Diskussion

 

Der Bürgerhaushalt eine Bringschuld der Politik?

Nach unseren Erfahrungen in Münster ist es nicht einfach, das Interesse der im Rat der Stadt vertretenen Parteien am Thema „Bürgerhaushalt“ zu wecken. Zu sehr sind sie davon überzeugt, die Bedürfnisse „ihrer“ Bürger zu kennen und zu sehr sind sie damit beschäftigt, diesen die Sachzwänge zu verdeutlichen, unter denen die Politik angeblich steht, als dass sie sich ihre Wähler/innen als mündige, urteilsfähige Menschen vorstellen könnten.

Sicher reicht da unsere Behauptung nicht aus, die Bürger/innen forderten angesichts eines weiter wachsenden Haushaltsdefizits ein Mitbestimmungsrecht an der Aufstellung des städtischen Haushalts. Die Ratsvertreter wissen nur zu gut, dass Bürger/innen gar nicht gewöhnt sind, beteiligt zu werden und daher am städtischen Haushalt in aller Regel nur insoweit interessiert sind, als ihre persönlichen oder beruflichen Interessen direkt berührt sind.

Aufschlussreich fand ich daher einige Aussagen auf dem von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, InWEnt, am 04.12.2007 in Bonn veranstalteten „5. bundesweiten Netzwerktreffen Bürgerhaushalt“:

Hier vertrat der Stadtkämmerer von Köln sinngemäß die Ansicht, der Bürgerhaushalt sei eine Bringschuld der im Rat vertretenen Parteien an die Bürger/innen: Herr Soénius sieht im Beteiligungshaushalt primär eine Möglichkeit, die Bürger/innen zu aktivem Mitdenken aufzufordern und so der wachsenden Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Es könne auf Dauer nicht sein, dass die nur noch von einer Minderheit aller Wahlberechtigten gewählten Ratsvertreter/innen die Geschicke der Stadt allein bestimmten.

Ebenfalls einleuchtend fand ich die Begründung eines Teilnehmers in einer Arbeitsgruppe (war es der Vertreter von Groß Umstadt ?) der argumentierte, die Kommunalverwaltungen machten einen Wandlungsprozess durch von der Hoheitsverwaltung über die Dienstleistungsverwaltung hin zur Bürgerverwaltung, bei der die Bürger/innen am kommunalen Geschehen direkt beteiligt werden.

Ansich ist eine solche direkte Beteiligung auch in Mitteleuropa nichts Exotisches: In der Schweiz ist diese Beteiligung an der Aufstellung kommunaler Haushalte gesetzlich vorgeschrieben und wird von einer qualifizierten Minderheit der Bürger/innen auch regelmäßig wahrgenommen. Wir brauchen uns daher nicht nur an Porto Alegre oder Christchurch zu orientieren. Wir könnten auch von unseren unmittelbaren Nachbarn lernen.

Freundliche Grüße aus Münster,

Nolten Kattentidt

Arbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 Münster
Eine-Welt-Forum Münster e.V., FrauenAktionsBündnis,
Friedensforum Münster, Umweltforum Münster e.V.

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Bürgerhaushalt und NKF – wie geht das zusammen?

Ausgangslage

Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um die begrenzte Ressourcen und ihren Einsatz in der Kommune. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.
Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Neues Kommunales Finanzmanagement

Während bisher die finanziellen Ressourcen in der Kommune in einer schlichten Einnahme‑/Ausgabeplanung bzw. –rechnung dargestellten wurden und sich dementsprechend Partizipationsprozesse auch nur darauf beziehen konnten, erfasst das neue Kommunale Finanzmanagement den kompletten Ressourcenverbrauch, also auch die Entwicklung des Vermögens.

Die zweite entscheidende Neuerung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist die Produktorientierung. So schreibt beispielsweise die Gemeindehaushaltsverordnung in NRW vor, dass der Haushalt in Teilplänen nach Produktbereichen, Produktgruppen oder nach Produkten aufgestellt wird. Für das Thema der Partizipation am Haushalt verändert sich also der Partizipationsgegenstand. Die Städte, Gemeinden und Kreis sollen zu den Produkten

• Ziele und

• Kennzahlen zur Messung der

• Zielerreichung

beschreiben. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Verwaltungen und erst recht die Politiker damit erhebliche Probleme haben. Die Formulierung von Zielen, deren Erreichung mittels Kenzahlen überprüft werden kann bringt potenziell ein Maß an Transparenz mit sich, das nicht immer erwünscht ist. Außerdem ist es ein ungewohntes Verfahren, das ohne eine erfahrene Moderation kaum zu bewältigen ist. Häufig wird daher im ersten Durchgang auf die Formulierung von Zielen und Kennzahlen verzichtet, was aber zum einen kein Dauerzustand sein kann und zum anderen dem Sinn und Zweck von NKF widerspricht.

Folgen für den Bürgerhaushalt?

Die spannende Frage ist, ob und wie Bürgerhaushaltkommunen den Partizipationsprozess öffnen für die Festlegung von produktorientierten Zielen und wie sie über die Zielerreichung Rechenschaft ablegen. Ohne Zweifel kann es dabei nicht darum gehen, die Bürger aufzufordern, selbst Kennzahlen zu definieren. Aber Verwaltung und Politik müssen ihre Ziele offenbaren, auf mögliche Zielkonflikte hinweisen und die notwendigen Ressourcen zur Zielerreichung benennen.

Es könnten sich dadurch neue Chancen und auch neue Erfolgskriterien für Bürgerhaushaltverfahren ergeben. Während bisher das vorherrschende Erfolgskriterium die zahlenmäßige Intensität der Beteiligung darstellt, bietet es sich an, stärker darauf zu achten, ob und inwieweit sich Qualitätserfolge feststellen lassen. Bei der Berichterstattung ginge es nicht nur um die bloße Rechenschaft über die Umsetzung eines Vorschlags sondern um die Einbeziehung der Wirkungen und Ergebnisse.

Fragen an Akteure deutscher Bürgerhaushaltkommunen:

• Gibt es bereits Beispiele für eine explizite Beteiligung von Bürgern bei der Festlegung von Zielen und Kennzahlen? Wenn ja, mit welchen Erfahrungen?
• Gibt es Planungsüberlegungen dazu? Wenn ja, wie sehen diese aus?
• Gibt es Bereitschaft, sich mit diesem Thema intensiver zu befassen?

Dr. Hanspeter Knirsch

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Vorurteil des Monats November: Der Bürger ist nicht in der Lage sich qualifiziert zu äußern

Kennen Sie dieses Argument? Was halten Sie von Dieser Aussage?

Wir freuen uns auf kontroverse Beiträge.

Nils Zierath (Moderation)

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Wann ist ein Bürgerhaushalt ein Bürgerhaushalt?

In der Publikation „Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts“ definieren Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer Mindestbedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Bürgerhaushalt als Bürgerhaushalt bezeichnen zu können:

1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess (eine Deliberation im Sinne von Habermas, 1992). Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Ebenfalls sehr interessant ist die von ihnen vorgeschlagene Typologie von Bürgerhaushaltverfahren.

Der Beitrag ist erschienen in:
Kleger, Heinz & Jochen Franzke (Hrsg.): Kommunaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Beispiel Potsdams, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam

PDF-Download: Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts

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Ein Mehr an Demokratie? Thesen der Unabhängigen Linken zum Bürgerhaushalt in Freiburg

Datum: 24.09.2009
Quelle: www.unabhaengige-listen-freiburg.de

[Wo Bürgerhaushalt drauf steht, muss nicht nicht Mitbestimmung drin sein. Die Unabhängige Linke stehen der Beschlussvorlage für den Bürgerhaushalt in Freiburg kritisch gegenüber und fordern mit ihren Thesen Möglichkeiten für eine reale Mitbestimmung der Bürger ein. Moderation]

Auf die Tagesordnung des Gemeinderates am 23.10.07 setzt OB Salomon unter Pkt.2 „Grundsatzbeschluss und inhaltliche Verfahrensausgestaltung des Beteiligungshaushaltes. „Top-down“ Prozess nennt man ein derartiges Vorgehen, was früher einfach „diktiert von oben“ hieß. Die Verwaltung macht die Vorlage, die Fraktionen haben – wenn es gut geht – 2 Wochen Zeit, dann wird entschieden, wie „Bürgerbeteiligung“ in Freiburg auszusehen hat. Und dies, ohne dass zuvor eine Debatte in der Bürgerschaft über Verfahren und Ziele geführt werden konnte.

Die Fraktion Unabhängige Listen kritisiert dieses Vorgehen und stellt nachfolgend 7 Punkte zur Diskussion. Wir hoffen, dass damit ein „Bottom-up“ Prozess erleichtert wird, also eine breite Debatte von unten, was erforderlich ist, damit überhaupt von einem Beteiligungshaushalt, also einem Mehr an kommunaler Demokratie, gesprochen werden kann.

Die vollständige Pressemeldung können Sie unter www.unabhaengige-listen-freiburg.de/gemeinderat abrufen.

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