Das Bürgerbudget ist eine gesamtstädtische bzw. flächendeckende Projektförderrichtlinie für die Bürger:innen. Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich vom Stadt- bzw. Gemeinderat zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung.
Ein Bürgerbudget besteht idealtypisch aus sieben Arbeitsphasen:
Ein Bürgerbudget besteht idealtypisch aus sieben Arbeitsphasen:
- Beschluss: Der Gemeinde- bzw. Stadtrat beschließt die Umsetzung des Bürgerbudgets und die Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets.
- Information: Die Bürger:innen werden über die Kriterien und Abläufe des Bürgerbudgets breit informiert.
- Einreichung: Die Bürger:innen reichen ihre Projektideen bei der Verwaltung ein.
- Überprüfung: Die Verwaltung prüft über eine fachliche Stellungnahme die eingereichten Projektvorschläge u. a. hinsichtlich Zuständigkeit, Kosten und Umsetzbarkeit.
- Abstimmung: Die Bürger:innen stimmen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung über die eingereichten und gültigen Projektideen ab.
- Umsetzung: Die Bürger:innen setzen die ausgewählten Projekte allein oder zusammen mit der Verwaltung um.
- Rechenlegung: Die Verwaltung und die Bürger:innen informieren über die Mittelverwendung und die Projektergebnisse.
Hier erfahren Sie mehr zum Bürgerbudget.
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