Phasen

 

Gütersloh wird auch 2012 Bürgerhaushalt durchführen

Einstimmig beschloss der Gütersloher Hauptausschuss am 04.07. die Fortführung des online-basierten Bürgerhaushaltes. 2012 solle das Verfahren in die zweite Runde gehen, allerdings mit zwei Unterschieden: Der Bürgerhaushalt soll nun in zwei Stufen durchgeführt werden und die Stadt weicht von dem bisherigen anonymen Verfahren ab.

Das heißt konkret, dass die Bürger sich bei der Registrierung mit ihrem echten Namen anmelden müssen. Dieses Vorgehen ist nach einer Pressemeldung der Stadt durchaus umstritten: Der Hauptausschuss folgte damit nach intensiver Diskussion mit knapper Mehrheit (9 zu 8 Stimmen) einem entsprechenden Antrag von CDU und BfGT. Die Verwaltung hatte sich – auch auf Anraten des das Verfahren begleitenden Unternehmens – für die Beibehaltung der Anonymität ausgesprochen, um die Hürden für eine Teilnahme möglichst niedrig zu halten.

Der Bürgerhaushalt soll nach den Sommerferien mit einer Vorschlagsphase starten, ab November wird er voraussichtlich in die zweite Phase (die Bewertungsphase) übergehen.

Link zur vollständigen Meldung auf gueterslohtv.de

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Münster geht in die zweite Phase

Mehr als 400 Vorschläge wurden beim Münsteraner Bürgerhaushalt gesammelt. Gestern endete die Frist zur Vorschlagsabgabe und ab heute startet die zweite Phase, in der die Beiträge bewertet werden können. Dies kann auch entweder online über das Portal des Bürgerhaushaltes gemacht werden oder bei einer der sechs Bezirksveranstaltungen.

Link zu dem vollständigen Artikel auf wmtv.de

Link zum Portal des Bürgerhaushaltes

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Wann ist ein Bürgerhaushalt ein Bürgerhaushalt?

In der Publikation „Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts“ definieren Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer Mindestbedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Bürgerhaushalt als Bürgerhaushalt bezeichnen zu können:

1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess (eine Deliberation im Sinne von Habermas, 1992). Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Ebenfalls sehr interessant ist die von ihnen vorgeschlagene Typologie von Bürgerhaushaltverfahren.

Der Beitrag ist erschienen in:
Kleger, Heinz & Jochen Franzke (Hrsg.): Kommunaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Beispiel Potsdams, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam

PDF-Download: Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts

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Die Beteiligungsphasen eines Bürgerhaushalts

Eine Besonderheit der Bürgerhaushalte in Deutschland ist, dass sie auf einem einheitlichen Verfahren basieren bzw. darauf zurückgeführt werden können. Dieses Grundmodell umfasst eine „Information“ über den Haushalt der Kommune, eine „Konsultation“ der Meinung der Bürger sowie eine Rechenschaftslegung über die Annahme bzw. Ablehnung der Vorschläge. Wie ist dieser Dreischritt entstanden? Welche Weiterentwicklung hat er erfahren?

Der allgemeine Ablaufplan wird im Rahmen des Pilotprojektes „Kommunen der Zukunft“ (1998–2002) unter maßgeblicher Beteiligung der Hamburger Unternehmensberaterin Angelika Köllner und Gerhard Banner, Mitglied a.D. des Vorstands der Kommunalen Gemeinschaftsstelle KGSt, erarbeitet. Die drei Phasen sind bereits beim ersten Bürgerhaushalt in der Schwarzwaldgemeinde Mönchweiler sichtbar. Mit dem Schwerpunkt auf Transparenz und Konsultation wird der Einfluss des neuseeländischen Vorbilds Christchurch erkennbar. Im Vergleich zu vielen anderen Partizipationsverfahren sollen mit dem Baustein „Rechenschaft“ die Bürger verbindlich erfahren, was aus ihren Vorschlägen wird – wovon auch eine Stärkung der Teilnahmemotivation zu erwarten ist. Das Projekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ (2000–2004) übernimmt die Methode, wobei die drei Schritte von den Städten unterschiedlich umgesetzt werden. So informiert z.B. die Stadt Hilden nicht nur über Broschüren und Zeitungsartikel, sondern lässt öffentlichkeitswirksam Bierdeckel mit Themen des Haushalts bedrucken. Und im hessischen Groß-Umstadt ist der Bürgerhaushalt mit einer Diskussion über Projekte der Lokalen Agenda 21 verbunden. Im nordrhein-westfälischen Vlotho hingegen war der Haushalt sogar einmal Gegenstand des Schulunterrichts. Schüler setzten sich mit den Finanzen auseinander und diskutierten anschließend ihre Vorschläge mit dem Rat.

Mit dem Engagement der Bundeszentrale für politische Bildung für einen Bürgerhaushalt in Berlin kommt es zu einer Vertiefung des klassischen Dreischritts „Information-Konsultation-Rechenschaft“. Kooperationspartner dieser Entwicklung sind die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie die Friedrich-Naumann-Stiftung, welche zusammen das im Deutschen Bundestag vertretene politische Spektrum abbilden. Insbesondere Heino Gröf von der Bundeszentrale für politische Bildung fordert, dass die Bürger massenhaft zu mobilisieren seien. Dementsprechend wird eine „Mobilisierungsphase“ hinzugefügt, in der es darum geht, die wesentlichen lokalen Akteure (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und ggf. die Wirtschaft) vom Sinn und Zweck eines Bürgerhaushalts zu überzeugen. Nach dem Vorbild der internationalen Entwicklungskooperation wird auch Wert darauf gelegt, dass diese Gruppen schon bei der Konzeption des Verfahrens einbezogen werden, wie sie auch später an seiner Evaluation teilnehmen sollen. Die wesentliche Neuerung besteht allerdings darin, dass die Bürger durch eine Abstimmung die Reihenfolge ihrer Vorschläge selbst festlegen. Sie übergeben dem Rat, der die letzte Entscheidung über den Haushalt trifft, eine hierarchisierte Liste.

Die einzelnen Phasen des neuen Ablaufs werden im Dokument „Bürgerhaushalt in Großstädten“ beschrieben, wo sie anhand folgender Fragen dargestellt werden:
• Wie können Bürgerschaft, Politik und Verwaltung mobilisiert werden?
• Wie kann über den Haushalt informiert werden?
• Wie können im Bürgerhaushalt Vorschläge entwickelt werden?
• Wie kann die Übergabe der Empfehlungen an die Politik erfolgen?
• Wie kann eine Rechenschaft gewährleistet werden?
• Wie ist eine beteiligungsorientierte Evaluation möglich?

Dieser Ablauf lässt sich im Bürgerhaushalt von Berlin-Lichtenberg wiederfinden. Der Bezirk hat sich für sein Verfahren an einem Regelwerk orientiert, das von Carsten Herzberg et al. im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung erarbeit wurde (siehe bpb, „Bürgerhaushalt in Großstädten“, Bonn, 2005, S. 14). Inzwischen ist zu beobachten, dass das Lichtenberger Beispiel die Praxis beeinflusst: Eine Prioritätensetzung durch die Bürger – und damit verbunden eine größere Verbindlichkeit im Umgang mit ihren Vorschlägen – wird mittlerweile im ganzen Bundesgebiet diskutiert. Vielen Organisatoren scheint darüber hinaus bewusst geworden zu sein, dass man für die Mobilisierung der Bürger einen größeren Aufwand betreiben muss als bisher.

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