E-Partizipation

 

Kaarst: Bürger sollen beim Sparen mitreden

Laut Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung sollen die Kaarster Bürger mittels eines neuen Online-Portals über die Haushalts‑ und Finanzsituation informiert werden und zugleich mitreden dürfen. Hierzu sollen die Bürger auf der städtischen Homepage Kommentare zum geplanten Sparkurs der Stadt abgeben sowie ihre Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Vorab konnten die Bürger im Internet über die Einrichtung eines solchen Online-Portals abstimmen.

Bei einer ersten Online-Umfrage wurden binnen vier Wochen 321 Stimmen abgegeben – das entspricht 0,77 Prozent der Kaarster Einwohner. 0,66 Prozent gaben an, sich an einer online-gestützten Bürgerbeteiligung beteiligen zu wollen. […]

Zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt muss Kaarst vielleicht ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) schreiben. Wenn es dazu käme, wäre die Stadt verpflichtet, dem Kreis in seiner Funktion als Kommunalaufsicht zunächst eine Liste aller geplanten Sparmaßnahmen einzureichen, mit denen sie ihren Haushalt innerhalb von drei Jahren sanieren will. Dabei hofft die Stadt nun auch auf Ideen und Verbesserungsvorschläge ihrer Einwohner sowie auf Akzeptanz der städtischen Entscheidungen.

Die Beteiligung an der ersten Online-Befragung war sehr gering und lasse zudem keine Schlüsse auf ein Meinungsbild unter den Kaarster Bewohnern zu. Dennoch will die Stadt die Online-Bürgerbeteiligung umsetzen. Rund 80 000 Euro hat sie für die Software und Technik investiert. Die abgegebenen Stimmen sollen im Anschluss den Fraktionen für die politischen Haushaltsberatungen bereit gestellt werden.

Lesen Sie hier den vollständigen Presseartikel.

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Lesetipp: Kommunen im Online-Dialog

Kommune 21, Ausgabe 7 / 2010 Wie empfehlen in der aktuellen Ausgabe der Kommune 21 (7⁄2010) den Themenschwerpunkt „Elektronische Bürgerbeteiligung: Kommunen im Online-Dialog“: In 5 Beiträgen zum Thema elektronische Partizipation in Kommunen werden auch elektronisch unterstützte Bürgerhaushalte thematisiert. In dem Einleitungsbeitrag „Bürger dein Haushalt“ wird das Verfahren Bürgerhaushalt als eines der zurzeit „bliebtesten E-Partizipationsangebote“ anhand verschiedener Beispiele (Essen, Freiburg, Hamburg, Köln, Lichtenberg, Solingen, Trier) vorgestellt und die jeweiligen Konzepte der (mit Ausnahme Freiburgs und des Berliner Bezirks Lichtenberg) weitgehend online durchgeführten Beteiligungen diskutiert, unter anderem auch die Frage, wie diese Projekte weiterentwickelt und in gesamtstädtische Strategien elektronischer Partizipation integriert werden. In zwei weiteren Beiträgen „Bürgerhaushalt überzeugt“ und „Interaktives Forum“ werden die Bürgerhaushalt der Städte in Trier beziehungsweise Mülheim a.d.R. vorgestellt. Auch hier geht es um strategische und technische Fragen der Weiterentwicklung dieser Beteiligungsverfahren.

Zum Inhalsverzeichnis der Ausgabe 7⁄2010 (PDF) >>>

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eGovernment Computing: „Bürgerbeteiligung bremst Politikverdrossenheit“

So ein Artikel in der aktuellen Ausgabe (07⁄2010) von eGovernment Computing, der sich mit den folgenden Fragen beschäftigt:

„Wollen Kommunen in Sachen ePartizipation brillieren, führt derzeit kein Weg an einem Bürgerhaushalt vorbei. Nach den Vorreitern Köln und Essen haben jetzt auch Trier, Solingen und Gütersloh entsprechende Projekte gestartet. Doch was steckt wirklich hinter solchen Bürgerhaushalten? Wie werden sie erfolgreich aufgesetzt? Und vor allem: Was hat der Bürger davon?“

Der Artikel fasst die Handlungsempfehlungen der Studie „Leitfaden Online-Konsultation – Praxisempfehlungen für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger über das Internet“ der Bertelsmann-Stiftung zusammen und beleuchtet die Bürgerhaushalte Gütersloh, Solingen und Trier.

Der Artikel ist bislang (noch?) nicht online verfügbar, kann aber über die Website von eGovernment Computing bezogen werden.

eGovernment Computing >>>

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Zitat der Woche aus der ZEIT: „Das Internet ist nicht nur ein Protestmedium – es kann auch politische Teilhabe ermöglichen“

„Wenn User mitregieren“ heißt der Artikel der ZEIT indem Karsten Polke-Majewski drei E-Partizipations-Beispiele vorstellt. Darunter Solingen Spart! Polke-Majewski dazu:

„Wer braucht schon ein Fußballstadion? Solingen jedenfalls nicht mehr. Die Stadt steht kurz vor der Pleite, weshalb Oberbürgermeister Norbert Feith das jährliche Defizit um 45 Millionen Euro senken will. Seine Kürzungsliste ist eine einzige Provokation: Schwimmbäder sollen geschlossen, Schulen aufgegeben, überzählige Feuerwehrautos stillgelegt werden.

Dennoch hat der Volkszorn den Bürgermeister bislang nicht hinweggefegt. Ganz im Gegenteil, die Bürger stützen Feiths Pläne und haben beraten, auf was sie am ehesten verzichten können. Die Stadt in höchster Not ist unversehens zu einem Symbol dafür geworden, wie moderne Politik gemacht wird: konstruktiv und nahe am Bürgerwillen. Ihr wichtigstes Mittel ist das Internet.“

Neben der Solinger Online-Beteiligung zur Haushaltskonsolidierung werden die Bürgerbeteiligung zum Hamburger Domplatz und Maerker Brandenburg, ein Serviceportal der Landesverwaltung Brandenburg vorgestellt.

Hier geht es zum Artikel der ZEIT >>>

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Elektronische Partizipation als Verwaltungsaufgabe – Das Beispiel des Kölner Bürgerhaushalts (Teil 1)

von Oliver Märker, Zebralog und Josef Wehner, Fraunhofer IAIS

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Einleitung
Den Bürgern einer Kommune im Rahmen politischer Planungs‑ und Entscheidungsverfahren die Gelegenheit zu geben, sich zu einem anstehenden Vorhaben zu äußern, stellt zunächst einmal nichts Ungewöhnliches dar. Zum einen sehen vor allem formale Planungsverfahren, wie etwa in der Stadt‑ und Raumplanung, immer schon eine Anhörung der Bürgerschaft vor. Zum anderen ist seit nun mehr drei Jahrzehnten ein ansehnliches Repertoire an Bürgerbeteiligungsverfahren entstanden (z.B. Zukunftswerkstätten, Open Space, Perspektivenwerkstätten, Planungszellen, oder etwa Bürgerjurys), die zum Teil mit großem Erfolg vor allem im kommunalpolitischen Kontext praktiziert werden. Dagegen ist der Einsatz von Computersystemen zur Unterstützung von Bürgerbeteiligungen noch relativ jung. Erste Pilotprojekte dazu hat es vor ca. 10 Jahren gegeben (Märker und Wehner 2008). Sie haben gezeigt, dass elektronische Medien Effektivitätsvorteile gegenüber herkömmlichen Beteiligungsverfahren bieten. Es lassen sich in kürzerer Zeit erheblich mehr Menschen auf bequemere Weise an einem Verfahren beteiligen, ohne dass dabei die Qualität der Beiträge leiden muss.

Diese Vorteile sind in den letzten Jahren durch die medientechnologische Wende des Internets zum „Web 2.0“ noch einmal beträchtlich gesteigert worden. Das Internet gilt heute als Schrittmacher einer allgemeinen Mobilmachung der Laien („user generated content“), von der auch Verfahren der politischen Teilhabe profitieren können. Nicht verwundern darf deshalb, wenn die gegenwärtige Debatte über elektronisch unterstützte Bürgerbeteiligungsverfahren („E-Partizipation“) sich vor allen an den medientechnologischen bzw. sich darauf gründenden politisch-visionären Erwartungen ausrichtet, wie die vielen Beiträgen zur „eDemocracy“ oder „Cyberdemocracy“ belegen. Dagegen spielen Erwägungen hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit und Verarbeitungskapazität der Verwaltung und deren auf die Zukunft ausgerichteten Modernisierungsleitbilder und –programme („eGovernment“) eine untergeordnete Rolle. Ohne diese Ankopplung wird jedoch die Bürgerbeteiligung – ob nun mit oder ohne Internetunterstützung – auch zukünftig für die etablierte Politik und die administrativen Systeme – egal auf welcher föderalen Ebene – nur ein Nischenthema bleiben.

E-Partizipation sollte daher nicht im Sinne ungebundener Debattierplätze missverstanden werden, wo sich interessierte Bürger treffen können, um nach selbstbestimmten Regeln über politische Sachverhalte sich zu verständigen; ebenso wenig haben wir es hier mit Verfahren zu tun, die der möglichst vollständigen und ungefilterten Übermittlung von Bürgermeinungen in die verwaltungs‑ und politikinternen Binnenräume dienen. Vielmehr geht es – soweit die gezielte Befragung der Bevölkerung zu anstehenden Planungsvorhaben im Mittelpunkt steht – darum, die Grenzen bzw. Portale von verwaltungstechnischen und politischen Einrichtungen durchlässiger zu gestalten für die Interessen, Erwartungshaltungen und Meinungen der Bürgerschaft. Ferner ist zu begreifen, dass die hinter diesen Portalen liegenden Informations‑ und Kommunikationswege der Verwaltungen auf die Auswertung und weitere Verarbeitung entsprechender Beiträge einzustellen sind, um die erforderlichen Verarbeitungskapazitäten sicherzustellen.

Schließlich muss auch das internetunterstützte Verfahren selbst so gestaltet werden, dass es zum Bürger hin motivierend wirkt, sich auf das Beteiligungsangebot einzulassen, gleichzeitig aber auch Ergebnisse zu erzeugen vermag, die verwaltungs‑ und politik seitig als informative Unterstützung für die jeweils in Frage stehenden Planungsaufgaben wahrgenommen werden können. Elektronische Bürgerbeteiligung stellt so verstanden eine komplexe Gestaltungsaufgabe dar, die sich aus einer Vielzahl teils technischer, teils organisatorischer, teils politischer Teilaufgaben zusammensetzt. Nur wenn diese Aufgaben als solche erkannt und gelöst werden, können Bürgererfahrungen und Bürgerwissen nachhaltig zur Verbesserung der Legitimität, Qualität und Akzeptanz von Planungs‑ und Entscheidungsprozessen beitragen. Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn gegenwärtig die E-Partizipation-Bewegung sich noch in einer Experimentier‑ und Lernphase befindet. Sie ist in Deutschland gekennzeichnet von der Bereitschaft einiger Großstädte, in das Thema Bürgerbeteiligung zu investieren und die damit verbundene komplexe Gestaltungsaufgabe anzunehmen. Ein aufschlussreiches Beispiel hierfür ist die Stadt Köln.

Das Kölner Modell
Die Stadt Köln hat im Jahre 2007 erstmalig einen – wie die Beteiligungszahlen eindrucksvoll belegen – sehr erfolgreichen Bürgerhaushalt durchgeführt. Dieser Erfolg, der mittlerweile auch mit einigen wichtigen Preisen anerkannt wurde, hat sicherlich viele Gründe. Ein ganz wesentlicher dürfte jedoch sein, dass Politik und Verwaltung von Anfang an sich der Frage stellten, wie ein solches Verfahren möglichst nachhaltig in den Alltagsbetrieb von Politik und Verwaltung integriert werden kann. Die Verantwortlichen und Promotoren des Verfahrens waren sich darüber im Klaren, dass die nicht geringen Einstiegsinvestitionen, die mit der Einführung von Beteiligungsverfahren verbunden sind, sich nur dann rechtfertigen lassen, wenn es gelingt, das Verfahren so zu organisieren und technisch zu unterstützen, dass es regelmäßig zum Einsatz kommt. Denn nur ein regelmäßiger Einsatz würde Bürger wie Verwaltung und Politik insgesamt von der Ernsthaftigkeit des kommunalen Engagements in Sachen Beteiligung überzeugen und sie motivieren, das Angebot auch anzunehmen bzw. sich mit den Ergebnissen der Beteiligung auseinanderzusetzen. Um diese Nachhaltigkeit zu erreichen, sind in Köln verschiedene organisatorisch‑ und technisch-konzeptionelle Entscheidungen getroffen worden.

Bürgerbeteiligung als Konsultation
Ein erster wichtiger Schritt kann darin gesehen werden, im Vorfeld der Konzeptualisierung des Bürgerhaushalts sich auf ein Verständnis von Bürgerbeteiligung allgemein zu einigen. In Köln entschied man sich letztlich dafür, Bürgerbeteiligung im Sinne einer Anhörung bzw. Konsultation zu behandeln. Man wollte sich einerseits nicht darauf beschränken, Bürger zukünftig über anstehende Planungsvorhaben der Stadt nur besser zu informieren; andererseits sollte vermieden werden, durch zu weit reichende Mitsprache‑ und Einspruchsrechte den Planungs‑ und Entscheidungsprozesse in der Verwaltung zu überfordern oder gar außer Kraft zu setzen. Die Bürger der Stadt Köln sollten die Möglichkeit bekommen, zu ausgesuchten Themen wie dem Haushalt, Vorschläge zu machen, diese zu kommentieren und zu bewerten, um am Ende eines Beteiligungsverfahrens ein von ihnen selbst bewertetes Endprodukt, nämlich eine Liste mit den am besten bewerteten Vorschlägen, der Stadt zu überreichen – mit dem wichtigen Zusatz, dass diese Ergebnisse von der Verwaltung auch nachprüfbar zur Kenntnis genommen werden und in die jeweiligen Planungen einfließen werden (Vorwerk et al. 2008).

Eine damit eng verknüpfte Überlegung war, diese Form der konsultativen Bürgerbeteiligung nicht auf ein einziges Thema bzw. auf ein spezielles Verfahren wie dem Bürgerhaushalt zu begrenzen, sondern als innovative Grundidee eines umfassenderen Konzepts Bürgerbeteiligung in der Stadt Köln („E-Partizipation“) zu verstehen. Zwar wurde der Leitgedanke der Bürgeranhörung erstmalig im Rahmen eines Bürgerhaushalts umgesetzt, es sollen jedoch zukünftig nicht nur der Bürgerhaushalt regelmäßig durchgeführt werden, sondern auch andere Verwaltungen bei Bedarf auf Verfahren der Bürgerbeteiligung zurückgreifen können und dabei stets von den denselben methodischen Prinzipien der Konsultation Gebrauch machen (Mandantenfähigkeit der Plattform). Der Gedanke der Bürgerbeteiligung wurde also ausbuchstabiert und als verbindliche Grundidee für alle zukünftigen Bürgerbeteiligungsverfahren verabschiedet, bevor dazu übergegangen wurde, für spezielle Anwendungen wie dem Bürgerhaushalt ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

Steht also zukünftig etwa im Bereich der Stadtentwicklung ein Planungsvorhaben an, das durch Konsultation der Bürgerschaft unterstützt werden soll, dann wird das entsprechende Beteiligungsformat vom Ablauf und von der Methodik her dem Verfahren des Bürgerhaushalts in vielen relevanten methodischen und technischen Aspekten gleichen. Es wird stets darum gehen, dass die Teilnehmer des Verfahrens ausgehend von eingereichten und bewerteten Vorschlägen im Laufe des Verfahrens eine Besten-Liste erstellen – was freilich nicht ausschließt, dass bei Bedarf Verbesserungen und Veränderungen an den Verfahrenskomponenten vorgenommen werden, und dass die jeweils in einem Verfahren involvierten federführenden Fachämter eigene Vorstellungen bis zu einem gewissen Umfang in die Gestaltung des Beteiligungsverfahrens einbringen können.

Von dieser Übertragbarkeit bzw. Wiederholbarkeit eines methodischen Prinzips der Bürgerbeteiligung erhofft man sich mehr Vor‑ als Nachteile: Sie soll zunächst einmal helfen, Kosten zu sparen, da sie davon entlastet, für jede Verwaltungseinheit bzw. für jeden weiteren Einsatzzweck zusätzliche Beteiligungsformate erfinden und erproben zu müssen. Die Entscheidung für ein Beteiligung ermöglichendes Basisverfahren soll jedoch auch kognitive und personelle Entlastungen bringen. Werden in jedem Verfahren nicht nur grundlegende technische und methodische Verfahrenselemente wiederbenutzt, sondern auch, wie noch darzustellen sein wird, dieselben organisatorischen Abläufe aktiviert, lässt sich verhindern, dass das Thema Bürgerbeteiligung selbst für eine große Stadt wie Köln ins Unübersichtliche und Überkomplexe hypertrophiert. Die Aufwendungen und Anforderungen für Bürger‑ wie Verwaltungsseite, also für diejenigen, die eingeladen sind, ihre Ideen und Vorschläge mitzuteilen, und diejenigen, die gehalten sind, sich mit den entsprechenden Ergebnissen zu befassen, sollen überschaubar und berechenbar bleiben.

Zum 2. Teil des Beitrags >>>

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Elektronische Partizipation als Verwaltungsaufgabe – Das Beispiel des Kölner Bürgerhaushalts (Teil 2)

von Oliver Märker, Zebralog und Josef Wehner, Fraunhofer IAIS

Bürgerkonsultation im Internet
Um solche Effizienzvorteile zu gewinnen, dennoch die Bürgerbeteiligung in Köln zu einer Angelegenheit möglichst vieler Bürger zu machen, hat sich die Stadt entschieden, dem Internet als Beteiligungsmedium einen prominenten Status zuzuweisen. Anders als in anderen Städten bzw. Verfahren, in denen digitale Medien lediglich eine unterstützende Funktion für herkömmliche Formen der Beteiligung haben, haben in Köln auf Präsenz basierende Veranstaltungen oder traditionelle Medien eine dem neuen Medium dienliche Funktion. Die gemeinsam mit den Technologiepartnern entwickelte elektronische Plattform wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts erstmalig eingesetzt und wird aufgrund des Erfolgs auch zukünftig bei allen weiteren Bürgerhaushalten, ebenso bei anderen Bürgerbeteiligungen das Primärmedium sein, während Medienvielfalt (Telefon via CallCenter, Antwortkarte oder mündliche Mitteilung) auf die Zugänge zu der elektronischen Plattform beschränkt sein wird. Damit wurde entschieden, die nicht ungewöhnliche Idee, Bürgerbeteiligung im Sinne eines Vorschlagseingabe und –bewertungsverfahren zu praktizieren, unter den ungewöhnlichen Bedingungen der Internetkommunikation zu realisieren.

Auffälligste Merkmale der Plattform bzw. des elektronischen Beteiligungsverfahrens sind sicherlich die Einfachheit der Teilnahmebedingungen, die Transparenz des Verfahrens sowie die Selbstbestimmung der Teilnehmer: Der Bürgerhaushalt 2007 in Köln demonstrierte, wie vergleichsweise viele Bürger (nämlich über 11.000) auf eine möglichst leicht verständliche und ohne große Computerkenntnisse voraussetzende Weise, dennoch wirkungsvoll und sinnvoll in den Beteiligungsprozess einbezogen werden können. Es wurden über 4.700 Vorschläge eingereicht und über 9.000 Kommentare und mehr als 50.000 Bewertungen abgegeben. So konnten nach Abschluss der Online-Phase Listen mit 300 bestbewertenden Vorschlägen bei der Stadt eingereicht werden.

Beiträge, die einmal auf der Plattform stehen, sind für jeden Teilnehmer sichtbar und bleiben es auch bis in die Phase der Auswertung hinein. Jeder sieht nun, was alle sehen können. Auf diese Weise konnte sich bereits im Rahmen des Bürgerhaushalts 2007 in Köln eine bis dahin unbekannte Öffentlichkeit für das Haushaltsthema bilden. Und indem den Bürgern erlaubt war, die Beiträge anderer zu kommentieren und zu bewerten, nahmen sie auch Einfluss auf das Endprodukt der Beteiligung. Zwar achteten Redaktion und Moderation auf die Einhaltung von Teilnahmeregeln, die Erstellung der nach Themen geordneten Listen erfolgte jedoch weitgehend in Eigenregie der Bürger. Sie entscheiden, welches Endprodukt nach Abschluss des Verfahrens an Verwaltung und Politik weitergegeben wird.

Diese Rahmenbedingungen kommen auch der Verwaltung und Politik entgegen. Nicht nur, weil sie auf diese Weise im Vergleich zu herkömmlichen Beteiligungsverfahren mit einer größeren Menge an nützlichen Vorschlägen versorgt wurden und Einblicke in Erwartungshaltungen und Problemverständnisse der Bevölkerung gewannen, die ihnen ohne das neue Beteiligungsmedium verwehrt blieben, sondern auch, weil sie gleichzeitig in Fragen der Auswertung dieser vielen Beiträge spürbar entlastet wurden. Indem die Bürger selbst die Auswahl der Beiträge steuern und nicht die von den Fachämtern und Technologiepartnern gestellten Redakteure und Moderatoren, und selbst entscheiden, welche der vielen Tausend Vorschläge und Ideen an die Politik gerichtet werden sollen, erfüllt das Beteiligungsverfahren eine Doppelfunktion: Einreichung und Auswertung der Vorschläge sind zu einem Verfahren verschmolzen.

Politik und Verwaltung der Stadt Köln profitieren zusätzlich davon, der gegenwärtigen allgemeinen Web2.0-Aufbruchstimmung nicht länger nur als „Zaungast“ beizuwohnen, sondern sich in eine ak¬tive Gestalterrolle hineinzubegeben. Mit der in der Bevölkerung angenommenen E-Partizipation-Plattform und den darauf möglichen Beteiligungsverfahren reagiert die Stadt auf Trend, dass die Menschen das Internet längst nicht mehr ausschließlich dazu verwenden wollen, sich über unterschiedlichste Themenbereiche zu informieren, sondern auch dazu, sich aktiv als (Ko)Produzenten in Prozesse der Informationserstellung und –bereitstellung einzubringen. Die Stadt kann somit auch einen Imagegewinn verbuchen, demnach sie mit ihrem E-Partizipation-Engagement glaubhaft Bürgernähe und Serviceorientierung dokumentiert.

Online-Bürgerbeteiligung als Workflow
Der Erfolg einer Bürgerbeteiligung hängt davon ab, dass sie als Verwaltungsaufgabe verstanden wird. Wird das Angebot, sich zu kommunalpolitischen Belangen zu äußern, nur als symbolische Politik verstanden, mag dies zu Beginn noch funktionieren, schon beim wiederholten Einsatz eines solchen Verfahrens dürfte vielen Bürgerinnen und Bürgern die Motivation sich zu engagieren abhanden kommen. Um dem vorzubeugen, wurde in Köln in besondere Weise auf eine verwaltungsgerechte Einbettung des Beteiligungsverfahrens großer Wert gelegt, insofern als Bürgerbeteiligung von Anfang an nicht als eine zusätzliche Veranstaltung gesehen wurde, sondern im Rahmen eines entsprechenden Betreibermodells als ein zu etablierendes Instrumentarium des verwaltungsinternen Informations‑ und Wissensmanagements.

Diese Betrachtungsweise setzte voraus, den Begriff der Bürgerbeteiligung um die der Online-Phase der Vorschlagseingabe und –bewertung vorgelagerten Prozesse der Planung, Vorbereitung einer Beteiligung und auch nachgelagerten Prozesse der Auswertung und Rechenschaft zu erweitern. Wenn also eine Fachverwaltung eine Bürgeranhörung plant, hat soll sich zukünftig erstens auf ein definiertes Verfahren der Antragsstellung einstellen, zweitens auf eine fest gelegte Methodik und Administrierung der Beteiligung und schließlich drittens auch auf ein Verfahren der Ergebnisauswertung und Rechenschaftserklärung. Bürgerbeteiligung wirft also – wird sie als eine ernst zu nehmende Verwaltungsaufgabe behandelt – eine Vielfalt an Anforderungen auf, die, um sie beherrschbar zu machen, so weit wie nur eben möglich in einen zu formalisierenden Prozess zu bringen sind.

In der Stadt Köln ist deshalb ein Betreibermodell erarbeitet worden, in dem Bürgerbeteiligung als Workflow verstanden wird, demzufolge die Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung einer Beteiligung hindurch sowohl auf der teilnehmerzugewandten Seite des Frontend wie auch auf der nur der Administration zugänglichen Seite des Backend des Verfahrens sämtliche Abläufe in eine möglichst weitgehend geregelte Form zu bringen sind. So sind beispielsweise – neben den methodischen und softwaretechnischen Aspekten des Verfahrens selbst – die Rollen (neben den Teilnehmern des Verfahrens sind das u.a. die Administratoren, federführende Anwender des Verfahrens, Redakteure, Moderatoren, Technologiepartner) zu definieren, die an dem Prozess der Beteiligung partizipieren. Auch sind entsprechende Aufgaben (fachamtliche redaktionelle Aufgabe, administrative Tätigkeiten, planerische und konzeptionelle Aufgaben) und entsprechende Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung festzulegen. Schließlich sind die Abläufe des Verfahrens so zu modellieren, dass für alle Beteiligten Klarheit darüber besteht, welche Arbeitsschritte in den einzelnen Phasen geleistet werden müssen, welche softwaretechnischen Unterstützungen bzw. Werkzeuge vorrätig zu halten sind und welche personellen Aufwendungen sich mit den verschiedenen Verfahrensabschnitten verbinden. Nicht zu vergessen, wie oft und in welchen Zeiträumen ein Beteiligungsverfahren angeboten werden kann.

Insgesamt stellen sich die Arbeiten an einem solchen Workflow als ein Bündel von Umbaumaßnahmen an den Eingangsportalen zu Politik und Verwaltung dar. Einerseits werden an ausgesuchten Schnittstellen der Kommunikation mit dem Bürger (etwa im Bereich der ohnehin vorgesehenen Bürgeranhörung im Rahmen eines Planungsverfahrens) die Zugangsbarrieren ein stückweit abgesenkt. Die Möglichkeiten des Bürgers, sich zu bestimmten Vorhaben seiner Kommune zu äußern, werden erweitert, komfortabler und transparenter. Durch die Festlegung des Workflows kommt es jedoch nur zu Grenzverschiebungen, nicht zu Grenzaufhebungen, wie mancher befürchtet oder fordert. Die neu geschaffenen Zugänge werden rückwirkend wieder reglementiert, nicht nur, um zu verhindern, dass Arbeitsaufwände produziert werden, die politik‑ und verwaltungsintern die personellen Kapazitäten überfordern und Binnenprozesse überhitzen würden.

Komplementär dazu werden durch Spielregeln und Rechteverteilungen Vorkehrungen getroffen, das Teilnehmerverhalten so zu disziplinieren, dass die Beiträge für die adressierte Verwaltung auch einen informativen Wert gewinnen. Es kommt zu einer Wiederherstellung von Grenzen, die sich selbst im Verfahren bemerkbar macht, zum Beispiel dann, wenn zwischen Frontend und Backend der Verfahren unterschieden und damit festgelegt wird, wie sich Teilnehmer‑ und Zugangsrechte verteilen, welche Ansichten und Aktivitäten öffentlich sind und welche nur für die Administration, Redaktion und angeschlossenen Fachverwaltungen einsehbar sind. Auch Bürgerbeteiligungen im Internet werden deshalb den Prozess der (Neu‑)Verhandlung von Grenzziehungen zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern nicht zu einem Abschluss bringen, sondern unter veränderten Vorzeichen sich fortsetzen lassen.

Transfer von Best-Practice
Kommunen sind zwar die Aktivitätszentren und Experimentierfelder der E-Partizipation-Bewegung in Deutschland. Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass ihre Bereitschaft, sich mit dem Thema E-Partizipation bzw. Bürgerhaushalt zu beschäftigen, immer noch von der Aufgeschlossenheit starker Promotoren in Politik und Verwaltung abhängig ist. Hinzu kommt, dass die meisten aktiven Städte Einzelkämpfer sind mit der Folge, dass in Fragen der Gestaltung, Durchführung und Bewertung von Beteiligungsverfahren überwiegend lokale Kriterien und Anforderungen dominieren. Dies wirkt einer Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit der Verfahren entgegen und erschwert ihre institutionelle – auch rechtliche – Einbettung in die Verwaltung. Deshalb käme es darauf an dafür zu sorgen, dass richtungweisende Modelle wie das Kölner – aber auch andere Modelle – keine Insellösungen bleiben, sondern auch anderen Kommunen zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise ließen sich viele, noch unentschlossene Kommunen leichter motivieren, sich der E-Partizipation-Initiative anschließen.

Denn sie hätten die Möglichkeit, sich an bewährten Verfahren zu orientieren und könnten so die auf sie zukommenden Einstiegskosten senken. Ferner würde ein solcher Transfer von Wissen und Technologie den Austausch von Erfahrungen unterstützen, das Lernen aus Fehlern erleichtern und die Vereinheitlichung von Lösungen fördern. Für einen solchen Transfer bieten sich verschiedene Instrumente an. Zu denken ist an die regelmäßige Informations‑ und Austauschtreffen und Fachtagungen für interessierte Kommunen hin, auf die Tradition der Pilot‑ und Modellprojekte (Verwaltungsvereinfachung, bürgernahe Verwaltung), schließlich auf die Möglichkeit, Städtepartnerschaften bzw. –allianzen zu gründen oder Zweckbündnisse zu schließen, um gemeinsam ein Verfahren zu übernehmen und anzupassen oder neu zu entwickeln. Vor allem aber sollten die Potenziale bereits vorhandener interkommunaler Netzwerke genutzt werden, die der Bereitstellung von Wissen und IT-Services dienen. Zu prüfen wäre, inwieweit diese ihr Portfolio um E-Partizipations-Dienste, die in einer Kommune erfolgreich eingesetzt wurden, erweitern und anderen Kommunen in einer auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort anzupassenden Weise verfügbar machen könnten.

Ein Beispiel wäre hier der für das Land NRW aktive Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN), der als Shared-Services-Center für seine Mitglieder fungiert. Definierte und erfolgreiche Verfahren und entsprechendes Know-how werden in diesem Netzwerk allen Mitgliedern auf effiziente Weise vorgehalten. Mit Hilfe solcher Netzwerke wären angeschlossene Kommunen in der Lage, auf ein bereits bewährtes technisch-organisatorisches Beteiligungsverfahren zurückzugreifen. Hinzu käme, dass sie einen Anwender-Pool begründen können, der ihnen bislang fehlende Vergleichs‑ und Lernmöglichkeiten bieten würde. Davon könnten wiederum rückwirkend Vorreiter wie die Stadt Köln, die ihr Verfahren und Wissen über ein solches Netzwerk verfügbar machen würde, profitieren, da Weiterentwicklungen, wie sie in anderen Kommunen stattfinden würden, in das vorrätig gehaltene Verfahren zurückfließen könnten. Den Transfer und die Weiterentwicklung über solche bewährte interkommunalen Netzwerke – nicht ausschließlich aber auch – zu koordinieren, hätte auch einen psychologischen Vorteil: Die Kommunen würden wichtige Vorleistungen für die Verbreitung und Standardisierung von Beteiligungsformaten aus eigener Kraft in einem für sie vertrauten Umfeld leisten.

Vorläufiges Resümee
Es gibt für eine Kommune gute Gründe, neben dem offiziellen Berater‑ und Expertentum, das zu allen möglichen Fragen in der Regel für sehr viel Geld um Rat gefragt wird, auch die Expertise des Bürgers zukünftig stärker zu ausgewählten Themen in die Planung einzubeziehen. Ob sich diese Einsicht jedoch flächendeckend durchsetzen wird, wird davon abhängen, die Erschließung dieser zusätzlichen Informationsquelle im Rahmen eines institutionalisierten Verfahrens festzulegen. Die modernen Medien können dabei behilflich sein, da sie die Möglichkeit bieten, die gesamte Prozesskette – vom Bürgervorschlag, über die fachliche und politische Bewertung und Entscheidung, über das Monitoring zum Stand der Umsetzung bis hin zur Bewertung der jeweils umgesetzten Vorschläge – elektronisch abzubilden. E-Partizipation lässt sich so effektiv und kosteneffizient betreiben und als ein inhärenter Bestandteil der kommunalen E-Government-Reformstrategie behandeln. In Deutschland hat sich mit Köln erstmals eine Großstadt gefunden, die bereit ist diesen Weg zu gehen. Elektronische Partizipation wird hier in den Kanon elektronisch-unterstützter Verwaltungsverfahren aufgenommen, um die damit verbundenen Leistungsversprechen – für Politik und Bürgerschaft – erfüllen zu können. Es müssen jetzt weitere Anstrengungen in Richtung Vernetzung der Kommunen und Transfer von bewährten Lösungen unternommen werden, damit Bürgerbeteiligung nicht länger ein Nischenthema bleibt.

Literatur
Baumann, Frank, Malte Detlefsen, Sven Iversen und Lars Vogelsang (2004): „Neue Tendenzen bei Bürgerbeteiligungsprozessen in Deutschland. Veränderte Rahmenbedingungen, Praktiken und deren Auswirkungen.“ Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung; www.rosa-luxemburg-club.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/StudieBuergerbetEnd.pdf.

Institut für Informationsmanagement Bremen (Ifib) und Zebralog (2008): „‚E-Partizipation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government‘. Studie im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, Ref. IT 1.“ http://www.e-konsultation.de.

Märker, Oliver und Josef Wehner (2008): „E-Partizipation – Bürgerbeteiligung in Stadt‑ und Regionalplanung.“ Standort, Zeitschrift für Angewandte Geographie 32, 3:84–89.

Märker, Oliver und Hilmar Westholm (2008): „Studie: E-Partizipation in Deutschland. Stärken – Schwächen – Handlungsempfehlungen.“ in Elektronische Demokratie (Tagungsband Edem08), Hrsg: Peter Parycek und Alexander Prosser.

Vorwerk, Volker, Oliver Märker und Josef Wehner (2008): „Bürgerbeteiligung am Haushalt. Das Beispiel Bürgerhaushalt Köln.“ Standort, Zeitschrift für Angewandte Geographie 32, 3:114–119.

Zum 1. Teil des Beitrags >>>

Autoren:
Dr. Oliver Märker, Zebralog
PD. Dr. Josef Wehner, Fraunhofer IAIS

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America Speaks – Bürgerbeteiligungen am Haushalt in den USA

AmericaSpeaks – USA-Budgetdiscussion

AmericaSpeaks ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat die Amerikanische Demokratie zu beleben und die Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen.

Mit diesem Ziel werden auch am 26.06.2010 landesweit große öffentliche Diskussionsveranstaltungen zum Thema Haushalt und Staatsfinanzen – „AmericaSpeaks – Our Budget, Our Economy“ – durchgeführt.

„AmericaSpeaks: Our Budget, Our Economy is a national discussion to find common ground on tough choices about our federal budget. Americans from across the country will come together to weigh-in on strategies to ensure a sustainable fiscal future and a strong economic recovery. As a part of this national discussion, on June 26, 2010, thousands of Americans across the country will participate simultaneously in an unprecedented National Town Meeting.“

Zur Website AmericaSpeaks – Our Budget, Our Economy >>>

By the people, for the people – Participatory Budgeting in 49th Ward of Chicago

Scheinbar der erste Bürgerhaushalt in den USA: findet im 49. Stadtbezirk der Stadt Chicago statt:

Sick of old-style Chicago politics? In a truly innovative experiment in direct democracy, transparency, and economic reform, this year Alderman Joe Moore is asking YOU, the residents of the 49th Ward, to decide directly how to spend his $1.3 million capital budget for 2010.

Chicago: Participatory Budgeting 49th Ward >>>

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Kommune21-Report: „Bürger dein Haushalt“

Kommune21, Zeitschrift für E-Government, Internet und Informationstechnik, veröffentlichte am 29. März in ihrer Online-Ausgabe einen Report zum Thema Bürgerhaushalt. Beleuchtet werden darin Erfolgfaktoren und Strategien für Bürgerhaushalte sowie verschiedene Beispielstädte, die bereits einen Bürgerhaushalt durchgeführt haben: Köln, Trier, Solingen, Berlin-Lichtenberg, Solingen und Hamburg.

In Zeiten klammer Kassen ist es für Politik und Verwaltung wichtiger denn je, herauszufinden, an welcher Stelle die Bürger bereit sind, Verzicht zu üben. Die Krise der öffentlichen Haushalte ist somit ein Grund für das wachsende Interesse an Bürgerhaushalten. 67 Kommunen in Deutschland haben ein derartiges Beteiligungsprojekt bereits durchgeführt, beschlossen oder informieren die Bürger zumindest über den Haushalt. Durch die höhere Transparenz soll nicht zuletzt das Verständnis für finanzpolitische Zusammenhänge und Handlungszwänge gefördert werden.

Der Bürgerhaushalt Solingen als Beispiel für einen „Spar-Bürgerhaushalt“:

Rein ums Sparen ging es beim ersten Bürgerhaushalt der Stadt Solingen. Die Bürger konnten die 78 Sparvorschläge des Haushaltssicherungskonzeptes online diskutieren und bewerten. Hinzu kamen 30 Sondervorschläge mit denkbaren Sparmaßnahmen, wie etwa die Schließung von Museen oder der historischen Burganlage, die im Rahmen der vorhergegangenen verwaltungsinternen Beratungen verworfen worden waren. Zudem hatten Bürger die Möglichkeit, selbst Sparvorschläge einzureichen.

Der Bürgerhaushalt Hamburg mit Einsatz eines Haushaltsrechners:

Nicht sparen, aber rechnen mussten die Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich für den Einsatz eines Haushaltsrechners entschieden hatte. Damit können Bürger selbst Haushalte aufstellen und die Ausgangsbudgets nach eigenem Gutdünken verändern. So soll ein Gefühl für die Möglichkeiten und Grenzen der Haushaltsplanung geweckt werden.

Zum Beitrag der Kommune21 >>>

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Gastbeitrag | Politische Bildung und Bürgerhaushalt

von Christa Widmaier, Soziologin, Bonn

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Politische Bildung soll dazu beitragen, das demokratische Bewusstsein in der Bevölkerung zu fördern, die Bürger zu motivieren und befähigen, mündig aktiv und kritisch am politischen Leben teilzunehmen. Dadurch werden Kenntnisse, Einblick und Verständnis in gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Prozesse vermittelt.

Der Prozess des Bürgerhaushaltes birgt Potentiale und Ansätze poltischer Bildung in sich, zum Beispiel wenn ein Bürgerhaushalt als weiterer Baustein in Richtung einer Bürgerkommune konzipiert ist und damit Grundlagen für ein neues Verhältnis zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Verwaltung und Politik geschaffen werden sollen. Gemeinsame Anstrengungen aller beteiligten Akteure mit dem Ziel, Vorschläge zur Lösung der Probleme der Kommune zu entwickeln, können zur Bildung einer neuen Partnerschaft zwischen Bürger/innen, der lokalen/regionalen Politik und ihrer Verwaltung beitragen. Um Prozesse politischer Bildung in diesem Kontext zu fördern, müssen bestimmte Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Bürgerhaushaltes gegeben sein.

Die Kommune als direkter Lebensraum der Bevölkerung bietet per se ideale Bedingungen, um Interesse, Motivation und Engagement ihrer Bewohner/innen zu fördern. Bürger/innen sind direkt betroffen von den Lebensbedingungen ihres Sozialraums wie zum Beispiel das Angebot und die Qualität der Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr, Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten, Kultur‑ und Freizeitangeboten, Grünflächen, Spielplätzen, Jugendzentren, Einkaufsmöglichkeiten etc. Themen wie die persönliche Mobilität und Sicherheit im öffentlichen Bereich spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Daraus kann jedoch nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass bei den Bürger/innen quasi automatisch das Interesse besteht, sich in ihrer Kommune zu engagieren – geschweige denn, sich mit dem Haushalt ausführlich zu befassen. Wie wir aus verschiedenen Studien und Theorieansätzen wissen, ist direkte Betroffenheit ein wichtiger Faktor, der zu Engagement und Bürgerbeteiligung führen kann, keinesfalls können wir von einem Automatismus ausgehen. Diskussionen über städtische Finanzen sind hochkomplex und in der Regel nur für wenige Bürgerinnen und Bürger attraktiv. Um mit ihnen über den städtischen Haushalt und die Auswirkungen von Mittelverschiebungen ins Gespräch zu kommen, muss die Stadtverwaltung deshalb Informationen in allgemein verständlicher Form zusammenstellen und gegebenenfalls für verschiedene Bevölkerungsgruppen spezifisch aufbereiten.

In den Anfängen der ersten Bürgerhaushalte in Deutschland ging man von drei Phasen des Beteiligungshaushaltes aus, nämlich der Information der Bürgerschaft, der Konsultation und Beteiligung sowie der Rechenschaftslegung. Die Erfahrungen zeigten, dass an erster Stelle die Sensibilisierung und Mobilisierung der Bürger/innen stehen sollte um einen erfolgreichen Prozess mit einer breiten Beteiligung der Bevölkerung zu erreichen. Hierfür und um das Potential politischer Bildung „auszuschöpfen“, ist es notwendig, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen differenziert nach den unterschiedlichen Interessensgruppen und deren Charakteristika z.B. Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildungsstand, Einkommen etc. anzusprechen und zu mobilisieren.

In allen Phasen ist es deshalb erforderlich, unterschiedliche Methoden anzuwenden, die den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und ihren Bedürfnissen gerecht werden. Die Stadt Freiburg hat mit ihrem Projekt „Jugend im Haushalt“ erste Erfahrungen mit Jugendlichen gemacht. Im Rahmen des Freiburger Beteiligungshaushaltes 2009⁄2010 hat sich eine Initiative gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hatte, auch Jugendliche in den Prozess des Beteiligungshaushaltes aktiv einzubinden – zumal die Zielgruppe im städtischen Gesamtprozess anfangs fast vergessen wurde. Gemeinsam wurden Strategien entwickelt und Aktivitäten durchgeführt: Info-Weblog für Jugendliche, Jugendworkshop, Infostände, Seminare für Jugendliche sowie ein Training für die Teilnahme an der Stadtkonferenz. Die Initiative basierte auf ehrenamtlichem Engagement vieler unterschiedlicher Akteure und Akteurinnen.

Es war ein Projekt, das unterschiedliche Interessensgruppen für ein gemeinsames Ziel mobilisiert hatte. Jugendinitiativen haben sich in einem Netzwerk zusammen geschlossen, Jugendliche wurden zielgruppengerecht informiert und haben ihre eigene Befragung bekommen. Sie wurden damit Teil des Beteiligungshaushaltes. Hierbei hat sowohl ein wichtiger Prozess der politischen Bildung als auch des persönlicher Kompetenzgewinns stattgefunden. Das Projekt „Jugend im Haushalt“ zeigt, wie Jugendliche für das Thema „städtische Finanzen“ interessiert und mobilisiert werden können Grundsätzlich ist dieses Konzept der Jugendbeteiligung auf alle Kommunen übertragbar, die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsdebatten fördern.

Der Prozess des BHH erfordert demzufolge neue Formen des Zusammenspiels zwischen Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik sowie der Verwaltung.
Bei erfolgreicher Durchführung des Bürgerhaushalts-Prozesses (unter Berücksichtigung der verschiedenen Beteiligungsphasen) nehmen Bürger/innen eine neue Rolle ein:

Durch adäquates Vorgehen von Verwaltung und Politik werden sie motiviert, sich kundig zu machen, sich einzumischen, sich zu informieren, Vorschläge zu erarbeiten und unterbreiten, Akzente und Prioritäten zu setzen. Lernprozesse über Stadtentwicklung, Haushaltsplanung, das Funktionieren der Verwaltung können stattfinden. Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit ihrer Stadt und üben ihr Recht aus, über die Entscheidungen von Politik und Verwaltung zur Umsetzung der Vorschläge adäquat informiert zu werden und idealerweise an der Gestaltung und Anwendung entsprechender Evaluierungs‑ und Monitoringprozesse teilzunehmen.

Politische Bildung verstanden als Förderung der aktiven Teilnahme an Entscheidungen im direkten Lebensumfeld fördert Bewusstsein und Kompetenzen für demokratisches Handeln und politische Partizipation. Die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen bedeutet Demokratie aktiv und konkret zu „lernen“ und erfahrbar zu machen. Das gegenseitige Kennenlernen von Mitgliedern der Verwaltung, Politik und den Bürger/innen kann dazu beitragen, Vorurteile abzubauen, gegenseitiges Vertrauen zu bilden, Prozesse transparenter zu machen und bei allen beteiligten Akteuren Grundlagen zum Verständnis über Prozesse politischer Sachverhalte und Meinungsbildung in der Kommune zu legen.

Politische Bildung und Bürgerhaushalt – dieser Prozess bezieht Empowerment-Strategien ein. Empowerment ist ein Handlungskonzept, das an den Stärken und Kompetenzen der Menschen ansetzt und sie dabei unterstützt, eigene Stärken zu entdecken und Ressourcen zur Problemlösung zu entwickeln.

Empowermentstrategien und –maßnahmen streben an, den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften zu erhöhen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen und es ihnen zu ermöglichen, ihre Interessen eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der vorhandenen Potentiale der Menschen. Empowerment wird deshalb auch als eine Voraussetzung für die Nachhaltigkeit von Projekten angesehen.

Politische Bildung, gemeinsame Lernprozesse, gelebte Demokratie, Nachhaltigkeit – es gibt also viele gute Gründe für Bürgerhaushalte.

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3. Statusbericht: Bürgerhaushalte in Deutschland (März 2010)

von Oliver Märker und Sophia Rieck

Der 3. Statusbericht seit dem Bestehen der Seite Buergerhaushalt.de bietet einen kurzen Überblick über alle auf der Seite dokumentierten Bürgerhaushalt-Kommunen und ihre Status. Alle Kommunen sind nach ihren Status in einer Tabelle gelistet.

140 Kommunen sind inzwischen in die Karte der Bürgerhaushalte in Deutschland aufgenommen. 67 davon sind bereits aktive Kommunen, das heißt sie haben einen Bürgerhaushalt beschlossen (Status „B“), eingeführt („E“), fortgeführt („F“) oder informieren ihre Bürger über den Haushalt („I“) – zum Vergleich im Juli 2009 waren es 58 aktive Kommunen.

Innerhalb der aktiven oder diskutierenden Kommunen gab es außerdem einige Statusänderungen im vergangenen halben Jahr. Für Münster änderte sich der Status von „I“ zu „D“. Bei den Kommunen Ingolstadt, Hürth, Strausberg und Jüterbog änderte sich der Status von „D“ zu „E“. In Solingen und Trier änderte sich der Status zunächst von „D“ zu „B“ und dann weiter zu „E“. Oldenburg veränderte seinen Status von „B“ zu „E“. Für Bad Wildungen änderte sich der Status von „E“ zu „F“.

Seit dem letzten Statusbericht im Juli 2009 ist besonders die Zahl der Kommunen, in denen ein Bürgerhaushalt diskutiert wird – Kommunen mit Status „D“ – angestiegen, von 52 auf 69. Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema Bürgerhaushalt besonders in Zeiten knapper Kassen in immer mehr Kommunen zum Thema wird.

Der 3. Statusbericht als PDF zum Download >>>

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Seminar im April 2010 „Mehr Mitverantwortung wagen“

Am 21. und 22. April 2010 findet in Berlin ein Seminar des Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und Governance International zum Thema

Mehr Mitverantwortung wagen –
Bürgerschaftliches Engagement als Chance in
der Finanzkrise?

statt. Aus dem Programm:

Bei erkennbar drastisch abnehmenden Ressourcen im öffentlichen Sektor sind neue Lösungen gefragt, um das bisherige Leistungsniveau gerade im freiwilligen Bereich zu halten. Eine Chance wird darin gesehen, zusätzlich zu dem Fachwissen der Verwaltung auch Alltagswissen und die aktive Mitwirkung der betroffenen Bürger einzubeziehen. Dazu muss die Verwaltung nicht bei Null beginnen, denn in vielen Kommunen bestehen bereits Initiativen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements. Zumeist handelt es sich jedoch um Beteiligungsinseln, die für sich stehen oder nur für Ehrenamt und Selbsthilfe aktivieren wollen.

Sie liefern für eine Mitverantwortung und belastbare Ergebnispartnerschaften noch keine greifbaren Zielbeiträge. Vor diesem Hintergrund sollen Strategien und Maßnahmen zur Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement als partnerschaftliche Produktion von Leistungen und Verantwortung für Resultate dargestellt und anhand praktischer Beispiele und Veränderungsprojekten aus deutschen und europäischen Verwaltungen erörtert werden. Es werden beispielhafte Lösungswege aufgezeigt, wie

 – Plattformen für Information und Dialog mit Bürgerinnen und Bürgen aufgebaut werden können;

 – gemeinsam mit Bürgern Leistungen konzipiert und realisiert werden können, die an den Wirkungen ansetzen;

 – Bürgerinnen und Bürger in die aktive Bereitstellung von Leistungen eingebunden werden, um die
Mitverantwortung zu steigern und Kosten zu senken;

 – die Bereitschaft zu aktiver Koproduktion durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden kann;

 – und wie sich Verwaltungen über kooperative Strategieprozesse und dezentralisierte Verantwortlichkeiten bürgernäher aufstellen können.

Das Programm als PDF zum Download >>>

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Gastbeitrag | Qualitätskriterien für die Gestaltung von Bürgerhaushalten

von Helmut Klages

Die grundlegende Bedingung für das Vorhandensein eines „Bürgerhaushalts“

Mit dem Begriff „Bürgerhaushalt“ verbinden sich gegenwärtig höchst verschiedenartige Vorstellungen, die nur schwer auf einen Nenner zu bringen sind. Bevor man sich an eine Klassifizierung macht, um wertfrei verschiedene Begriffsverständnisse und Methodenansätze zu unterscheiden, erscheint eine grundsätzliche Abgrenzung erforderlich: Streng genommen sollte der anspruchsvolle Name „Bürgerhaushalt“ eigentlich nur für solche Beteiligungsansätze verwendet werden, bei denen die Bürger/innen eine reale Chance erhalten, an dem politischen und administrativen Prozess der Haushaltsaufstellung direkt und aktiv mitzuwirken und in den Haushalt ihrer Kommune eigene Vorstellungen (Präferenzen, Prioritäten, Wünsche, Empfehlungen …) einzubringen.

Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung wird angesichts der Tatsache erkennbar, dass eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger/innen an der Haushaltsaufstellung in der Mehrzahl der Fälle, in denen man heute von einem „Bürgerhaushalt“ spricht, nicht – oder noch nicht – erfolgt. In der Mehrzahl der Kommunen, die einen „Bürgerhaushalt“ für sich reklamieren, erfolgt bisher eine Beteiligung der Bürger/innen nur im Sinne eines „Vorschlagswesens“ (oder auch „Beschwerdemanagements“): Den Bürgern wird eine Möglichkeit eingeräumt, in zeitlicher Verbindung mit der Haushaltsaufstellung eigene Vorschläge für wünschbare Verbesserungen einzubringen, wobei in einem Teil der Fälle Verfahren zur Anwendung gelangen, welche es ihnen ermöglichen, die Vorschläge selbst zu bündeln und zu bewerten, ⅾ.h. eine Zusammenfassung deckungsgleicher Vorschläge vorzunehmen und eine Rangfolge zwischen ihnen herzustellen.

Es kann zwar keinen Zweifel daran geben, dass solche Ansätze für die Bürger/innen nutzbringend sind. Die zeitliche Koppelung des Vorschlags‑ oder Beschwerdewesens mit der Haushaltsaufstellung bringt überdies eine Mehrzahl von praktischen Vorteilen mit sich. Es wird sich auch kein ernsthafter Einwand dagegen erheben können, dass sich der Stadt‑ oder Gemeinderat in der Regel eine Letztbewertung der Einsendungen der Bürger vorbehält, die durch Stellungnahmen der Verwaltung abgestützt ist. Das elementare Recht des Rates, letztverantwortlich über den Haushalt zu beschließen, wird ihm schließlich kaum jemand ernsthaft streitig machen wollen, der auf dem Boden der repräsentativen Demokratie steht, wie sie sich in unserem Lande etabliert hat.

Ein entscheidender Einwand muss aber von der Tatsache ausgehen, dass die Bürgerbeteiligung bei solchen Ansätzen als ein Parallelverfahren zur eigentlichen Haushaltsaufstellung stattfindet, die nach wie vor bei den Ämtern und Ausschüssen verbleibt, ohne dass die Bürger dabei ernsthaft „mitreden“ können. De facto wird die Entscheidung über die Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel bei solchen Ansätzen durch die Bürgerbeteiligung nur am Rande tangiert, denn die Bürger halten sich bei ihren Vorschlägen in der Regel an ihren alltäglichen Erfahrungs‑ und Interessenhorizont und damit ans „Kleinteilige“. Dem „Eingemachten“, mit dem sich die Ämter und Ausschüsse beschäftigen, kommen sie dabei meist schon von sich aus nicht allzu nahe, so dass es kaum irgendwelcher absichernder Barrieren bedarf. Es braucht angesichts dessen auch nicht allzu sehr zu verwundern, dass die Bürgervorschläge vielfach finanziell gesehen kaum zu Buch schlagen (bei dem ersten Kölner Bürgerhaushalt addierten sich die mit ihnen verbundenen Zusatzaufwendungen insgesamt zu ca. 0,1 Promille des zur Entscheidung anstehenden Doppelhaushalts der Stadt und konnten aus einer Haushaltsreserve finanziert werden, ohne dass der Haushaltsentwurf selbst in irgend einer Weise tangiert wurde).

Als „Bürgerhaushalte“ im eigentlichen Sinn des Wortes sollten dem gegenüber nur solche Beteiligungsansätze angesehen werden, bei denen die Bürger frühzeitig und nachhaltig in den Prozess der Haushaltsaufstellung selbst einbezogen werden. Es stehen hierfür Verfahren zur Verfügung, die es den Bürgern ermöglichen, bezüglich der Verteilung der disponiblen Mittel der Kommune auf die verschiedenen Verwendungsbereiche Priorisierungen vorzunehmen, ⅾ.h. zum Ausdruck zu bringen, wie wichtig und dringlich diese in ihren Augen sind. Die Ergebnisse können dann dem Rat in aggregierter, oder auch in gruppenspezifisch ausdifferenzierter Form als Ausdruck des Bürgerwillens zur Kenntnis gebracht werden, so dass er die Möglichkeit erhält, die Standpunkte der Bürgerschaft kennen zu lernen und sie – ggf. unter Beteiligung von Bürgervertretern – in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Weitere Qualitätskriterien für die Bewertung von Bürgerhaushalten

Ergänzend hierzu lassen sich vor allem die folgenden Qualitätskriterien von Bürgerhaushalten nennen:

Breite des Ansatzes, Größe der Teilnehmerzahl: Bürgerhauhalte sollten grundsätzlich von möglichst zahlreichen Bürgern aktiv mitgetragen werden.

Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, keine Selektivität: Bürgerhaushalte sollten nicht nur eine Sache der leicht mobilisierbaren „Berufsbürger“ oder „üblichen Verdächtigen“ sein. Entgegen einer da und dort auffindbaren Auffassung weichen deren Prioritäten an wichtigen Punkten von den Wünschen und Bewertungen der „schweigenden“ Bevölkerungsmehrheit ab, so dass sich schwerwiegende Verzerrungen ergeben, wenn man ausschließlich ihre Äußerungen be-rücksichtigt. Insbesondere klammert man dann aber auch die schwer erreichbaren bildungs-fernen, sozial benachteiligten und kulturell nicht ausreichend integrierten Gruppen der Bevöl-kerung aus. Grundsätzlich sollte ebenso wie bei anderen Anlässen der Bürgerbeteiligung eine möglichst ausgewogene, im Idealfall „repräsentative“ Beteiligung der Bevölkerung angestrebt werden.

Gleichheit der Mitwirkungschancen der Teilnehmer: Insbesondere für Beteiligungsverfahren, die auf der physischen Präsenz und face‑.to-face-Interaktion von Menschen aufbauen, sollte der Grundsatz der Sicherung gleicher Beteiligungschancen gelten. So z.B. sollte bei Bürger-versammlungen unter allen Umständen vermieden werden, dass sich die häufig beobachtbare Situation der „Meinungsführerschaft“ weniger lautstarker Teilnehmer einstellt, die beanspru-chen, für die Mehrheit zu sprechen, ohne hierfür jedoch eine Legitimitätsgrundlage zu besit-zen.

Ausreichendes Ausmaß der Interessenberücksichtigung, des „Gehörs“: Moderne Bürger sind mehrheitlich „aufgeklärt“ genug, um nicht von der unerfüllbaren Erwartung auszugehen, dass ihre Vorstellungen 1 : 1 von den Entscheidern übernommen werden. Auf der anderen Seite gehört es aber ebenso zu ihrer Aufgeklärtheit hinzu, dass sie ein Unterscheidungsvermögen für „begründete“ und „unbegründete“, etwa auf das Einwirken von Macht‑ oder Profitinteressen zurückgehende Nichtberücksichtigungen ihrer Äußerungen besitzen. Die Entscheider brauchen sich bei der Zustimmung zur Einführung eines „echten“ Bürgerhaushalt zwar kei-neswegs vor einem akuten Machtverlust zu fürchten. Sie werden sich aber vor Augen halten müssen, dass bei der Abwägung von Bürgervoten viel auf dem Spiel steht. Sie können hierbei Legitimität gewinnen, oder auch verlieren.

Ablegung von Rechenschaft: Es gehört zum “deliberativen“ Umgang mit Bürgervoten hinzu, über deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung öffentlich „Rechenschaft“ abzulegen. Es sollte dies zu den selbstverständlichen Bestandteilen einer demokratischen Kultur gehören. Insbesondere sollte auf eine sorgsame Rechenschaftslegung auch und gerade in denjenigen Fällen geachtet werden, in denen Bürgervoten nicht entsprochen wird. Das Ziel der Entscheider sollte dabei sein, den Bürgern eine Chance zur Einsicht in die vernünftigen Gründe hierfür zu vermitteln. Beide Seiten sollten in diesem Zusammenhang einen erfolgreichen Prozess des „Demokratielernens“ vollziehen.

Institutionalisierung: Den Bürgern sollte bezüglich der Bereitschaft der Entscheider, ihnen Gehör zu schenken, nicht bloße „Gläubigkeit“ abgefordert werden. Vielmehr sollten sie in der Lage versetzt werden, diesbezüglich ein Vertrauen zu entwickeln, das durch rechtsverbindliche Garantieren untersetzt ist. Konkret gesagt sollte es in den Kommunen in Zukunft Rahmenordnungen für die Bürgerbeteiligung mit Satzungsrang geben, in denen dem Bürgerhaushalt im vollen Sinne des Wortes ein gesicherter Stellenwert zukommt.

Win-Win-Situation: Die Regelungen, die den Bürgerhaushalt betreffen, sollten nicht einseitig nur den Bürgerinteressen dienen. Vielmehr sollten diese Regelungen so gestaltet sein, dass sie gleichzeitig auch den legitimen Interessen der Entscheider entgegenkommen. Bürgerhaushalte sollten somit ebenso wie alle anderen Ansätze der Bürgerbeteiligung eine „Win-Win-Veranstaltung“ für alle Beteiligten sein, um eine allseitige Kooperationsbereitschaft zu sichern.

Zum Autor:
Helmut Klages ist emeritierter Professor für Verwaltungswissenschaften und Soziologie und forscht unter anderem zum Thema Bürgerbeteiligung. Zuletzt war er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig.

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Solingen: Bürger sparen mit

Wie die RP-Online berichtet, wird in Solingen (160.000 EW) Anfang März 2010 der Startschuss für den ersten Bürgerhaushalt fallen. Demnach werden die Solinger Bürgerinnen und Bürger vor allem dazu aufgerufen, Sparvorschläge der Verwaltung zu bewerten:

45 Millionen Euro muss die Stadt Solingen einsparen, damit sie nicht im Jahr 2013 pleite ist und von einem Sparkommissar regiert wird. Und damit die Einwohner mitbestimmen können, wo die finanzielle Daumenschraube fester oder lockerer angesetzt werden soll, wird es demnächst einen Bürgerhaushalt geben. „Auf einer Internetplattform können die Bürger Sparvorschläge bewerten, kommentieren und auch eigene Vorschläge machen“, erklärte Thomas Koch, Koordinator beim Stadtkämmerer, gestern im Seniorenbeirat und zuvor bereits im Behindertenbeirat.

Der Auftrag an die Bürgerinnen und Bürger ist also, sich am Sparen zu beteiligen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wird das Angebot daher auch kritisch gesehen. So heißt es im Bericht von Susanne GENATH vom 28. Januar auch:

Die Mitglieder des Seniorenbeirates begrüßten den ersten Solinger Bürgerhaushalt, bedauerten aber, dass die Bürger keine freien Gestaltungsmöglichkeiten hätten, sondern nur über Sparmaßnahmen entscheiden dürften. „So können wir nur zwischen Pest und Cholera wählen“, sagte Julia Freiwald (Grüne) und erntete dafür Zustimmung in der Runde. Nichtsdestotrotz regte Vorsitzender Herbert Gerbig (SPD) an, dass sich möglichst viele an der Umfrage beteiligten.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel >>>

Wir haben in unserer Karte für Solingen den Status von „B“ auf „E“ geändert (E = Einführung: Der Bürgerhaushalt wird zum 1. oder 2. mal durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nicht nur über den Haushalt Informiert (z.B. durch eine Broschüre), sondern auch konsultiert: Sie hat die Möglichkeit, Verwaltungsvorschläge zu bewerten und/oder eigene Vorschläge einzubringen, zu diskutieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung darüber vorgesehen (Rechenschaft), ob und wie die Bürgervorschläge berücksichtigt wurden).

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Mit Bürgerhaushalt Wandel erreichen – Internationaler Kongress zum kommunalen Bürgerhaushalt in Berlin

Pressemitteilung zum Internationalen Kongress zum kommunalen Bürgerhaushalt in Berlin der Bundeszentrale für Politische Bildung und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/InWEnt

Am 21. und 22. Januar 2010 diskutierten in Berlin über 160 internationale Experten und Praktiker aus 13 Ländern über den kommunalen Bürgerhaushalt. In vielen Teilen der Welt – etwa in Afrika und Südamerika – erweist sich der Bürgerhaushalt als erfolgreiches Instrument der Bürgerbeteiligung. Deutsche Kommunen scheinen bisher noch zögerlich zu sein. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, das Centre Marc Bloch und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/InWEnt gGmbH luden deshalb zum internationalen Erfahrungsaustausch ein. In Foren und Diskussionsrunden analysierten die Teilnehmer die verschiedenen Modelle und Instrumente des Bürgerhaushaltes und ihre Eignung für Deutschland.

Berichte von Bürgerhaushalten in Lateinamerika, Afrika, China, Kanada und Europa stießen bei den Vertretern aus deutschen Kommunen auf großes Interesse, auch wenn Instrumente oft nicht eins zu eins übertragbar sind. „Bestimmte Elemente, Instrumente und Erfahrungen des Bürgerhaushaltes können und sollen ausgetauscht, übernommen, revidiert und angepasst werden“, sagte Thomas Krüger, Präsident der bpb. „Der Bürgerhaushalt ist und kann ein erfolgreiches Beteiligungsinstrument für alle Bürgerinnen und Bürger werden; für Menschen mit Migrationshintergrund, Männer und Frauen, Jugendliche und Senioren.“

So fand beispielsweise ein in der senegalesischen Gemeinde Fissel praktizierter Bürgerhaushalt viel Beachtung und Anerkennung. „Afrika ist hier viel weiter als wir!“, stellte einer der Teilnehmer fest. Anita Reddy, Abteilungsleiterin der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/InWEnt, SKEW, ergänzt: „Afrika ist ein Kontinent, der reich an sehr unterschiedlichen Beispielen des Bürgerhaushaltes ist. Das könnte in Zukunft zu neuen Modellen führen, in denen Demokratisierung als ein wesentliches Thema erfasst wird, die aber auch die Verteilung von Ressourcen, den Zugang zu Bildung, Wissen und politische Einflussnahme einbeziehen.“

Doch beim Bürgerhaushalt geht es um mehr als die Verteilung knapper Ressourcen: er mobilisiert Menschen zur Teilhabe an Demokratie, fördert soziale Gerechtigkeit, politische Bildung und Armutsbekämpfung. Wichtig ist dabei sowohl die Einbettung des Bürgerhaushaltes in ein nachhaltiges kommunales Beteiligungskonzept als auch die Transparenz des Verfahrens. Allerdings ist es schwierig, die gelungene Implementation sichtbar zu machen, denn die Wirkung eines Bürgerhaushaltes ist nur schwer messbar.

Angesichts vieler neuer Herausforderungen der Kommunen bietet sich der Bürgerhaushalt als Instrument an, um den Wandel mitzugestalten. „Wandel ist eine inhärente Eigenschaft des Bürgerhaushaltes, er inspiriert Menschen, etwas zum Guten zu verändern,“ bilanziert Josh Lerner von der New School for Social Research in New York. „Deshalb muss ein Bürgerhaushalt nicht perfekt sein: beginnen Sie einfach und verbessern Sie ihren Haushalt Jahr für Jahr.“

Die Veranstaltung war hierfür ein wichtiger Impulsgeber. Dr. Béatrice von Hirschhausen, Stellvertretende Direktorin des Centre Marc Bloch (cmb), sagt: „Ein spannender und anregender Kongress, der den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch befördern soll.“

Antworten, Ideen und Kontakte mit Experten, wie dem nationalen Netzwerk der Bürgerhaushälter, bieten die bpb und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/InWEnt.

Pressekontakt
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/InWEnt gGmbH
Heike Wülfing
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Mobil: 0171 5400 920
hf.wuelfing@t-online.de

Pressekontakt/bpb
Bundeszentrale für politische Bildung
Daniel Kraft
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel +49 (0)228 99515–200
Fax +49 (0)228 99515–293
presse@bpb.de

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Los Angeles Budget Challenge

LA Budget

Die Stadt Los Angeles führt aktuell eine Bürgerbeteiligung am Haushalt durch. Wie viele Städte weltweit nicht nur in den USA steht LA vor der Herausforderung eine Haushaltssicherung durch Einsparungen und Einnahmeerhöhungen vorzunehmen. Auf der Seite Los Angeles Budget Challenge können die Bürgerinnen und Bürger zwischen verschiedenen Vorschläge zum Haushalt auswählen und jeweils nachvollziehen wie sich Ihre Vorschläge auf das (einzusparende) Budget der Stadt auswirken. Auch wenn es sich hier nicht im engeren Sinne um einen Bürgerhaushalt handelt, ist das Projekt der Stadt Los Angeles dennoch ein sehr interessantes Beispiel für Bürgerbeteiligung über das Internet.

How will you balance the City’s budget?

The General Fund deficit for next fiscal year is projected to be about $408 million. Therefore the „status quo“ bar sets that budget deficit at $400 million. The „Your Budget“ bar shows your budget deficit before your current choice. The „New Budget“ bar shows your budget deficit after your current choice. The Los Angeles Budget Challenge attempts to provide you with enough spending reduction options and revenue options to adequately address this deficit.

Zur Bürgerbeteiligung der Stadt Los Angeles >>>

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