die Ergebnisse, ob, und wenn ja, wie sie in die kommunale Haushalt einfließen (was wird nicht, was wird, und was wird wie umgesetzt)

 – Die Politik gibt öffentliche Rückmeldung darüber, was mit den Vorschlägen aus der Bürgeschaft geschehen ist (wird).

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Damit die in dem Beitrag zu Forchheim angesprochene „Enttäuschungsgefahr“ seitens der Bürgerschaft möglichst gering gehalten wird, muss eine Rechenschaft erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sehen können, dass der Rat sich ernsthaft mit ihrem Input auseinander gesetzt hat. Das muss die Politik allerdings auch tun.

Es muss von Anfang klar gestellt und an die Bürgerschaft kommuniziert werden:

 – Bürgerhaushalte sind kein direktdemokratisches Beteiligungsinstrument, sondern ein indirekdemokratisches, das die Chance eröffnet, Bürgervorschläge in den Beratungsprozess der Politik einzuspeisen.

 – Bürgerhaushalte stellen also keinen „Sturm auf das Rathaus“ dar und keine „Unterminierung des Königsrechtes des Rates“.

 – Sie ermöglichen vielmehr und insbesondere den nicht-organisierten Bürgerinnen und Bürgern eine geregelte und transparente Beeinflussung des Beratungsprozesses.

 – Bürgerhaushalte stellen also einen zusätzlichen Weg der Einflussnahme neben vielen anderen (allerdings in der Regel weniger öffentlichen und daher weniger transparenten) Wegen dar, die gut organisierte Bürgerinnen und Bürger über Vereine oder Initiativen aber auch andere Institutionen (IHK, Wirtschaftsverbände, …) seit jeher pflegen.

Die umrissenen Spielräume mögen einigen möglicherweise nicht ausreichen. Dennoch zeigt sich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Chance wahrnehmen, den Beratungsprozess der Politik durch ihre Vorschläge anzureichern und zu beeinflussen. So haben jüngst im Kölner Bürgerhaushalt, der 2009 zum zweiten Mal durchgeführt wurde, wieder weit über 10.000 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen, um ihre Vorschläge einzubringen.

Sogesehen könnten Bürgerhaushalt also einen (kleinen) Beitrag zur Verringerung der vielzitierten Politikverdrossenheit leisten.

Oliver Märker

Hier geht es zum Beitrag „Sollen die Bürger mitbestimmen?“ >>>

Wir haben Forchheim in unsere Karte aufgenommen und den Status „D“ vergeben.

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Alsfeld will Bürgerhaushalt einführen

Laut eines Berichtes des Lauterbacher Anzeigers, hat der Rat der Stadt Alsfeld (17.000 EW, Mittelzentrum im Vogelsbergkreis, Hessen) beschlossen, den Bürgerhaushalt einzuführen, genauer gesagt: auszuprobieren. So heißt es in dem Artikel vom 28.11.2009:

Es gehe um eine „Vertrauensinitiative“, um eine Maßnahme gegen Politikverdrossenheit, warb Michael Riese für ein ungewöhnliches Projekt, das die Alternative Liste anschieben mochte: einen „Bürgerhaushalt“. Und anders als im Ausschuss am Dienstag stieß dieser Antrag am Donnerstag im Stadtparlament nicht auf breite Ablehnung. Sondern 22 von 33 anwesenden Stadtverordneten stimmten dafür, dass man sich in Alsfeld mit der Einrichtung eines von Bürgern mitbestimmten Haushaltsplans befassen will. Allerdings nicht schon beim Haushalt 2010, wie die ALA im Antrag gefordert hatte.

Deutlich wird – nicht nur zwischen den Zeilen des Berichtes –, dass man sich in Alsfeld noch orientieren muss, also noch nicht so richtig weiß, wie man den Bürgerhaushalt durchführen will, welches Modell Vorbild sein könnte. Insbesondere, weil eigentlich nur gespart werden kann. Groß-Umstadt? Köln? Potsdam? Möglicherweise könnte hier auch Solingen Vorbild werden, weil dort die Beteiligung explizit nur und ausschließlich auf Sparvorschläge ausgerichtet sein wird. Man darf also gespannt sein, welches methodische Design in Alsfeld der Bürgerhaushalt haben wird. Wir werden darüber berichten.

Lesen Sie hier den Artikel „Auf dem Weg zum ‚Bürgerhaushalt‘“ >>>

Wir haben Alsfeld in unsere Karte aufgenommen und den Status „B“ vergeben (B = Beschluss: Die Einführung eines Bürgerhaltes wurde durch den Rat (im besten Fall: einstimmig) beschlossen. Ein Ratsbeschluss liegt vor).

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Isny im Allgäu: Bürgerhaushalt diskreditiert Gemeinderat

Auch wenn in Deutschland bislang nur knapp 40 Kommunen einen Bürgerhaushalt ein‑ oder durchführen (mit steigender Tendenz), so ist das Verfahren in der politischen Diskussion allerorten angekommen. So können wir beobachten, dass in vielen Gemeinde‑ oder Stadträten über die Einführung kontrovers diskutiert wird. Etwa wie in der Stadt Isny, in der Politiker mehr Transparenz im Zahlenwerk des kommunalen Haushaltes einfordern.

Allerdings spiegeln die Diskussionen, bzw. die Berichterstattungen über diese wider, dass dem Verfahren mit großer Skepsis und Ängsten begegnet wird. Dies liegt möglicherweise auch an dem etwas unglücklichen aber mittlerweile faktisch etablierten Begriff Bürgerhaushalt, der bei vielen Stadt‑ oder Gemeinderäten das Bild eines Verfahrens hervorruft, in dem die Bürgerinnen und Bürger direktdemokratisch am Stadt‑ oder Gemeinderat vorbei über den kommunalen Haushalt entscheiden würden, und damit der Politik letzte Bastion, das „Königsrecht Haushalt“, einnehmen würden. So auch im Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu (ca. 15.000 EW), in dem laut eines Berichtes des SZON ein Politiker mehr Transparenz fordert, aber gleichzeitig versichere, er wolle keinen Bürgerhaushalt: „Wir wollen keinen Bürgerhaushalt“, versicherte er, aber lediglich die Veröffentlichung von ein paar Zahlen in „Isny Aktuell“ sei zu wenig. „Wir müssen den Haushalt erklären.“ und ein anderer, auf diese (pardoxe) Forderung (mehr Information aber keine Bürgerbeteiligung) gar den Gemeinderat diskreditiert sieht.

Warum sollte ein Stadt‑ oder Gemeinderat durch einen Bürgerhaushalt oder Bürgerbeteiligungshaushalt diskreditiert werden? In Deutschland sind Bürgerhaushalte indirektdemokratische Verfahren, in denen die Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung über den kommunalen Haushalt informiert und aufgefordert werden, Ideen, Vorschläge und Hinweise für die Haushaltsplanung zu geben. Warum sollte solch ein Verfahren dem Ansehen der Politik (und der Verwaltung) schaden? Also Politikerinnen und Politikern, die als repräsentativ gewählte Volksvertreterinnen und Vertreter sich durch dieses Verfahren explizit dazu bereit erklären, auch auf Informationen und Wissen aus der Bürgerschaft als zusätzlichen Input für ihre Beratungsprozesse und Entscheidungen zurückzugreifen?

Zum Bericht über den kommunalen Haushalt der Stadt Isny >>>

Wir haben Isny in die Karte Bürgerhaushalte in Deutschland aufgenommen und den Status „D“ vergeben (“D“ = Diskussion: Die Einführung eines Bürgerhaushaltes wird in der Kommune diskutiert. Der Bürgerhaushalt wird z.B. von einer Partei oder einer nicht-staatlichen Organisation eingefordert. Die Einführung ist oft umstritten. Ein Ratsbeschluss zur Einführung liegt nicht vor.)

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Wann ist ein Bürgerhaushalt ein Bürgerhaushalt?

In der Publikation „Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts“ definieren Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer Mindestbedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Bürgerhaushalt als Bürgerhaushalt bezeichnen zu können:

1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess (eine Deliberation im Sinne von Habermas, 1992). Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Ebenfalls sehr interessant ist die von ihnen vorgeschlagene Typologie von Bürgerhaushaltverfahren.

Der Beitrag ist erschienen in:
Kleger, Heinz & Jochen Franzke (Hrsg.): Kommunaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Beispiel Potsdams, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam

PDF-Download: Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts

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Die Beteiligungsphasen eines Bürgerhaushalts

Eine Besonderheit der Bürgerhaushalte in Deutschland ist, dass sie auf einem einheitlichen Verfahren basieren bzw. darauf zurückgeführt werden können. Dieses Grundmodell umfasst eine „Information“ über den Haushalt der Kommune, eine „Konsultation“ der Meinung der Bürger sowie eine Rechenschaftslegung über die Annahme bzw. Ablehnung der Vorschläge. Wie ist dieser Dreischritt entstanden? Welche Weiterentwicklung hat er erfahren?

Der allgemeine Ablaufplan wird im Rahmen des Pilotprojektes „Kommunen der Zukunft“ (1998–2002) unter maßgeblicher Beteiligung der Hamburger Unternehmensberaterin Angelika Köllner und Gerhard Banner, Mitglied a.D. des Vorstands der Kommunalen Gemeinschaftsstelle KGSt, erarbeitet. Die drei Phasen sind bereits beim ersten Bürgerhaushalt in der Schwarzwaldgemeinde Mönchweiler sichtbar. Mit dem Schwerpunkt auf Transparenz und Konsultation wird der Einfluss des neuseeländischen Vorbilds Christchurch erkennbar. Im Vergleich zu vielen anderen Partizipationsverfahren sollen mit dem Baustein „Rechenschaft“ die Bürger verbindlich erfahren, was aus ihren Vorschlägen wird – wovon auch eine Stärkung der Teilnahmemotivation zu erwarten ist. Das Projekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ (2000–2004) übernimmt die Methode, wobei die drei Schritte von den Städten unterschiedlich umgesetzt werden. So informiert z.B. die Stadt Hilden nicht nur über Broschüren und Zeitungsartikel, sondern lässt öffentlichkeitswirksam Bierdeckel mit Themen des Haushalts bedrucken. Und im hessischen Groß-Umstadt ist der Bürgerhaushalt mit einer Diskussion über Projekte der Lokalen Agenda 21 verbunden. Im nordrhein-westfälischen Vlotho hingegen war der Haushalt sogar einmal Gegenstand des Schulunterrichts. Schüler setzten sich mit den Finanzen auseinander und diskutierten anschließend ihre Vorschläge mit dem Rat.

Mit dem Engagement der Bundeszentrale für politische Bildung für einen Bürgerhaushalt in Berlin kommt es zu einer Vertiefung des klassischen Dreischritts „Information-Konsultation-Rechenschaft“. Kooperationspartner dieser Entwicklung sind die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie die Friedrich-Naumann-Stiftung, welche zusammen das im Deutschen Bundestag vertretene politische Spektrum abbilden. Insbesondere Heino Gröf von der Bundeszentrale für politische Bildung fordert, dass die Bürger massenhaft zu mobilisieren seien. Dementsprechend wird eine „Mobilisierungsphase“ hinzugefügt, in der es darum geht, die wesentlichen lokalen Akteure (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und ggf. die Wirtschaft) vom Sinn und Zweck eines Bürgerhaushalts zu überzeugen. Nach dem Vorbild der internationalen Entwicklungskooperation wird auch Wert darauf gelegt, dass diese Gruppen schon bei der Konzeption des Verfahrens einbezogen werden, wie sie auch später an seiner Evaluation teilnehmen sollen. Die wesentliche Neuerung besteht allerdings darin, dass die Bürger durch eine Abstimmung die Reihenfolge ihrer Vorschläge selbst festlegen. Sie übergeben dem Rat, der die letzte Entscheidung über den Haushalt trifft, eine hierarchisierte Liste.

Die einzelnen Phasen des neuen Ablaufs werden im Dokument „Bürgerhaushalt in Großstädten“ beschrieben, wo sie anhand folgender Fragen dargestellt werden:
• Wie können Bürgerschaft, Politik und Verwaltung mobilisiert werden?
• Wie kann über den Haushalt informiert werden?
• Wie können im Bürgerhaushalt Vorschläge entwickelt werden?
• Wie kann die Übergabe der Empfehlungen an die Politik erfolgen?
• Wie kann eine Rechenschaft gewährleistet werden?
• Wie ist eine beteiligungsorientierte Evaluation möglich?

Dieser Ablauf lässt sich im Bürgerhaushalt von Berlin-Lichtenberg wiederfinden. Der Bezirk hat sich für sein Verfahren an einem Regelwerk orientiert, das von Carsten Herzberg et al. im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung erarbeit wurde (siehe bpb, „Bürgerhaushalt in Großstädten“, Bonn, 2005, S. 14). Inzwischen ist zu beobachten, dass das Lichtenberger Beispiel die Praxis beeinflusst: Eine Prioritätensetzung durch die Bürger – und damit verbunden eine größere Verbindlichkeit im Umgang mit ihren Vorschlägen – wird mittlerweile im ganzen Bundesgebiet diskutiert. Vielen Organisatoren scheint darüber hinaus bewusst geworden zu sein, dass man für die Mobilisierung der Bürger einen größeren Aufwand betreiben muss als bisher.

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Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist das erfolgreichste Partizipationsinstrument der letzten 15 Jahre. In Brasilien und Neuseeland entstanden, breitete sich diese Form der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren gleichzeitig in mehreren Ländern Europas aus. Vom Jahr 2001 bis 2005 stieg die Zahl der Beispiele von sechs auf über 50 an. Dazu gehören sowohl Großstädte wie das über siebenhunderttausend Einwohner zählende Sevilla in Andalusien oder Bezirke der europäischen Hauptstädte London, Paris, Rom und Berlin, als auch mittlere Städte wie Hilden und Emsdetten in Deutschland. Außerdem sind Bürgerhaushalte in kleineren Kommunen zu finden, z.B. im italienischen Grottammare oder Altidona. Was aber ist ein Bürgerhaushalt konkret und wie lässt sich ein solches Verfahren am besten definieren? Warum braucht man überhaupt eine Definition?

An erster Stelle ist hier ein praktischer Grund anzuführen: Eine Definition ermöglicht, dass Akteure, die sich über den Bürgerhaushalt austauschen möchten, über den gleichen Gegenstand reden und ihn nicht mit anderen Formen der Beteiligung verwechseln. Aus wissenschaftlicher, aber auch aus praktischer Sicht, vereinfacht eine Definition darüber hinaus den Vergleich. So können Bürgerhaushalte aus großen, kleinen oder aus Städten mit ähnlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen werden, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.

Das wichtigste Argument für eine Definition aber ist, die Besonderheit des Bürgerhaushalts aufzuzeigen: Der Bürgerhaushalt stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar, die insbesondere durch die Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen der Bürger erreicht wird. Allerdings muss dieses Kriterium durch weitere ergänzt werden, bevor man von einem Bürgerhaushalt sprechen kann.

Bisher gab es keine eindeutige Definition dessen, was einen Bürgerhaushalt ausmacht. Einige Akteure bezeichnen bereits Informationsbroschüren als Bürgerhaushalt, andere benutzen den Begriff exklusiv für das Verfahren von Porto Alegre, bei dem es um eine Beteiligung am Investitionshaushalt geht. Daneben gibt es Beteiligungsverfahren, die einen anderen Namen tragen, vom Prinzip her jedoch einem Bürgerhaushalt entsprechen. Aus dieser Situation heraus, möchte ich eine Definition vorschlagen, die auf der einen Seite einfach genug für die praktische Anwendung ist, auf der anderen aber ausreichend Spielraum für unterschiedliche Varianten des Bürgerhaushalts lässt. Ich greife hier die Definition auf, die wir im Projekt „Europäische Bürgerhaushalte“ mit unseren Kooperationspartnern aufgestellt haben und mit der bereits Praktiker und Wissenschafter in verschiedenen Ländern arbeiten.

Für einen Bürgerhaushalt sind demnach folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:

1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Damit soll nicht gesagt werden, dass Partizipationsformen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, weniger interessant sind. Ganz im Gegenteil, mit einem hochdotierten Stadtteilfonds oder einem Referendum zur Ausgestaltung von Steuern, wie es im britischen Milton Keynes geschehen ist, kann man einiges bewegen. Gleichermaßen kann eine Informationsbroschüre oder eine Umfrage sinnvoll sein, wenn sie zur Beantwortung spezieller Fragen dient. Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt aber nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.

Beitrag von Carsten Herzberg, Anja Röcke und Yves Sintomer

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