Grundlagen

 

Bürgerhaushalt – Einführung muss durchdacht sein (Teil Ⅰ)

von Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Mainz/Speyer
sturm2 Der 4. Statusbericht zu Bürgerhaushalten in Deutschland weist immerhin 207 Kommunen aus, die sich in irgendeiner Form mit dem Konzept eines Bürgerhaushalts befassen; die Zahl derjenigen Kommunen, die bereits über mehrere Jahre aktiv ein Bürgerhaushaltsverfahren betreiben, ist naturgemäß deutlich kleiner. Das Ergebnis mag angesichts von fast 12.000 Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland noch sehr wenig erscheinen; dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass ein beträchtlicher Teil der Gemeinden gerade in Süddeutschland sehr klein ist, für die ein formalisiertes Bürgerhaushaltsverfahren allein schon wegen fehlender administrativer Kapazitäten nicht in Frage kommt. Gerade hier ist aber zu unterstellen, dass die Bürgerschaft ganz unmittelbar in viele Entscheidungen zur Generierung und Verwendung von Haushaltsmitteln eingebunden ist.

Eine – wenngleich nicht unproblematische – Dynamik hat die Diskussion um Bürgerhaushalte in jüngster Zeit allerdings durch den verschärften Konsolidierungsdruck erhalten. In dem Bemühen, Einsparungen oder Erhöhungen von Abgaben möglichst einvernehmlich umzusetzen, haben viele Kommunen zumindest erwogen, die Bürgerschaft – genauer: EinwohnerInnen – in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Verpflichtung der Kommunen, die in Rheinland-Pfalz am „Entschuldungsfonds“ teilnehmen, die mit der Aufsichtsbehörde vereinbarten Maßnahmen zur Leistung des dort vorgesehenen eigenen Drittels in geeigneter Weise im Internet zu präsentieren, fördert dies gewiss. Allerdings wird in dem Fall eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit schwierig sein, da die Vereinbarungen mit der Aufsichtsbehörde in den nächsten Monaten getroffen werden müssten. Hier sind insoweit andere, einfachere Formen der Mitwirkung als ein Bürgerhaushalt erforderlich, soll der Eindruck vermieden werden, das Konsolidierungsprogramm entstehe in einer „black box“.

Aus kommunaler Sicht sind im Konsolidierungsprozess aber auch zwei weitere Erwägungen zum Bürgerhaushalt maßgeblich: Zum einen fällt es einer Kommunalvertretung leichter, solche Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, die von einer (breiten) Mehrheit auch in der Bevölkerung getragen werden. Das birgt indes die Gefahr, dass durchaus berechtigte spezielle Interessen dabei verloren gehen. Ein Beispiel mag die Berücksichtigung von Anliegen einzelner (kleinerer) Ortsteile sein. Zum anderen dient ein negatives Votum aber auch dazu, Auflagen und Hinweise der Aufsichtsbehörden mit dem Verweis auf die öffentliche Meinung abzulehnen. Vor allem Mehrbelastungen, die einen großen Kreis betreffen würden (Grundsteuer B, Gebührensätze), wären von einem solchen Verdikt möglicherweise besonders betroffen. Ob eine solche Instrumentalisierung von Bürgerhaushalten deren Grundgedanken gerecht wird bzw. den haushaltswirtschaftlichen Notwendigkeiten dient, muss zumindest fraglich bleiben.

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Bachelorarbeit mit kritischer Analyse der Bügerhaushalte Köln und Freiburg

In seiner Bachelorarbeit „Der Bürgerhaushalt: Partizipation in der kommunalen Haushaltspolitik am Beispiel der Städte Freiburg und Köln“ beschäftigt sich Tom Eich mit der Bedeutung der Bürgerhaushalte in der kommunalen Haushaltspolitik. Seine Ergebnisse fallen kritisch aus: Sowohl mit Bezug auf die Input als auch Output-Legitimität sieht er bei beiden untersuchten Beispielen deutliche Grenzen. Mit seiner Arbeit leistet Tom Eich einen weiteren wertvollen Beitrag in der kritischen Evaluation bürgerbeteiligter Verfahren der Haushaltsplanung.

Die Arbeit ist als Download (PDF) erhältlich.

Zusammenfassung:

Die Anzahl der deutschen Kommunen, die Bürgerhaushaltsverfahren planen, umsetzen oder bereits fest etabliert haben, hat heute einen neuen Höhepunkt erreicht. Trotz dieser Entwicklung wurde in Umfragen der Vergangenheit immer wieder bestätigt, dass Bürger nur ein geringes Interesse an der Haushaltspolitik haben und sich lieber an konkreten Projekten beteiligen. Zudem scheinen die Komplexität des kommunalen Haushalts sowie der geringe Kenntnisstand der Bürger bei kommunalpolitischen Fragestellungen gerade in Großstädten auf Grund ihrer großen Aufgabenvielfalt hinderliche Faktoren für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Bürgerhaushaltverfahrens zu sein. Ferner kann sich die schwierige Finanzlage vieler Kommunen und der damit häufig einhergehende Verlust von Handlungsspielräumen für die Durchführung einer Bürgerbeteiligung an der Haushaltsaufstellung in diesen Kommunen als problematisch erweisen. Dennoch ist die Anzahl von Bürgerhaushalten in deutschen Großstädten in den letzten Jahren stetig gewachsen. Doch handelt es sich hierbei um eine erfolgreiche Partizipation in der kommunalen Haushaltspolitik?

Ziel der Arbeit war es, Antworten auf diese Fragestellung mittels eines fallorientierten, qualitativen Vergleichs der Bürgerhaushaltsverfahren der Großstädte Freiburg und Köln zu erarbeiten. Dabei wurden mit Freiburg und Köln zwei Großstädte untersucht, die sich im Hinblick auf die kommunale Haushaltssituation, die Bundeslandzugehörigkeit und die Konzeption des Verfahrens unterscheiden. Auf Grund der Komplexität der Fragestellung und der Vorgaben im Hinblick auf den Zeitrahmen und die maximale Seitenanzahl einer Bachelorarbeit beschränkte sich die Untersuchung auf zwei Fälle: Dem Verfahren „Beteiligungshaushalt 2009⁄2010“ der Stadt Freiburg, das in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführt wurde, sowie dem Verfahren „Bürgerhaushalt 2010“ der Stadt Köln, das in den Jahren 2009 und 2010 stattfand. Um neben den Dokumentationen zu den beiden Verfahren und der unabhängigen wissenschaftliche Evaluierung des Kölner Bürgerhaushalts 2010 weitere Hintergrund-Informationen zu erhalten, wurden insgesamt acht Leitfrageninterviews mit zentralen Akteuren der Verfahren geführt. Hierzu zählten die hauptverantwortlichen Mitarbeiter der Verwaltung der beiden Kommunen, Vertreter zentraler zivilgesellschaftlicher Akteure, Vertreter der kommunalpolitischen Oppositionsfraktionen sowie an dem jeweiligen Verfahren beteiligte externe Berater.

Die Ergebnisse der Arbeit zeigen, dass das Kölner Verfahren „Bürgerhaushalt 2010“ auf Grund einer geringen Steigerung von Input‑ sowie Output-Legitimität nur sehr bedingt als erfolgreiche Partizipation an der kommunalen Haushaltspolitik bezeichnet werden kann. Auf Grund einer ebenfalls geringen Steigerung der Input-Legitimität und einer maximal sehr geringen Steigerung der Output-Legitimität, muss das Freiburger Verfahren „Beteiligungshaushalt 2009⁄2010“ im Vergleich als noch weniger erfolgreich angesehen werden. Dabei war das Hauptproblem des Freiburger Verfahrens, dass sowohl von den Teilnehmern der Online-Plattform wie auch von den Teilnehmern der Stadtkonferenz eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet wurden, die lediglich dokumentiert, jedoch von der Verwaltung weder bewertet noch übersichtlich aufbereitet wurden. So wurde dem Freiburger Gemeinderat eine große Menge an dokumentierten Informationen zum Ablauf und den Ergebnissen der Beteiligungsbausteine übergeben, deren Aussagekraft fraglich blieb und die nicht in greifbare Politikergebnisse verarbeitet werden konnten. Im Vergleich zu Freiburg erwies sich das Kölner Verfahren als deutlich ausgereifter. Im Verhältnis zum Aufwand des Verfahrens waren jedoch auch hier die erzielten Politikergebnisse marginal. Dies gilt insbesondere dann, wenn man die zusätzlich ausgegebenen Mittel zur Umsetzung der Vorschläge von ca. 2 Mio. Euro in Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Köln von ca. 3,5 Milliarden Euro pro Jahr setzt. Trotz einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit ist es dennoch in beiden Verfahren nicht gelungen mehr als 1 % bis 2 % der Bevölkerung für eine Beteiligung zu gewinnen. Aber auch wenn es in Zukunft gelingen sollte, dass durch eine weitere Verbesserung der Verfahren beispielsweise 3 % bis 4 % der Bevölkerung an den Verfahren teilnehmen, werden die zentralen Probleme beider Verfahren nicht gelöst. Daher sollten auch mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden, die im Hinblick auf eine Steigerung der Input‑ sowie der Output-Legitimität auf kommunaler Ebene zu besseren Ergebnissen führen könnten.

In Bezug auf mögliche Alternativen zu einer Partizipation über ein Bürgerhaushaltsverfahren hat das Verfahren „Kölner Bürgerhaushalt 2010“ – das im Kern ein themenbezogenes Anliegenmanagement, welches an die Haushaltsaufstellung der Kommune gekoppelt wurde – bereits gute Ansätze geliefert. Der Vorteil für die am Verfahren beteiligten Bürger war dabei, dass sie sich nicht mit dem Haushalt auseinandersetzen mussten und dennoch ihr Anliegen in das Verfahren einbringen konnten. Dabei hat die Arbeit gezeigt, dass aus Perspektive des Bürgers eher der Wunsch zu bestehen scheint, ein persönliches Anliegen unabhängig vom Themenbereich in das politische System einzubringen als umgekehrt, zunächst Themenbereiche zu beleuchten und sich dann ein Anliegen zu überlegen. Eine zukünftige Lösung hierfür könnte in Köln beispielsweise die Etablierung eines ständigen Anliegenmanagements sein. Ein Vorteil eines solchen Vorgehens wäre, dass persönliche Anliegen von Bürgern der Stadt zeitnah nach ihrem Entstehen in das politische System eingespeist werden könnten. Für die Verwaltung hätte ein ständiges Anliegenmanagement zudem den Vorteil, dass die Vorschläge nicht innerhalb kurzer Zeit eingehen und bearbeitet werden müssen sondern sich diese auf die gesamte Haushaltsperiode verteilen. Auf Grund des Bürgerhaushaltverfahrens scheinen in Köln bereits eingespielte Strukturen und Prozesse innerhalb der Verwaltung zu existieren, auf denen für die Etablierung eines Anliegenmanagements aufgebaut werden könnte. Ergänzt werden müsste dieses durch den Einsatz partizipativer und direktdemokratischer Elemente bei Projekten mit einem hohen Finanzierungsbedarf, die gerade in Großstädten keine Seltenheit darstellen. In diesem Zusammenhang machte ein Gesprächspartner in Bezug zum Kölner Bürgerhaushalt folgende Aussage: „Schade ist, dass die großen Themen, wie die Messe, der U-Bahn-Bau, die Neugestaltung des Rhein-Ufers, politisch alle durch sind und so hat der Bürger bisher auch nicht das Gefühl, dass es um große Themen geht.“ In Zukunft könnte man ähnlich bedeutende Themen, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, zum Anlass nehmen, im Vorfeld ein Partizipationsverfahren zu etablieren, das auf der Beteiligungsplattform des Bürgerhaushalts aufbaut und bei dem die Wünsche und Anregungen der Bürger einfließen können. Auf Basis des Partizipationsverfahrens sollte anschließend ein Bürgerentscheid stattfinden, bei dem die Bürger der Stadt über die Durchführung des Vorhabens entscheiden können. Beispiele wie der Konflikt um Stuttgart 21 oder der Bürgerentscheid zum Verkauf der Freiburger Wohnungsgesellschaft zeigen, dass mit den Bürgern durchaus zu rechnen ist, wenn Sie über bedeutende Themen der Stadt mit großen finanziellen Auswirkungen entscheiden dürfen.

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Evaluation des Oldenburger Bürgerhaushaltes: Viel Licht, aber auch Schatten

Bürgerhaushalte sind im Trend. Um so mehr ist es zu begrüßen, dass Bürgerhaushalte wissenschaftlich beobachtet und evaluiert werden. Eine erste Evaluation zu einem Bürgerhaushalt entstand 2007 zum Lichtenberger Modell, ein weitere Evaluation erschien kürzlich zum Bürgerhaushalt in Köln. Ganz aktuell wurde nun auch eine Evaluation des Bürgerhaushaltes in Oldenburg vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Zentrum für Methoden der Sozialwissenschaften (MSW) in Oldenburg durchgeführt. Die Ergebnisse sind interessant, und nicht nur für den Oldenburger Bürgerhaushalts lesenswert. Ähnlich wie in Köln, kommt die Evaluation zu einem differenzierten Fazit. Hier die steckbriefartige Zusammenfassung, die wir – entnommen der Seite 6 – gerne zitieren:

Finanzielle Rahmenbedingungen:
Geschätztes Haushaltdefizit rund 40 Mio. € zu Anfang des Jahres, rund 20
Mio. bei Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2010.
• Beteiligung:
127 Besucher auf Präsenzveranstaltungen
640 User im Onlineforum
1137 Teilnehmer bei Bürgerbefragung (22,7 % Rücklauf), 1159 füllten den
Abstimmungsbogen aus
• Vorschläge:
200 (netto), überwiegend online eingereicht
Rund 75 % Ausgabevorschläge
• Umsetzung:
9 Vorschläge gingen in den Haushaltsplan ein (Sieben Ausgaben, eine
Investition, eine Einnahme). Genehmigung des Haushalts durch die
Kommunalaufsicht beim Ministerium Inneres, Sport, und Integration erfolgte
im April 2011.
• Was lief gut:
Onlinebeteiligung
Bürgerbefragung
Fast gleich starke Beteiligung von Männern und Frauen
• Was lief schlecht:
Geringe Beteiligung bei Präsenzveranstaltungen
Sehr hohe Beteiligung von Personen mit hoher formaler Bildung
Sehr hohe Beteiligung von Personen im Alter von 40–60 Jahren
Sehr geringe Beteiligung von Migranten
Sehr geringe Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
• Handlungsbedarf:
Werbung/Kommunikation verstärken
Vertrauen in das Verfahren aufbauen
Feinabstimmung des Verfahrens vornehmen
• Fazit:
Basis für das Verfahren geschaffen Bürgerbeteiligung wurde angeregt, Vorschläge generiert Transparenz der Haushaltspolitik verbessert

Interessant ist, dass die im Rahmen der Evaluation des Oldenburger Bürgerhaushaltes festgestellte asymmetrische Beteiligungsstruktur – einmal abgesehen von der fast gleichen Beteiligung von Männern und Frauen – auch ein zentrales Ergebnis des Kölner Bürgerhaushaltes ist – dort wird zum Beispiel auf der Seite 11 festgestellt:

Einzig das Kriterium der Pluralität kann nur mit Vorbehalt als erfüllt bezeichnet werden, da die Gruppe Hoch-Beteiligter von ihrer Struktur her recht homogen ist, und weil sich zu wenig Kölner Bürgerinnen und Bürger aus bildungsfernen Schichten am Verfahren beteiligen. Mit dieser Einschränkung bildet das Verfahren dennoch Meinungsvielfalt ab und ermöglicht einen Wettbewerb der Ideen im Rahmen kommunaler Gestaltungsaufgaben.

Ein lange bekanntes Problem der Bürgerbeteiligung, dass offensichtlich nicht durch das Internet gelöst, sondern reproduziert wird.

Links:
 – buergerhaushalt.oldenburg.de
 – Evaluationsbericht Bürgerhaushalt Oldenburg (PDF)
 – Evaluationsbericht zum Bürgerhaushalt Köln (PDF)

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4. Statusbericht: Bürgerhaushalte in Deutschland

Der 4. Statusbericht seit dem Bestehen der Seite buergerhaushalt.de im Jahr 2007 bietet einen kurzen Überblick über alle auf der Seite dokumentierten Bürgerhaushalt-Kommunen und ihre Status: 207 Kommunen sind inzwischen in die Karte der Bürgerhaushalte in Deutschland aufgenommen. Zu den aktiven Kommunen – also jenen mit dem Status „I“, „E“, „F“ oder „B“ – zählen mittlerweile insgesamt 94 Kommunen. Der Großteil davon (54) fällt unter die Kategorie „Einführung“. Zum Vergleich: Im Juli 2009 waren es insgesamt 58 aktive Kommunen.

Insgesamt lässt sich in beinahe allen Sparten ein Anstieg verzeichnen; besonders deutlich ist dieser in den Sparten „Diskussion“ und „Einführung“: Der Status „D“ ist beispielsweise von 52 im letzten Statusbericht auf mittlerweile 106 gelistete Kommunen gestiegen. Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema Bürgerhaushalt besonders in Zeiten knapper Kassen in immer mehr Kommunen zum Thema wird.

Auch Kommunen mit dem Status „I“ sind seit 2008 kontinuierlich mehr geworden: Von 10 im Jahr 2008 bis hin zu mittlerweile 21 Kommunen. Ein geringer Anstieg (von 4 auf 9 Kommunen) ist in der Sparte „Beschluss“ zu erkennen. Lediglich die beiden Status „Fortführung“ und „Abstellgleis“ lassen sich kaum Veränderungen erkennen. Dies zeigt vor allem, dass bisher nur wenige Städte ihre Bürgerhaushaltsverfahren eingestellt haben. Den Status „F“ wie „Fortführung“ erhalten nur Kommunen, die bereits drei oder mehr Bürgerhaushaltsverfahren durchgeführt haben – der geringe Anstieg in diesem Bereich ist daher unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Seite buergerhaushalt.de erst seit vier Jahren Kommunen mit Bürgerhaushalten erfasst.

Das Interesse an dem Thema „Bürgerhaushalt“ lässt sich auch an den wachsenden Besucherzahlen auf der Seite buergerhaushalt.de erkennen:

Von 3.122 im Januar 2008 bis zu mittlerweile über 31.575 Besuchern in diesem Jahr; das bedeutet eine Verzehnfachung der Besucherzahlen innerhalb von vier Jahren. Noch weitaus stärker angestiegen ist die Zahl der Seitenaufrufe: Im Januar 2010 wurde mit 202.678 Seitenaufrufen ein bisheriger Höchstwert erreicht. Anfang 2011 wurden 128.755 Seitenaufrufe verzeichnet – weniger als im Vorjahr, aber deutlich mehr als zum Zeitpunkt des ersten Statusberichtes 2008 (9.835 Seitenaufrufe).

Link zum vollständigen 4. Statusbericht als PDF

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Weltkarte der Bürgerhaushalte

Tiago Peixoto (@participatory), Doktorant am European University Institute in Florenz, stellt im Internet eine Karte weltweiter Bürgerhaushalte zur Verfügung. Die „PB-Weltkarte“, die Karte der Participatory Budgeting Aktivitäten zeigt, dass Bürgerhaushalte (in ihren unterschiedlichsten Varianten) mittlerweile eine weltweite Verbreitung gefunden haben. Auch wenn die Karte lückenhaft sein mag – so fehlen auf der Weltkarte viele deutsche Kommunen (vergleiche Deutschlandkarte dieser Plattform) – stellt sie dennoch eine beeindruckende Zusammenstellung dar.

Ausschnitt aus der Weltkarte Participatory Budgeting

Andererseits: Die Karte kann auch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Weg zu einer wirklichen nachhaltigen Verbreitung noch weit ist. Es gibt viele Länder ohne jegliche dokumentierte Aktiviäten, und in den „Bürgerhaushalts-Ländern“ stellen die Aktiviäten immer noch eine Erscheinung weniger Kommunen dar.

Link: Weltkarte der Bürgerhaushalte
Linkempfehlung: Siehe auch Meldung Studie: Bürgerhaushalte weltweit

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Studie: Bürgerhaushalte weltweit

Studie über weltweite Bürgerhaushalte

Die Servicestelle hat die Studie „Vom Süden lernen: Bürgerhaushalte weltweit – eine Einladung zur globalen Kooperation“ herausgegeben. Ein internationales AutorInnenteam, welches sich aus Dr. Carsten Herzberg, Prof. Dr. Yves Sintomer, Giovanni Allegretti und Dr. Anja Röcke zusammensetzt, nimmt die LeserInnen mit auf eine Reise rund um den Globus, auf der ganz unterschiedliche Formen und Ausprägungen des „Bürgerhaushalt“ kennen gelernt werden.

Bürgerhaushalte sind ein besonderes Projekt der Entwicklungskooperation: Im globalen Süden erfunden, wurden sie von Ländern des Nordens aufgegriffen. Bürgerhaushalte sind in sehr unterschiedlichen Gesellschaften, Kulturen und politischen Systemen zu finden. Während sie in manchen Fällen für eine Stärkung der Bürgergesellschaft oder für eine Vertiefung der repräsentativen Demokratie stehen, dienen sie in anderen zur Bekämpfung von Korruption oder einer ersten Öffnung verschlossener Strukturen.

Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen und Formen bieten sich Bürgerhaushalte für einen weltweiten Dialog an. Die Studie über die Bürgerhaushalte in der Welt stellt diese Vielfalt dar und zeigt Beispiele aus verschiedenen Kontinenten auf. Die Publikation richtet sich an jene, die in Praxis und Wissenschaft an der Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten interessiert sind. Es werden verschiedene Methoden vorgestellt, als auch über Hintergründe und Netzwerke berichtet. Die Dokumentation ist als deutsche und englische Ausgabe verfügbar und kann kostenfrei bei der Servicestelle bestellt oder hier heruntergeladen werden:

Hier als PDF herunterladen:
Vom Süden lernen: Bürgerhaushalte weltweit – eine Einladung zur globalen Kooperation (PDF, 1,9 MB)

Download the English version here:
Study – Learning from the South: Participatory Budgeting Worldwide – an Invitation to Global Cooperation (PDF, 1,8 MB)

Kontakt:
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, Christian Wilhelm, Fon 0228⁄4460–1631, Fax 0228⁄4460–1601, www.service-eine-welt.de/publikationen/publikationen-start.html

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Jetzt online: Dokumentation zum internationalen Bürgerhaushaltskongress

Mehr als 160 ExpertInnen und PraktikerInnen aus 13 Ländern diskutierten am 21. und 22. Januar 2010 in Berlin über den kommunalen Bürgerhaushalt. Alle Vorträge und Diskussionsrunden über die verschiedenen Modelle und Instrumente des Bürgerhaushaltes finden sich in dieser Dokumentation. Die Berichte von Bürgerhaushalten in Lateinamerika, Afrika, China, Kanada und Europa stießen bei den deutschen KommunalvertreterInnen auf großes Interesse und haben gezeigt, dass der globale Süden in einigen Fällen weiter ist als Deutschland. Die Dokumentation soll helfen, neue Elemente, Instrumente und Erfahrungen des Bürgerhaushaltes kennen zu lernen und dazu anregen, darüber nachzudenken, was Ihre Kommune austauschen, übernehmen oder anpassen kann. Die Dokumentation ist als deutsche und englische Ausgabe verfügbar und kann kostenfrei bei der Servicestelle bestellt oder hier direkt heruntergeladen werden.

Hier Studie Herunterladen:
Dokumentation Internationaler Kongress zu Modellen des Bürgerhaushaltes (PDF, 3,5 MB).

Download the documentation in English language:

International Congress on Models of Participatroy Budgeting (PDF, 3,3 MB)

Kontakt:
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, Christian Wilhelm, Fon 0228⁄4460–1631, Fax 0228⁄4460–1601, www.service-eine-welt.de/publikationen/publikationen-start.html

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Bürgerhaushalt in Córdoba, Lateinamerika

Die Masterarbeit von Hadyn Lindsey Kihm beschäftigt sich anhand einer Studie über den Bürgerhaushalt in Córdoba mit der Frage, welche Faktoren eine erfolgreiche Durchführung eines Bürgerhaushaltes beeinflussen. Untersucht werden dabei vor allem die Struktur des Angebots, die finanziellen Mittel und den politischen Kontext des Bürgerhaushaltes.

Zusammenfassung: Participatory budgeting (PB) is a governing mechanism whereby citizens decide how to allocate part of a local budget. It promises greater accountability, efficiency, and citizen participation in the budgetary process with minimal cost and effort. The process is in place in hundreds of cities in Latin America, but what is unclear in the scholarship is what factors and pre-conditions determine its success. This case study of Córdoba, Argentina is useful for analyzing whether a consideration of pre-conditions is useful in predicting success. This study isolates the primary influential factors to determine why only 10 % of projects have been completed and participation rates are declining by: examining the structure, funding, history, and political and social context of participatory budgeting; comparing Córdoba to other similar countries that have adopted participatory budgeting; conducting key informant interviews; and participating in PB workshops. Of the pre-conditions identified in the study, waning political will and political distractions most influenced the evolution of PB in Córdoba. Despite these setbacks, key individuals both inside the government, such as Director of Participatory Budgeting Jorge Guevara, and outside, such as the members of the Grupo Promotor de Participación Ciudadana (GPPC), operated as a web to generate social capital where institutional knowledge and political will were lacking. The presence of such a web suggests that given the opportunity, PB in Córdoba may yet improve and thrive. Ⅰ conclude by recommending a strategic planning methodology as a means for cities to independently evaluate their participatory budgeting performance.

Link zur vollständigen Arbeit

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Evaluationsbericht zum Bürgerhaushalt Köln liegt vor

Pressemitteilung der Stadt Köln vom 23.11.2010:

Gutes Zeugnis für den Bürgerhaushalt
Uni Bielefeld untersuchte das Kölner Beteiligungsverfahren

Das Institut für Wissenschafts‑ und Technikforschung der Universität Bielefeld hat im Auftrag der Stadt Köln den Kölner Bürgerhaushalt analysiert und bewertet. Für diese so genannte Evaluation befragten die Wissenschaftler Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligt hatten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Politikerinnen und Politiker. Alle drei Gruppen erteilten überwiegend gute Noten. Die Nutzerinnen und Nutzer bewerteten sowohl die Funktionalität der Plattform bei Abgabe, Kommentierung und Bewertung der Vorschläge als auch die Redaktion und Moderation positiv. Es gab aber auch Verbesserungsvorschläge. So wollen viele Bürgerinnen und Bürger besser über die Umsetzung der Vorschläge informiert werden.

Die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ergab, dass sie sich den zusätzlichen Belastungen durch den Bürgerhaushalt gewachsen fühlen. Außerdem stehen sie dem Verfahren positiv gegenüber und haben es zum Teil mit großem Engagement unterstützt.

Auch die Politik beurteilt den Kölner Bürgerhaushalt quer durch alle Parteien grundsätzlich gut. Eine Beschneidung der repräsentativen Demokratie kann sie darin nicht erkennen. Sie lobt vielmehr die aufklärende Funktion des Bürgerhaushalts in Hinblick auf die Möglichkeiten und Beschränkungen kommunaler Finanzpolitik. Die Volksvertreter sehen ebenfalls noch Möglichkeiten, das Verfahren weiter zu optimieren. Sie fordern bei der Themenauswahl noch stärker die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Und sie wünschen sich – wie die Nutzerinnen und Nutzer – eine bessere Dokumentation der Umsetzung der Vorschläge.

Am Schluss ihrer Evaluation gibt das Bielefelder Institut Empfehlungen für künftige Bürgerhaushaltsverfahren. So regt es an, die Bevölkerung noch besser über die Erfolge des Bürgerhaushalts zu informieren, um den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer zu vergrößern. Es hatte sich herausgestellt, dass – wie bei anderen Internet-Kommunikationsplattformen auch – eine relativ kleine Gruppe von Personen das Geschehen beim Bürgerhaushalt prägt. So stammen sämtliche Vorschläge von nur 6,5 Prozent der registrierten Bürgerinnen und Bürger.

Link zum Evaluationsbericht (PDF, Direktzugriff)>>>
Mehr Informationen zum Kölner Bürgerhaushalt auf den Seiten der Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/buergerhaushalt

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Planspiel Bürgerhaushalt

Das Planspiel Bürgerhaushalt vermittelt den Teilnehmenden in einem zeitlich festgesetzten Rahmen von ca. 3 Stunden Kenntnisse zum Thema Bürgerhaushalt. Zielgruppe des Planspiels sind interessierte Bürger und Bürgerinnen (ursprünglich wurde das Planspiel im Rahmen des Bürgerhaushalts Berlin 2008 initiiert). Das Planspiel ist auf 11 Personen ausgerichtet.

Neben einer Einleitung zum Hintergrund und den Zielen von Bürgerhaushalten wird den Teilnehmern die Thematik in Form eines Rollenspiels zum Bürgerhaushalt der Kleinstadt Wuhlheidlingen nahe gebracht. Diskussionsthema ist die weitere Nutzung bzw. Sanierung der zentralen Grünfläche der Stadt.

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Serie | Gastbeiträge zum Bürgerhaushalt

Die Betreiber dieser Plattform, die Bundeszentrale für politische Bildung und die Servicestelle Kommunen in einer Welt, intensivieren das Thema Bürgerhaushalt und haben daher Stimmen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis um ihre Einschätzung zur Rolle, Funktion und Umsetzung von Bürgerbeteiligungshaushalten gebeten. Dabei sollen unter anderem folgende Fragen von den Gastbeiträgen angesprochen werden:

• Stand der Dinge: Welche Verfahren und Instrumente gibt es in Deutschland und in Europa? Wie sehen die aktuellen Entwicklungen aus?
• Welche Potenziale haben Bürgerhaushalte? Ein Verfahren zur Verbesserung der kommunalen Haushaltsplanung? Ein Mittel gegen Politikverdrossenheit? Ein Verfahren kommunaler Entscheidungsfindung, um politikferne Gruppen zu erreichen?
• Wer profitiert von Bürgerhaushalten? Welche Bevölkerungsschichten, welche Altersgruppen, welche Stadtteile? Sind es Männer, Frauen, Kinder, Berufstätige, Arbeitslose oder die Rentner? Die Kommunen und Finanzplanung?
• Was bedeutet die Ein‑ und Durchführung von Bürgerhaushalten für die Politik? Wird sie marginalisiert oder rückt sie neu ins Zentrum? Wie sehen Politikerinnen und Politiker diese Verfahren? Welche Chancen und welche Probleme sehen sie? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
• In welchem Verhältnis stehen Bürgerbeteiligungsverfahren wie Bürgerhaushalte zur repräsentativen Demokratie? Stärkung, Ergänzung, Aushöhlung?
• Wie viel darf Bürgerbeteiligung kosten? Oder anders gefragt: Wie viel sind Politikerinnen und Politiker bereit, zu investieren?
• In welchem Verhältnis stehen Verfahren wie Bürgerhaushalte, in denen es um die Einholung von Bürgermeinungen und –expertise geht zu herkömmlichen Instrumenten wie Expertengutachten, in die nicht nur Kommunen jährlich beträchtliche Summen investieren?
• Was bedeutet die Einführung von Bürgerhaushalten für die Verwaltung? Welche Herausforderungen sind von der Verwaltung zu bewältigen? Wie sehen Verwaltungsspitzen Bürgerhaushalte?
• Wie kann der Erfolg und Misserfolg, Wirkung oder Wirkungslosigkeit gemessen werden? Wie können Bürgerhaushalte miteinander verglichen werden und (dadurch) verbessert werden?
• Von der Partizipation zur E-Partizipation in der kommunalen Haushaltsplanung: Welche Rolle spielen neue Medien bei der Durchführung von Bürgerbeteiligungshaushalten.

In den nächsten Wochen werden auf buergerhaushalt.de unter dem Stichwort „Serie“ Gastbeiträge zum Bürgerhaushalt erscheinen.

Hier sind unsere Beiträge in chronologischer Reihenfolge:

Grußwort des Innenministers Dr. Wolfgang Schäuble

„Der Bürgerhaushalt als Beteiligungschance: Auf dem Weg zur Bürgerkommune“ von PD Dr. Ansgar Klein

„Mehr Geschlechtergerechtigkeit durch Bürgerhaushalte?“ von Dr. Elisabeth Stiefel

Bürgerhaushalte als elektronisch unterstütztes Verwaltungsverfahren von Guido Kahlen

„Der Bürgerhaushalt der Gymnasien“ – zwischen Partizipativer Demokratie und Verwaltungsmodernisierung von Anja Röcke und Yves Sintomer

Ziele des medienübergreifenden Bürgerbeteiligungsverfahrens in der Stadt Bergheim von Alfred Fassbender

Bürgerhaushalte in Bayern – Streiflichter aus dem Süden von Thomas Ködelpeter

Qualitätskriterien für die Gestaltung von Bürgerhaushalten von Helmut Klages

Politische Bildung und Bürgerhaushalt von Christa Widmaier

Bürgerhaushalte und ihre Evaluation von Volker Vorwerk

Fundament für Bürgerhaushalte: ist das Recht gefragt? von Ulrike Löhrs

Wird direkte Demokratie entscheidend für die Etablierung von Bürgerhaushalten sein? von Carsten Herzberg

Der Bürgerhaushalt in Rosario. Ein Beitrag zur Demokratisierung der lokalen Ebene von Eva Roeder

Bürgerhaushalte zwischen Politik und Spielwiese von Hilmar Sturm und Benno Trütken

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Elektronische Partizipation als Verwaltungsaufgabe – Das Beispiel des Kölner Bürgerhaushalts (Teil 1)

von Oliver Märker, Zebralog und Josef Wehner, Fraunhofer IAIS

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Einleitung
Den Bürgern einer Kommune im Rahmen politischer Planungs‑ und Entscheidungsverfahren die Gelegenheit zu geben, sich zu einem anstehenden Vorhaben zu äußern, stellt zunächst einmal nichts Ungewöhnliches dar. Zum einen sehen vor allem formale Planungsverfahren, wie etwa in der Stadt‑ und Raumplanung, immer schon eine Anhörung der Bürgerschaft vor. Zum anderen ist seit nun mehr drei Jahrzehnten ein ansehnliches Repertoire an Bürgerbeteiligungsverfahren entstanden (z.B. Zukunftswerkstätten, Open Space, Perspektivenwerkstätten, Planungszellen, oder etwa Bürgerjurys), die zum Teil mit großem Erfolg vor allem im kommunalpolitischen Kontext praktiziert werden. Dagegen ist der Einsatz von Computersystemen zur Unterstützung von Bürgerbeteiligungen noch relativ jung. Erste Pilotprojekte dazu hat es vor ca. 10 Jahren gegeben (Märker und Wehner 2008). Sie haben gezeigt, dass elektronische Medien Effektivitätsvorteile gegenüber herkömmlichen Beteiligungsverfahren bieten. Es lassen sich in kürzerer Zeit erheblich mehr Menschen auf bequemere Weise an einem Verfahren beteiligen, ohne dass dabei die Qualität der Beiträge leiden muss.

Diese Vorteile sind in den letzten Jahren durch die medientechnologische Wende des Internets zum „Web 2.0“ noch einmal beträchtlich gesteigert worden. Das Internet gilt heute als Schrittmacher einer allgemeinen Mobilmachung der Laien („user generated content“), von der auch Verfahren der politischen Teilhabe profitieren können. Nicht verwundern darf deshalb, wenn die gegenwärtige Debatte über elektronisch unterstützte Bürgerbeteiligungsverfahren („E-Partizipation“) sich vor allen an den medientechnologischen bzw. sich darauf gründenden politisch-visionären Erwartungen ausrichtet, wie die vielen Beiträgen zur „eDemocracy“ oder „Cyberdemocracy“ belegen. Dagegen spielen Erwägungen hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit und Verarbeitungskapazität der Verwaltung und deren auf die Zukunft ausgerichteten Modernisierungsleitbilder und –programme („eGovernment“) eine untergeordnete Rolle. Ohne diese Ankopplung wird jedoch die Bürgerbeteiligung – ob nun mit oder ohne Internetunterstützung – auch zukünftig für die etablierte Politik und die administrativen Systeme – egal auf welcher föderalen Ebene – nur ein Nischenthema bleiben.

E-Partizipation sollte daher nicht im Sinne ungebundener Debattierplätze missverstanden werden, wo sich interessierte Bürger treffen können, um nach selbstbestimmten Regeln über politische Sachverhalte sich zu verständigen; ebenso wenig haben wir es hier mit Verfahren zu tun, die der möglichst vollständigen und ungefilterten Übermittlung von Bürgermeinungen in die verwaltungs‑ und politikinternen Binnenräume dienen. Vielmehr geht es – soweit die gezielte Befragung der Bevölkerung zu anstehenden Planungsvorhaben im Mittelpunkt steht – darum, die Grenzen bzw. Portale von verwaltungstechnischen und politischen Einrichtungen durchlässiger zu gestalten für die Interessen, Erwartungshaltungen und Meinungen der Bürgerschaft. Ferner ist zu begreifen, dass die hinter diesen Portalen liegenden Informations‑ und Kommunikationswege der Verwaltungen auf die Auswertung und weitere Verarbeitung entsprechender Beiträge einzustellen sind, um die erforderlichen Verarbeitungskapazitäten sicherzustellen.

Schließlich muss auch das internetunterstützte Verfahren selbst so gestaltet werden, dass es zum Bürger hin motivierend wirkt, sich auf das Beteiligungsangebot einzulassen, gleichzeitig aber auch Ergebnisse zu erzeugen vermag, die verwaltungs‑ und politik seitig als informative Unterstützung für die jeweils in Frage stehenden Planungsaufgaben wahrgenommen werden können. Elektronische Bürgerbeteiligung stellt so verstanden eine komplexe Gestaltungsaufgabe dar, die sich aus einer Vielzahl teils technischer, teils organisatorischer, teils politischer Teilaufgaben zusammensetzt. Nur wenn diese Aufgaben als solche erkannt und gelöst werden, können Bürgererfahrungen und Bürgerwissen nachhaltig zur Verbesserung der Legitimität, Qualität und Akzeptanz von Planungs‑ und Entscheidungsprozessen beitragen. Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn gegenwärtig die E-Partizipation-Bewegung sich noch in einer Experimentier‑ und Lernphase befindet. Sie ist in Deutschland gekennzeichnet von der Bereitschaft einiger Großstädte, in das Thema Bürgerbeteiligung zu investieren und die damit verbundene komplexe Gestaltungsaufgabe anzunehmen. Ein aufschlussreiches Beispiel hierfür ist die Stadt Köln.

Das Kölner Modell
Die Stadt Köln hat im Jahre 2007 erstmalig einen – wie die Beteiligungszahlen eindrucksvoll belegen – sehr erfolgreichen Bürgerhaushalt durchgeführt. Dieser Erfolg, der mittlerweile auch mit einigen wichtigen Preisen anerkannt wurde, hat sicherlich viele Gründe. Ein ganz wesentlicher dürfte jedoch sein, dass Politik und Verwaltung von Anfang an sich der Frage stellten, wie ein solches Verfahren möglichst nachhaltig in den Alltagsbetrieb von Politik und Verwaltung integriert werden kann. Die Verantwortlichen und Promotoren des Verfahrens waren sich darüber im Klaren, dass die nicht geringen Einstiegsinvestitionen, die mit der Einführung von Beteiligungsverfahren verbunden sind, sich nur dann rechtfertigen lassen, wenn es gelingt, das Verfahren so zu organisieren und technisch zu unterstützen, dass es regelmäßig zum Einsatz kommt. Denn nur ein regelmäßiger Einsatz würde Bürger wie Verwaltung und Politik insgesamt von der Ernsthaftigkeit des kommunalen Engagements in Sachen Beteiligung überzeugen und sie motivieren, das Angebot auch anzunehmen bzw. sich mit den Ergebnissen der Beteiligung auseinanderzusetzen. Um diese Nachhaltigkeit zu erreichen, sind in Köln verschiedene organisatorisch‑ und technisch-konzeptionelle Entscheidungen getroffen worden.

Bürgerbeteiligung als Konsultation
Ein erster wichtiger Schritt kann darin gesehen werden, im Vorfeld der Konzeptualisierung des Bürgerhaushalts sich auf ein Verständnis von Bürgerbeteiligung allgemein zu einigen. In Köln entschied man sich letztlich dafür, Bürgerbeteiligung im Sinne einer Anhörung bzw. Konsultation zu behandeln. Man wollte sich einerseits nicht darauf beschränken, Bürger zukünftig über anstehende Planungsvorhaben der Stadt nur besser zu informieren; andererseits sollte vermieden werden, durch zu weit reichende Mitsprache‑ und Einspruchsrechte den Planungs‑ und Entscheidungsprozesse in der Verwaltung zu überfordern oder gar außer Kraft zu setzen. Die Bürger der Stadt Köln sollten die Möglichkeit bekommen, zu ausgesuchten Themen wie dem Haushalt, Vorschläge zu machen, diese zu kommentieren und zu bewerten, um am Ende eines Beteiligungsverfahrens ein von ihnen selbst bewertetes Endprodukt, nämlich eine Liste mit den am besten bewerteten Vorschlägen, der Stadt zu überreichen – mit dem wichtigen Zusatz, dass diese Ergebnisse von der Verwaltung auch nachprüfbar zur Kenntnis genommen werden und in die jeweiligen Planungen einfließen werden (Vorwerk et al. 2008).

Eine damit eng verknüpfte Überlegung war, diese Form der konsultativen Bürgerbeteiligung nicht auf ein einziges Thema bzw. auf ein spezielles Verfahren wie dem Bürgerhaushalt zu begrenzen, sondern als innovative Grundidee eines umfassenderen Konzepts Bürgerbeteiligung in der Stadt Köln („E-Partizipation“) zu verstehen. Zwar wurde der Leitgedanke der Bürgeranhörung erstmalig im Rahmen eines Bürgerhaushalts umgesetzt, es sollen jedoch zukünftig nicht nur der Bürgerhaushalt regelmäßig durchgeführt werden, sondern auch andere Verwaltungen bei Bedarf auf Verfahren der Bürgerbeteiligung zurückgreifen können und dabei stets von den denselben methodischen Prinzipien der Konsultation Gebrauch machen (Mandantenfähigkeit der Plattform). Der Gedanke der Bürgerbeteiligung wurde also ausbuchstabiert und als verbindliche Grundidee für alle zukünftigen Bürgerbeteiligungsverfahren verabschiedet, bevor dazu übergegangen wurde, für spezielle Anwendungen wie dem Bürgerhaushalt ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

Steht also zukünftig etwa im Bereich der Stadtentwicklung ein Planungsvorhaben an, das durch Konsultation der Bürgerschaft unterstützt werden soll, dann wird das entsprechende Beteiligungsformat vom Ablauf und von der Methodik her dem Verfahren des Bürgerhaushalts in vielen relevanten methodischen und technischen Aspekten gleichen. Es wird stets darum gehen, dass die Teilnehmer des Verfahrens ausgehend von eingereichten und bewerteten Vorschlägen im Laufe des Verfahrens eine Besten-Liste erstellen – was freilich nicht ausschließt, dass bei Bedarf Verbesserungen und Veränderungen an den Verfahrenskomponenten vorgenommen werden, und dass die jeweils in einem Verfahren involvierten federführenden Fachämter eigene Vorstellungen bis zu einem gewissen Umfang in die Gestaltung des Beteiligungsverfahrens einbringen können.

Von dieser Übertragbarkeit bzw. Wiederholbarkeit eines methodischen Prinzips der Bürgerbeteiligung erhofft man sich mehr Vor‑ als Nachteile: Sie soll zunächst einmal helfen, Kosten zu sparen, da sie davon entlastet, für jede Verwaltungseinheit bzw. für jeden weiteren Einsatzzweck zusätzliche Beteiligungsformate erfinden und erproben zu müssen. Die Entscheidung für ein Beteiligung ermöglichendes Basisverfahren soll jedoch auch kognitive und personelle Entlastungen bringen. Werden in jedem Verfahren nicht nur grundlegende technische und methodische Verfahrenselemente wiederbenutzt, sondern auch, wie noch darzustellen sein wird, dieselben organisatorischen Abläufe aktiviert, lässt sich verhindern, dass das Thema Bürgerbeteiligung selbst für eine große Stadt wie Köln ins Unübersichtliche und Überkomplexe hypertrophiert. Die Aufwendungen und Anforderungen für Bürger‑ wie Verwaltungsseite, also für diejenigen, die eingeladen sind, ihre Ideen und Vorschläge mitzuteilen, und diejenigen, die gehalten sind, sich mit den entsprechenden Ergebnissen zu befassen, sollen überschaubar und berechenbar bleiben.

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Gastbeitrag | Bürgerhaushalte zwischen Politik und Spielwiese

von Hilmar Sturm und Benno Trütken

sturm2 Trütken Wenn Bürger sich beteiligen oder beteiligt werden, fragen sie immer öfter: Was wird denn daraus? Oder sie sagen gleich mit skeptischem Blick: Ich mache mit, aber ich glaube nicht, dass wir da viel bewegen. Damit sprechen sie eine Frage an, die auch in einer Arbeitsgruppe der Internationalen Bürgerhaushalt-Tagung von InWent und bpb im Januar 2010 in Berlin diskutiert worden ist: Wie politisch ist der Bürgerhaushalt? Mit anderen Worten: Werden die Bürgerinnen und Bürger an wirklich relevanten Entscheidungen beteiligt?

Damit soll nicht behauptet werden, dass es das Ziel jedes Bürgerhaushaltes sein müsste, dass die Beteiligten »richtig politisch« mitreden. Dennoch wird zu manchem Bürgerhaushalts-Verfahren gefragt werden, ob sie eher als »Spielwiese« oder Ablenkung von den »eigentlichen« haushaltspolitischen Fragen eingesetzt werden. Entsprechende Fragen werden immer häufiger auch von Journalisten gestellt.

Stärken Bürgerhaushalte politisches Interesse und Systemvertrauen?
Erfreulich viele Kommunen arbeiten mit Bürgerhaushaltsverfahren. Die Beteiligten haben das gute und berechtigte Gefühl, ihre bürgerliche Pflicht getan zu haben; Politik und Verwaltung dürfen sich mit Recht für besonders offen und demokratisch halten. Aber gleichzeitig schrumpfen die Mitgliederzahlen von Parteien, haben sie oft Schwierigkeiten, ihre kommunalen Kandidatenlisten zu füllen, sinken die Wahlbeteiligungen und sinkt das Vertrauen in Parteien und Politiker immer weiter auf einen erschreckend niedrigen Stand. »Unpolitische« Bürgerhaushalts-Verfahren könnten diese Tendenzen verstärken, indem sie zum einen vom Kern der Politik ablenken (und dieser Kern ist im ganzen Haushaltsplan in Zahlen ausgedrückt und entschieden), und zum anderen indem sie ein Signal senden, dass Politik und Verwaltung über das »Eingemachte«, das große Ganze lieber selbst entscheiden. Wäre es ein Wunder, wenn auch interessierte Menschen sich abwendeten?

Bürgerhaushalte mit politischem Anspruch
Was heißt »politisch« oder »unpolitisch« (weniger politisch)? Politisch kann man einen Bürgerhaushalt dann nennen, wenn:

 – die Bürger Prioritäten für einen relevanten Teil oder für das Ganze des Kommunalbudgets setzen können (Haushaltsrelevanz) – und nicht nur über eine mehr oder weniger kleine »freie Spitze« mitbestimmen dürfen oder Anregungen zu einzelnen Posten vorbringen, was letztlich als unpolitisch zu bezeichnen ist;

 – die Prioritäten, Vorschläge und Empfehlungen der Bürger zumindest beantwortet, möglicherweise sogar weitgehend verwirklicht werden (Wirksamkeit und Reaktion) – wohlgemerkt: die Entscheidung bleibt beim verfassungs‑ und gesetzmäßig dazu bestellten Gemeinde‑ oder Stadtrat –, eher unpolitisch wären also Verfahren, bei denen Bürgervoten gesammelt, aber nicht systematisch beantwortet oder berücksichtigt werden;

 – Vorschläge diskutiert und systematisch gewichtet oder zur Abstimmung gestellt werden (Entscheidungscharakter) – unpolitischer sind Verfahren, bei denen Vorschläge eher gesammelt werden (»Vorschlagswesen«);

 – die Beteiligten, vor allem die Abstimmenden, eine angemessene Form der demokratischen Legitimation besitzen (etwa durch repräsentative Auswahl, beispielsweise durch Zufallsverfahren, oder als Vertreter bestimmter, möglicherweise bisher unterrepräsentierter Gruppen wie Minderheiten, oder auch in anderer Form – eher unpolitisch sind Verfahren nach dem Prinzip der Selbstauswahl (»wer möchte, macht mit«) oder bei denen es egal ist, wer teilnimmt, oder solche, an denen hauptsächlich Aktivbürger/innen mitwirken;

 – die Bürgerinnen und Bürger einen möglichst guten Durchblick bekommen, das heißt Informationen über den ganzen Haushaltsplan und auch über mittel‑ bis langfristige Pläne und Schätzungen (Transparenz) – eher unpolitisch wären daher Verfahren, bei denen vorwiegend zu einzelnen Haushaltsteilen informiert wird oder nur über ein Jahr und die Bürger/innen sich nur zu einzelnen Projekten oder einem kleineren freien Betrag Gedanken machen;

 – die Bürger/innen zumindest auch Sparentscheidungen mitzutreffen oder vorzubereiten haben, vielleicht sogar ohne Ausgabenspielraum (Realismus und Richtung) – eher unpolitisch sind Verfahren einzustufen, bei denen die Bürger/innen vom Sparzwang weitgehend unbehelligt bleiben.

Selbstverständlich sind diese Kriterien oder Indikatoren nicht abschließend gemeint. Wenn man ganz grob eine Unterscheidung zwischen eher politischen und eher apolitischen Verfahren treffen will, dann müssen nicht alle Eigenschaften zutreffen, damit ein Verfahren eingeordnet werden kann. Es lassen sich für alle Ausprägungen Beispiele in der Praxis finden. Zu den eher unpolitischen Bürgerhaushalten zählen auch diejenigen, bei denen sich die Beteiligung weitgehend auf die Information der Bürger beschränkt. Selbstverständlich tragen sie den Keim der Politisierung der Bürgerschaft in sich. Jedoch zeigen manche Erfahrungen, dass über ein »Vorschlagswesen« nicht hinausgekommen wird.

Spielwiesen oder Sparen als realistische Politik?

Gerade die Spar-Frage wird die Kommunen (und nicht nur sie) in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen, und hier bietet der Bürgerhaushalt ein großes Potential: weil (a) die Bürger zum Sparen, also auch zum Verzichten grundsätzlich bereit sind, (b) nur sie selbst wissen, worauf konkret sie am ehesten zu verzichten bereit sind, und (ⅽ) bei guten Verfahren eine zusätzliche Legitimationsbasis für Sparmaßnahmen bieten, womit sie (ⅾ) die öffentliche Akzeptanz für harte Maßnahmen erleichtern. Wird also im Bürgerhaushalt eher gespart oder eher ausgegeben? Wenn es nur oder vor allem ums Ausgeben geht: Weckt und nährt man damit nicht Illusionen bei den Bürger/innen? Oder schleicht sich bei ihnen vielleicht sogar das Gefühl ein, es sei genügend Geld da, nur ihrer Kenntnis und ihrer Mitentscheidung entzogen?

Beispiele
Der klassische Bürgerhaushalt in Porto Alegre bedeutet vor allem: Bisher benachteiligte Gruppen in den Stadtteilen Porto Alegres melden ihre Bedürfnisse und Prioritäten an; entschieden wird in einem stadtweiten Austausch. Hier hat der Bürgerhaushalt von Beginn an einen halb politischen Charakter. Er kann und sollte immer politischer werden und damit die Menschen wieder näher an die Politik, an ihr Gemeinwesen, heranführen.

Nun nach Deutschland.
»Solingen spart« heißt das Bürgerhaushaltsverfahren in der Stadt in Nordrhein-Westfalen. Ziel war hier nicht die Priorisierung von Ausgaben, sondern von Sparvorschlägen – ein realistischer politischer Ansatz. Dennoch ist das Verfahren als eher unpolitisch einzustufen, denn die »Produktkritik« wurde von der Stadtverwaltung vorgenommen. Zudem wurde die strategische Ausrichtung »in drei strategischen Workshops des Verwaltungsvorstands, der städtischen Führungskräfte und der Ratsfraktionen« erarbeitet. Für die Bürgerinnen und Bürger blieb letztlich ein erweitertes Vorschlagswesen, wenig Einblick in und Mitentscheidung über Grundsatzfragen. Nur registrierte Bürger/innen konnten auch von der Verwaltung gemachte Vorschläge bewerten. Es wurden Teilnehmerdaten veröffentlicht und damit Transparenz über deren Repräsentativität hergestellt. Es zeigt sich, dass Männer etwas überrepräsentiert sind; Personen mit Hochschulabschluss machen einen relativ großen Anteil aus. Dennoch wurden auch Menschen mit Hauptschulabschluss erreicht. Soweit zu einer ersten Einordnung des Solinger Verfahrens. Ähnlich ist »Essen kriegt die Kurve« mit Bürgerhaushalt-Hilfe einzuordnen. Auch in Essen können die Bürger/innen einerseits Sparvorschläge von der Verwaltung bewerten und andererseits eigene vorbringen und diskutieren, ebenfalls online. (Die Selektivität von Online-Beteiligungen soll hier nicht diskutiert werden; sie ist aber auch für die Frage, wie politisch ein Bürgerhaushalt ist, relevant.)

Fazit
Bürgerhaushalte bewegen etwas – mal mehr, mal weniger. Es könnte mehr sein, wenn sie noch politischer würden, das heißt noch mehr Einfluss auf den politischen Rahmen hätten, auf die strategische Ausrichtung des Produkthaushaltes und darüber hinaus. Damit kommen wir aber gleich zur nächsten Herausforderung.

Wichtige Entscheidungen fallen nicht in der Kommune
Wenn die Kommunen kaum eigene Steuern haben, und wenn über große Teile der Ausgaben und Einnahmen in Landtagen und Bundestag beschlossen wird, müsste ein politischer Bürgerhaushalt auch diese Fragen behandeln: die Frage nach der föderalen Finanzverfassung. Ideen hierzu sind vorhanden, müssen aber an anderer Stelle diskutiert werden.

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72 Frequently Asked Questions about Participatory Budgeting

Die Veröffentlichung von UN-HABITAT, dem United Nations Human Settlements Programme, beschäftigt sich mit folgenden 72 Fragen zum Thema Bürgerhaushalt:

Ⅰ. General Questions
1. What is Participatory Budgeting (PB)?
2. When did Participatory Budgeting start?
3. How have the PB experiences been expanded?
4. How many cities have PB experience at this time?
5. Where has Participatory Budgeting taken place?
6. In what types of cities are Participatory Budgets implemented?
7. Is PB only implemented at the municipal level?
8. Are there regional differences in the form of implementation of the
Participatory Budget?
9. What are the benefits of the PB for the city and its citizens
10. What are the benefits of the PBfor local public administration?
11. Who benefits from the Participatory Budget?
12. What are the dimensions of the Participatory Budget?
13. Where can one find more information about the PB?

Ⅱ. Initiation and implementation of a Participatory Budget
14. Can any municipality implement a Participatory Budget?
15. What are the basic conditions necessary to implement a
Participatory Budget in a municipality?
16. In what conditions is it not advisable to undertake a PB?
17. What are the basic principles of the Participatory Budget?
18. How is a Participatory Budget put into practice?
19. What are the principal stages of a Participatory Budget?

Ⅲ. Financial Dimension
20. What percentage of the total municipal budget is submitted
for consideration in the Participatory Budget?
21. What proportion of the municipal investment budget is
placed under discussion?
22. Is there an optimal percentage of the municipal budget
that should be submitted for public discussion?
23. What is the origin of the resources placed under debate?
24. What is the impact of the Participatory Budget on fiscal
collection and municipal revenue?
25. Do all demands of the citizens result in public works and services?
26. How are the resources distributed within a city?
By sector? By region?
27. How are the budgeting criteria defined?
28. Where are PB decided, and who has the decision-making power?
29. Is the PB limited to planning short-term expenditures?
30. Is there more and better participation when the municipal resources
to be assigned are greater? In this sense, is having few resources
subject to discussion an obstacle or a conditioning factor?
31. Does the Participatory Budgeting process only discuss revenue
from municipality’s own sources?
32. Are there processes to ensure accountability in the PB?
33. How much does the process cost the municipality and how are
these costs covered?

Ⅳ. Participatory Dimension
Citizen Participation
34. Who participates in the Participatory Budget?
35. How many people participate in Participatory Budgets?
36. If participation is limited, doesn’t that take legitimacy away
from the process?
37. Where are decisions made during the process?
38. If the Participatory Budget Council – PBC – is the central player,
who makes up the PBC?
39. Can the delegates and councillors of the PB be re-elected?
Participatory Budget delegates be avoided?
40. How can the bureaucratisation or even corruption of the
Participatory Budget delegates be avoided?
41. What level of participation do women have?
42. Are there gender-sensitive Participatory Budgets?
43. How do the excluded and marginalised participate in the PB? Isn’t
there a risk of greater social exclusion for example in the case of
immigrants, undocumented workers or the homeless?
44. How can the participation of the poor, the excluded, and the
unorganized be facilitated?
45. Who oversees and monitors the execution of the budget and
the approved projects?
46. What is the role of NGOs, universities and professionals in
the Participatory Budget?
47. Is there volunteerism in the Participatory Budget?
What is its role?

Governmental Participation
48. What is the role of the local government throughout the process? 66
49. What is the underlying logic regarding the place of Participatory
Budgets in local governments?
50. Which is the municipal area or department responsible for
the process?
51. Does the Participatory Budget depend on only one unit of the
municipal administration?
52. What is the role of the legislative branch in the PB?
53. How does the municipality invite the population to participate in
the Participatory Budget?
54. What steps can the municipality take to encourage and mobilise
the community to participate in the PB process?
55. How does the Participatory Budget relate to other instruments
and mechanisms of citizen participation?
56. What are the main difficulties that municipal administrations face
in implementing a Participatory Budget?

Participation of the Private Sector
57. How can the private sector be integrated into the PB?
58. How can the informal or solidarity-based economy sectors
be integrated?

Ⅴ. Normative and Legal Dimension
59. How and when should the PB process be formalised and legalised?
60. What aspects of the PB should be inscribed in a legal framework?
61. Is it necessary for the Participatory Budget to be related to a
Development Plan (long-term, strategic or physical)?
62. How can the PB be tied to urban planning instruments?
63. Who makes the link between the long-term plans and the PB?
64. Are there evaluation mechanisms or systems for the PB?

Ⅵ. Territorial Dimension

65. How is the PB linked to municipal decentralisation?
66. Is there an optimal number of regions and/or sub-regions which
guarantees the proper functioning of the Participatory Budget?
67. Are there Participatory Budgets in rural areas?
68. Is the PB methodology similar in rural and urban areas?

Ⅶ. Final Questions
69. Is the Participatory Budget a proposal that emerges from certain
political parties? Do these parties have any particular leanings?
70. Is there a risk of considering the PB as a panacea? As the cure
for all ills?
71. Does the Participatory Budget reduce corruption?
72. How can the sustainability of the PB process be guaranteed?

Zur Veröffentlichung von UN-HABITAT >>>

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Gastbeitrag | Qualitätskriterien für die Gestaltung von Bürgerhaushalten

von Helmut Klages

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Die grundlegende Bedingung für das Vorhandensein eines „Bürgerhaushalts“

Mit dem Begriff „Bürgerhaushalt“ verbinden sich gegenwärtig höchst verschiedenartige Vorstellungen, die nur schwer auf einen Nenner zu bringen sind. Bevor man sich an eine Klassifizierung macht, um wertfrei verschiedene Begriffsverständnisse und Methodenansätze zu unterscheiden, erscheint eine grundsätzliche Abgrenzung erforderlich: Streng genommen sollte der anspruchsvolle Name „Bürgerhaushalt“ eigentlich nur für solche Beteiligungsansätze verwendet werden, bei denen die Bürger/innen eine reale Chance erhalten, an dem politischen und administrativen Prozess der Haushaltsaufstellung direkt und aktiv mitzuwirken und in den Haushalt ihrer Kommune eigene Vorstellungen (Präferenzen, Prioritäten, Wünsche, Empfehlungen …) einzubringen.

Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung wird angesichts der Tatsache erkennbar, dass eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger/innen an der Haushaltsaufstellung in der Mehrzahl der Fälle, in denen man heute von einem „Bürgerhaushalt“ spricht, nicht – oder noch nicht – erfolgt. In der Mehrzahl der Kommunen, die einen „Bürgerhaushalt“ für sich reklamieren, erfolgt bisher eine Beteiligung der Bürger/innen nur im Sinne eines „Vorschlagswesens“ (oder auch „Beschwerdemanagements“): Den Bürgern wird eine Möglichkeit eingeräumt, in zeitlicher Verbindung mit der Haushaltsaufstellung eigene Vorschläge für wünschbare Verbesserungen einzubringen, wobei in einem Teil der Fälle Verfahren zur Anwendung gelangen, welche es ihnen ermöglichen, die Vorschläge selbst zu bündeln und zu bewerten, ⅾ.h. eine Zusammenfassung deckungsgleicher Vorschläge vorzunehmen und eine Rangfolge zwischen ihnen herzustellen.

Es kann zwar keinen Zweifel daran geben, dass solche Ansätze für die Bürger/innen nutzbringend sind. Die zeitliche Koppelung des Vorschlags‑ oder Beschwerdewesens mit der Haushaltsaufstellung bringt überdies eine Mehrzahl von praktischen Vorteilen mit sich. Es wird sich auch kein ernsthafter Einwand dagegen erheben können, dass sich der Stadt‑ oder Gemeinderat in der Regel eine Letztbewertung der Einsendungen der Bürger vorbehält, die durch Stellungnahmen der Verwaltung abgestützt ist. Das elementare Recht des Rates, letztverantwortlich über den Haushalt zu beschließen, wird ihm schließlich kaum jemand ernsthaft streitig machen wollen, der auf dem Boden der repräsentativen Demokratie steht, wie sie sich in unserem Lande etabliert hat.

Ein entscheidender Einwand muss aber von der Tatsache ausgehen, dass die Bürgerbeteiligung bei solchen Ansätzen als ein Parallelverfahren zur eigentlichen Haushaltsaufstellung stattfindet, die nach wie vor bei den Ämtern und Ausschüssen verbleibt, ohne dass die Bürger dabei ernsthaft „mitreden“ können. De facto wird die Entscheidung über die Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel bei solchen Ansätzen durch die Bürgerbeteiligung nur am Rande tangiert, denn die Bürger halten sich bei ihren Vorschlägen in der Regel an ihren alltäglichen Erfahrungs‑ und Interessenhorizont und damit ans „Kleinteilige“. Dem „Eingemachten“, mit dem sich die Ämter und Ausschüsse beschäftigen, kommen sie dabei meist schon von sich aus nicht allzu nahe, so dass es kaum irgendwelcher absichernder Barrieren bedarf. Es braucht angesichts dessen auch nicht allzu sehr zu verwundern, dass die Bürgervorschläge vielfach finanziell gesehen kaum zu Buch schlagen (bei dem ersten Kölner Bürgerhaushalt addierten sich die mit ihnen verbundenen Zusatzaufwendungen insgesamt zu ca. 0,1 Promille des zur Entscheidung anstehenden Doppelhaushalts der Stadt und konnten aus einer Haushaltsreserve finanziert werden, ohne dass der Haushaltsentwurf selbst in irgend einer Weise tangiert wurde).

Als „Bürgerhaushalte“ im eigentlichen Sinn des Wortes sollten dem gegenüber nur solche Beteiligungsansätze angesehen werden, bei denen die Bürger frühzeitig und nachhaltig in den Prozess der Haushaltsaufstellung selbst einbezogen werden. Es stehen hierfür Verfahren zur Verfügung, die es den Bürgern ermöglichen, bezüglich der Verteilung der disponiblen Mittel der Kommune auf die verschiedenen Verwendungsbereiche Priorisierungen vorzunehmen, ⅾ.h. zum Ausdruck zu bringen, wie wichtig und dringlich diese in ihren Augen sind. Die Ergebnisse können dann dem Rat in aggregierter, oder auch in gruppenspezifisch ausdifferenzierter Form als Ausdruck des Bürgerwillens zur Kenntnis gebracht werden, so dass er die Möglichkeit erhält, die Standpunkte der Bürgerschaft kennen zu lernen und sie – ggf. unter Beteiligung von Bürgervertretern – in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Weitere Qualitätskriterien für die Bewertung von Bürgerhaushalten

Ergänzend hierzu lassen sich vor allem die folgenden Qualitätskriterien von Bürgerhaushalten nennen:

Breite des Ansatzes, Größe der Teilnehmerzahl: Bürgerhauhalte sollten grundsätzlich von möglichst zahlreichen Bürgern aktiv mitgetragen werden.

Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, keine Selektivität: Bürgerhaushalte sollten nicht nur eine Sache der leicht mobilisierbaren „Berufsbürger“ oder „üblichen Verdächtigen“ sein. Entgegen einer da und dort auffindbaren Auffassung weichen deren Prioritäten an wichtigen Punkten von den Wünschen und Bewertungen der „schweigenden“ Bevölkerungsmehrheit ab, so dass sich schwerwiegende Verzerrungen ergeben, wenn man ausschließlich ihre Äußerungen be-rücksichtigt. Insbesondere klammert man dann aber auch die schwer erreichbaren bildungs-fernen, sozial benachteiligten und kulturell nicht ausreichend integrierten Gruppen der Bevöl-kerung aus. Grundsätzlich sollte ebenso wie bei anderen Anlässen der Bürgerbeteiligung eine möglichst ausgewogene, im Idealfall „repräsentative“ Beteiligung der Bevölkerung angestrebt werden.

Gleichheit der Mitwirkungschancen der Teilnehmer: Insbesondere für Beteiligungsverfahren, die auf der physischen Präsenz und face‑.to-face-Interaktion von Menschen aufbauen, sollte der Grundsatz der Sicherung gleicher Beteiligungschancen gelten. So z.B. sollte bei Bürger-versammlungen unter allen Umständen vermieden werden, dass sich die häufig beobachtbare Situation der „Meinungsführerschaft“ weniger lautstarker Teilnehmer einstellt, die beanspru-chen, für die Mehrheit zu sprechen, ohne hierfür jedoch eine Legitimitätsgrundlage zu besit-zen.

Ausreichendes Ausmaß der Interessenberücksichtigung, des „Gehörs“: Moderne Bürger sind mehrheitlich „aufgeklärt“ genug, um nicht von der unerfüllbaren Erwartung auszugehen, dass ihre Vorstellungen 1 : 1 von den Entscheidern übernommen werden. Auf der anderen Seite gehört es aber ebenso zu ihrer Aufgeklärtheit hinzu, dass sie ein Unterscheidungsvermögen für „begründete“ und „unbegründete“, etwa auf das Einwirken von Macht‑ oder Profitinteressen zurückgehende Nichtberücksichtigungen ihrer Äußerungen besitzen. Die Entscheider brauchen sich bei der Zustimmung zur Einführung eines „echten“ Bürgerhaushalt zwar kei-neswegs vor einem akuten Machtverlust zu fürchten. Sie werden sich aber vor Augen halten müssen, dass bei der Abwägung von Bürgervoten viel auf dem Spiel steht. Sie können hierbei Legitimität gewinnen, oder auch verlieren.

Ablegung von Rechenschaft: Es gehört zum “deliberativen“ Umgang mit Bürgervoten hinzu, über deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung öffentlich „Rechenschaft“ abzulegen. Es sollte dies zu den selbstverständlichen Bestandteilen einer demokratischen Kultur gehören. Insbesondere sollte auf eine sorgsame Rechenschaftslegung auch und gerade in denjenigen Fällen geachtet werden, in denen Bürgervoten nicht entsprochen wird. Das Ziel der Entscheider sollte dabei sein, den Bürgern eine Chance zur Einsicht in die vernünftigen Gründe hierfür zu vermitteln. Beide Seiten sollten in diesem Zusammenhang einen erfolgreichen Prozess des „Demokratielernens“ vollziehen.

Institutionalisierung: Den Bürgern sollte bezüglich der Bereitschaft der Entscheider, ihnen Gehör zu schenken, nicht bloße „Gläubigkeit“ abgefordert werden. Vielmehr sollten sie in der Lage versetzt werden, diesbezüglich ein Vertrauen zu entwickeln, das durch rechtsverbindliche Garantieren untersetzt ist. Konkret gesagt sollte es in den Kommunen in Zukunft Rahmenordnungen für die Bürgerbeteiligung mit Satzungsrang geben, in denen dem Bürgerhaushalt im vollen Sinne des Wortes ein gesicherter Stellenwert zukommt.

Win-Win-Situation: Die Regelungen, die den Bürgerhaushalt betreffen, sollten nicht einseitig nur den Bürgerinteressen dienen. Vielmehr sollten diese Regelungen so gestaltet sein, dass sie gleichzeitig auch den legitimen Interessen der Entscheider entgegenkommen. Bürgerhaushalte sollten somit ebenso wie alle anderen Ansätze der Bürgerbeteiligung eine „Win-Win-Veranstaltung“ für alle Beteiligten sein, um eine allseitige Kooperationsbereitschaft zu sichern.

Zum Autor:
Helmut Klages ist emeritierter Professor für Verwaltungswissenschaften und Soziologie und forscht unter anderem zum Thema Bürgerbeteiligung. Zuletzt war er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig.

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